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Volkelt-Briefe

Rechnungswesen/Finanzen: Steuer auf ausländische Mini-Beteiligung

Der EuGH hat die unglei­che Beteue­rung von Divi­den­den aus inlän­di­schen und aus­län­di­schen Betei­li­gun­gen für rechts­wid­rig erklärt (C‑284/09). Ab sofort wird …

auf die Divi­den­den aus Streu­be­sitz­be­tei­li­gun­gen (< 10 %) Kapi­tal­ertrag­steu­er fäl­lig (Gesetz zur Umset­zung des EuGH-Urteils).

Für die Pra­xis: In Besteue­rungs­fäl­len vor dem 1.3.2013 kön­nen sich aus­län­di­sche Unter­neh­men, die in Deutsch­land bereits gezahl­te Kapi­tal­ertrag­steu­er auf Antrag zurück­for­dern. Dabei müs­sen sie aber nach­wei­sen, dass im Hei­mat­land nicht bereits eine Anrech­nung statt­ge­fun­den hat. Wei­ter­hin steu­er­frei bleibt der Ver­äu­ße­rungs­ge­winn aus Streu­be­sitz­an­tei­len. Das sind Betei­li­gun­gen an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ter klei­ner als 10 %.

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