Kategorien
Volkelt-Briefe

Personal: Betriebsrat hat kein Anrecht auf eigenes Internet

Der Betriebs­rat ist berech­tigt, das betrieb­li­che Inter­net zu nut­zen. Mit Ein­schrän­kun­gen, die der Arbeit­neh­mer vor­gibt. Ein Anspruch auf unein­ge­schränk­te Nut­zung gibt es nicht. Der Betriebs­rat hat Anspruch dar­auf, dass der Arbeit­ge­ber sich ver­pflich­tet, auf die Über­wa­chung und Kon­trol­le des Tele­fon- und Inter­net­be­trie­bes des Betriebs­ra­tes zu ver­zich­ten (LAG Nie­der­sach­sen, Beschluss vom 30.7.2014, 16 Ta BV 92/13).

Der Betriebs­rat woll­te vor dem Arbeits­ge­richt einen eige­nen Tele­fon- und Inter­net-Anschluss durch­set­zen. Der muss sich aber mit den betriebs­üb­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln zufrie­den geben. Der Betriebs­rat kann ledig­lich vom Arbeit­ge­ber ver­lan­gen, dass die Tele­fon- und Inter­net-Nut­zung nicht kon­trol­liert werden.

Schreibe einen Kommentar