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Nach dem Fall Breuer: Wie SIE Unternehmens-PR richtig machen

Wegen einer strit­ti­gen Aus­sa­ge ihres Vor­stan­des muss die Deut­sche Bank jetzt 900 Mio. EUR Ent­schä­di­gung an die Kirch-Grup­pe zah­len. Nicht ganz so schlimm …kom­men den Geschäfts­füh­rer einer mit­tel­stän­di­schen GmbH unbe­dach­te Äuße­run­gen in der Öffent­lich­keit – etwa im Inter­view in der Regio­nal­zei­tung, im Rah­men eines Unter­neh­mens­por­träts in einem regio­na­len Wirt­schafts­ma­ga­zin. Aber jede unbe­dach­te und unpro­fes­sio­nel­le Äuße­rung des Geschäfts­füh­rers in der Öffent­lich­keit ist eine ver­ta­ne Chan­ce in Sachen Unter­neh­mens-PR und Mar­ke­ting. Wor­auf müs­sen Sie achten?

Jour­na­lis­ten legen es dar­auf an, eine „Sto­ry“ zu haben und nicht Öffent­lich­keits­ar­beit für Sie und Ihr Unter­neh­men zu machen. Sie suchen also ganz gezielt nach „schwa­chen“ Aus­sa­gen. Der Deut­sche Bank-Chef Breu­er stol­per­te über die auf den ers­ten Blick harm­lo­se Aus­sa­ge: „Was alles man dar­über hören und lesen kann, ist ja, dass der Finanz­sek­tor nicht bereit ist, auf unver­än­der­ter Basis noch wei­te­re Fremd- oder gar Eigen­mit­tel zur Ver­fü­gung zu stel­len“. Es ist nicht unpro­ble­ma­tisch, sich auf Infor­ma­tio­nen vom Hören-Sagen, aus der Pres­se oder aus öffent­lich zugäng­li­chen Medi­en zu beru­fen. Vgl. dazu auch mei­ne Aus­füh­run­gen > „Was Geschäfts­füh­rer aus dem Fall Breu­er lernen”.

Gehen Sie davon aus, dass öffent­li­che Äuße­run­gen über Geschäfts­be­zie­hun­gen in der Regel scha­dens­er­satz­pflich­tig sind – ins­be­son­de­re dann, wenn das z. B. Aus­wir­kun­gen auf die Boni­tät eines Kun­den hat. Das gilt auch für Sie: Las­sen Sie sich auf kei­nen Fall (Inter­view-Situa­ti­on, Pres­se­mit­tei­lung, Pres­se­ge­spräch, ver­trau­li­ches Gespräch mit Pres­se­ver­tre­tern) dazu hin­rei­ßen, Aus­sa­gen über Geschäfts­be­zie­hun­gen zu machen. Das sind Geschäfts­ge­heim­nis­se. die nicht in die Öffent­lich­keit gehö­ren. Stim­men Sie einem Inter­view nur zu, wenn Sie eine Vor­ab-Fas­sung erhal­ten, die Sie zur Ver­öf­fent­li­chung frei­ge­ben – oder eben nicht, wenn Sie nicht kor­rekt zitiert oder im fal­schen Zusam­men­hang inter­pretiert wer­den (auto­ri­sier­te Fassung)

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