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Geschäftsführer/Firmenwagen: Gericht befristet Schadensersatzanspruch

Ein Käu­fer, der Ende 2017 ein von der Abgas­af­fä­re betrof­fe­nes Fahr­zeug, das zum Zeit­punkt des Kaufs bereits ein Soft­ware-Update erhal­ten hat­te, erwor­ben hat, kann kei­ne Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen den Her­stel­ler gel­tend machen. Aus der Begrün­dung des Urteils: „Über die Pro­ble­ma­tik der ursprüng­li­chen Soft­ware zur Motor­steue­rung in Fahr­zeu­gen der betrof­fe­nen Bau­rei­hen hat­te der Her­stel­ler die Öffent­lich­keit bereits weit vor dem Okto­ber 2017 infor­miert” (Land­ge­richt Osna­brück, Urteil v. 30.1.2019, 2 O 2190/18).

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PR-Gau: Ist der VW-Vorstand noch zu retten?

PR-Spe­zia­lis­ten kön­nen sich etwas abschau­en und auch die Chef-Rhe­to­ri­ker unter den Kol­le­gen kön­nen ja immer etwas dazu ler­nen: Die im VW-Vor­stand für Integrität/Compliance ver­ant­wort­li­che Diplom Öko­no­min Hil­trud Wer­ner hat jetzt im Han­dels­blatt-Inter­view vor­ge­legt, wie man mit pro­fes­sio­nel­ler Spra­che Din­ge ver­keh­ren kann. Bemer­kens­wert sind Aus­sa­gen wie „VW-Kun­den haben weder Ver­lus­te noch Schä­den erlit­ten“. Als Gegen­maß­nah­me räso­niert sie: „Wir haben die Zahl unse­rer Mit­ar­bei­ter in den letz­ten drei Jah­ren allei­ne in der Kon­zern­zen­tra­le fast ver­drei­facht“ (?). Ist das mutig, abge­ho­ben oder rea­li­täts­fremd? Kon­zern-Manie? Ich las­se das ein­fach ein­mal unkom­men­tiert. Was mei­nen Sie >  Lothar.Volkelt@GmbH-GF.de .

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Ausfall eines Geschäftsführer-Kollegen: Was tun, um die GmbH zu retten

Mein Mit-Geschäfts­füh­rer ist jetzt schon zum zwei­ten Mal hin­ter­ein­an­der über eine län­ge­re Zeit krank –  was kann ich da tun?“. So die Anfra­ge eines Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, der nach eige­nen Anga­ben die Arbeit nicht mehr allei­ne schafft und sich – wohl zu Recht – Gedan­ken um das wei­te­re Fort­be­stehen der GmbH macht. Klar ist aber, dass sich die GmbH einen drit­ten Geschäfts­füh­rer nicht zusätz­lich leis­ten kann. Was müs­sen Sie in einer sol­chen Situa­ti­on beach­ten und wie kön­nen Sie den Bestand der GmbH auf län­ge­re Sicht sichern?

Ist abseh­bar, dass der Mit- (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer auf län­ge­re Zeit nicht arbeits­fä­hig ist, müs­sen Sie als der ver­blei­ben­de und allein­ver­ant­wort­li­che Geschäfts­füh­rer für das ope­ra­ti­ve Geschäft Vor­keh­run­gen tref­fen. Das sind: … 

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Digitales: Die Geschäftsführungs-Strategie der zwei Geschwindigkeiten

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, die Digi­ta­li­sie­rung des eige­nen Geschäfts­mo­dells vor­an­zu­trei­ben, um einer mög­li­chen und/oder abseh­ba­ren Dis­rup­ti­on zuvor­zu­kom­men: Die Begrün­dung eige­ner Start­Ups, Betei­li­gun­gen in der Form von Part­ner­schaf­ten mit geeig­ne­ten Markt­part­nern oder als Pro­jekt inte­griert ins eige­ne Unter­neh­men. Jede der genann­ten For­men haben Vor- und Nach­tei­le (vgl. dazu Nr. 29/2018). …

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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Februar 2019

Kommt Bewe­gung in den Arbeits­markt? Ers­te Unter­neh­men (Kauf­hof, VW, RWE) pla­nen den groß­flä­chi­gen Per­so­nal­um­bau. Auch in die Auto­bran­che samt Zulie­fe­rer kommt Bewe­gung. Das wäre zumin­dest ein Aspekt, mit dem die unter­des­sen auch offi­zi­ell „Del­le” genann­te Ent­wick­lung Phan­ta­sie frei­setzt. Es herrscht die Unsicherheit. … 

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Neues Grundsatzurteil: Haftung des Steuerberaters für die Vermögensberatung

Emp­fiehlt der Steu­er­be­ra­ter Finanz-Anlagen(hier: geschlos­se­ner Schiffs­fonds) einer Fonds-Gesell­schaft, an der er selbst betei­ligt ist, ohne auf die­se Betei­li­gung hin­zu­wei­sen, haf­tet der für dar­aus ent­ste­hen­de Ver­lus­te. Aller­dings ist der Man­dant – also SIE – beweis­pflich­tig – er muss bele­gen kön­nen, dass der Steu­er­be­ra­ter einen ent­spre­chen­den Hin­weis unter­las­sen hat (BGH, Urteil v. 6.12.2018, IX ZR 176/16).

Mehr noch – der Steu­er­be­ra­ter muss nicht nur auf eine direk­te Betei­li­gung hin­wei­sen. Er muss sei­nen Man­dan­ten grund­sätz­lich auch dar­auf hin­wei­sen, wenn mit der Anla­ge­be­ra­tung für ihn ein wirt­schaft­li­cher Vor­teil ver­bun­den ist.  Kon­kret: „Der steu­er­li­che Bera­ter han­delt sei­nem Man­dan­ten gegen­über pflicht­wid­rig, wenn er die­sen zu einem Ver­trags­schluss mit einem Drit­ten ver­an­lasst, ohne zu offen­ba­ren, dass für ihn wirt­schaft­li­che Vor­tei­le mit einem sol­chen Ver­trags­schluss ver­bun­den sind”. Pro­blem: Sie müs­sen das im Zwei­fel bewei­sen kön­nen. Es gibt kei­ne Umkehr der Beweislast.

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EU: Einheitliche Regeln für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel

Euro­päi­sches Par­la­ment und Rat haben sich auf neue Regeln für den Online-Ver­kauf von Waren und die Bereit­stel­lung digi­ta­ler Inhal­te und Dienst­leis­tun­gen geei­nigt. Der Schutz der Ver­brau­cher in der gesam­ten EU soll damit ver­bes­sert wer­den. Wenn z. B. digi­ta­le Inhal­te (Musik, Soft­ware usw.) feh­ler­haft sind, haben die Ver­brau­cher jetzt Anspruch auf Ent­schä­di­gung. Künf­tig haben Ver­brau­cher auch mehr Zeit um nach­zu­wei­sen, dass eine erwor­be­ne Ware zum Zeit­punkt des Kaufs feh­ler­haft war. Für ein defek­tes Pro­dukt gel­ten EU-weit die­sel­ben Ent­schä­di­gungs­mög­lich­kei­ten (Preis­nach­läs­se, Erstat­tun­gen usw.). „Auch die Unter­neh­men wer­den von mehr Rechts­si­cher­heit und einem fai­ren Wett­be­werb pro­fi­tie­ren“, ver­spricht Kom­mis­si­ons­vi­ze­prä­si­dent Andrus Ansip, zustän­dig für den digi­ta­len Binnenmarkt.

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Steuerprüfung: Überversorgung wird genau geprüft

Ist in der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (z. B. auch in der Pen­si­ons­zu­sa­ge für den (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer) eine jähr­li­che Stei­ge­rungs­ra­te von 3 % ver­ein­bart, darf das Finanz­amt prü­fen, ob eine Über­ver­sor­gung vor­liegt. Auch eine so lau­ten­de Dyna­mi­sie­rungs­klau­sel kann eine Ange­mes­sen­heits­prü­fung nicht ver­hin­dern (BFH, Urteil v. 31.7.2018, VIII R 6/15).

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DSGVO: Gesellschafter hat weiterhin Anspruch auf Auskunft

Möch­te der Gesell­schaf­ter einer GmbH & Co. KG Antei­le sei­ner Mit-Gesell­schaf­ter erwer­ben und bit­tet dazu die Geschäfts­füh­rung um Aus­kunft über die Kon­takt­da­ten aller Mit-Gesell­schaf­ter, dann ist der Geschäfts­füh­rer zur Aus­kunft ver­pflich­tet. Er kann sich nicht auf die Daten­schutz­be­stim­mun­gen laut DSGVO beru­fen und das Aus­kunfts­er­su­chen ableh­nen (OLG Mün­chen, Urteil v. 16.1.2019, 7 U342/18).

Der Geschäfts­füh­rer berief sich dar­auf, dass kein Aus­kunfts­an­spruch zuste­he, da ein­zi­ges und aus­schließ­li­ches Ziel der Klä­ge­rin nicht die Aus­übung von Gesell­schaf­ter­rech­ten sei, son­dern der Erwerb von Antei­len an der Fonds­ge­sell­schaft von ande­ren Mit­ge­sell­schaf­tern. Das Aus­kunfts­be­geh­ren des Gesell­schaf­ters ist aber – so das Gericht – ledig­lich durch das Ver­bot der unzu­läs­si­gen Rechts­aus­übung und durch das sog. Schi­kan­ever­bot begrenzt. Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung spielt in sol­chen gesell­schafts­recht­li­chen Fra­gen ohne­hin kei­ne Rolle.

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Betriebsrat: Kein Anspruch auf Überlassung der Entgeltlisten

Auch nach Inkraft­tre­ten des neu­en Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­set­zes (Entg­Tran­spG) im Juli 2017 hat der Betriebs­rat nicht das Recht, die Über­las­sung der Ent­gelt­lis­ten zu ver­lan­gen. Er hat nach wie vor ledig­lich ein Ein­sichts­recht in die Ent­gelt­lis­te. Dazu heißt es im Urteil des Lan­des­ar­beits­ge­richts (LAG) Düs­sel­dorf aus­drück­lich: „Das Entg­Tran­spG räumt dem Betriebs­rat bzw. dem Betriebs­aus­schuss sei­nem Wort­laut nach an kei­ner Stel­le einen Über­las­sungs­an­spruch ein. In § 13 Abs. 2 Satz 1 Entg­Tran­spG heißt es viel­mehr „.….….. hat das Recht ein­zu­se­hen” (LAG Düs­sel­dorf, Urteil v.  23.1.2019, 8 TaBV 42/18).