Jetzt hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein entschieden, dass Leiharbeitnehmer … in Deutschland nicht befristet eingestellt werden dürfen, wenn dadurch ein dauerhaft anfallender Bedarf an Arbeitskraft abgedeckt wird (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8.1.2014, 3 TaBV 43/13).
Für Arbeitgeber verkürzen sich damit die Möglichkeiten für den Einsatz von Leiharbeitnehmern weiter. Damit ist ein risikoloser Einsatz fast nur noch möglich bei Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretungen. Alle anderen Einsatzmöglichkeiten bergen das Risiko, dass der Arbeitnehmer (mit Erfolg) auf Dauerbeschäftigung klagen kann.