Verschweigt ein Anteilsinhaber dem Treuhänder im eigenen Verbraucherinsolvenzverfahren den Besitz eines GmbH-Anteils, so kann … der Treuhänder die Veräußerung derselben genehmigen und so den Kaufpreis beanspruchen, auch wenn die Anteile zwischenzeitlich wertlos sind (OLG Celle, Urteil vom 30.10.2013, 9 u 79/13).
Der insolvente Besitzer des GmbH-Anteils hatte diesen mit wirksamen Kaufvertragverkauft. Der Verkäufer vereinbarte aber kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Käufer des GmbH-Anteils einen Aufhebungsvertrag. Der Insolvenzverwalter akzeptierte diese Rücktritt vom Kaufvertrag aber nicht, sondern setzte die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises (hier: 5.001,00 EUR) gerichtlich durch. Zu Recht. Sogar dann, wenn der GmbH-Anteil unterdessen wertlos geworden ist.