Wegen einer strittigen Aussage ihres Vorstandes muss die Deutsche Bank jetzt 900 Mio. EUR Entschädigung an die Kirch-Gruppe zahlen. Nicht ganz so schlimm …kommen den Geschäftsführer einer mittelständischen GmbH unbedachte Äußerungen in der Öffentlichkeit – etwa im Interview in der Regionalzeitung, im Rahmen eines Unternehmensporträts in einem regionalen Wirtschaftsmagazin. Aber jede unbedachte und unprofessionelle Äußerung des Geschäftsführers in der Öffentlichkeit ist eine vertane Chance in Sachen Unternehmens-PR und Marketing. Worauf müssen Sie achten?
Journalisten legen es darauf an, eine „Story“ zu haben und nicht Öffentlichkeitsarbeit für Sie und Ihr Unternehmen zu machen. Sie suchen also ganz gezielt nach „schwachen“ Aussagen. Der Deutsche Bank-Chef Breuer stolperte über die auf den ersten Blick harmlose Aussage: „Was alles man darüber hören und lesen kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen“. Es ist nicht unproblematisch, sich auf Informationen vom Hören-Sagen, aus der Presse oder aus öffentlich zugänglichen Medien zu berufen. Vgl. dazu auch meine Ausführungen > „Was Geschäftsführer aus dem Fall Breuer lernen”.
Gehen Sie davon aus, dass öffentliche Äußerungen über Geschäftsbeziehungen in der Regel schadensersatzpflichtig sind – insbesondere dann, wenn das z. B. Auswirkungen auf die Bonität eines Kunden hat. Das gilt auch für Sie: Lassen Sie sich auf keinen Fall (Interview-Situation, Pressemitteilung, Pressegespräch, vertrauliches Gespräch mit Pressevertretern) dazu hinreißen, Aussagen über Geschäftsbeziehungen zu machen. Das sind Geschäftsgeheimnisse. die nicht in die Öffentlichkeit gehören. Stimmen Sie einem Interview nur zu, wenn Sie eine Vorab-Fassung erhalten, die Sie zur Veröffentlichung freigeben – oder eben nicht, wenn Sie nicht korrekt zitiert oder im falschen Zusammenhang interpretiert werden (autorisierte Fassung)