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Wirtschaftspolitik: CDU berät Steuerpläne noch im Juni

Auf der CDU-Klau­sur­ta­gung am 2. und 3. Juni wird der Vor­stand Vor­schlä­ge zur zukünf­ti­gen Steu­er­po­li­tik machen. CDU-Gene­ral­se­kre­tär Paul Zie­mi­ak nann­te vor­ab den voll­stän­di­gen Abbau des Soli­da­ri­täts­zu­schlags, die Ein­füh­rung eines digi­ta­len Unter­neh­mens­kon­tos, die steu­er­li­che For­schungs­för­de­rung und die Befrei­ung von Grün­dern von unnö­ti­ger Büro­kra­tie als Schwer­punk­te der neu­en CDU-Steu­er­po­li­tik. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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Sitz im Ausland: Geschäftsführer-Tätigkeit entscheidet über Steuerpflicht

Ist der Geschäfts­füh­rer einer aus­län­di­schen Kapi­tal­ge­sell­schaft (AG, SE) über­wie­gend in Deutsch­land tätig, führt das zu einer beschränk­ten Steu­er­pflicht auch des Unter­neh­mens in Deutsch­land. Im Steu­er­recht kön­nen grund­sätz­lich auch sol­che Per­so­nen stän­di­ge Ver­tre­ter sein, die im Zivil­recht als Orga­ne der Kapi­tal­ge­sell­schaft anzu­se­hen sind. Der Geschäfts­füh­rer  gilt danach als stän­di­ger Ver­tre­ter. Damit sind die Vor­aus­set­zun­gen  für eine Besteue­rung in Deutsch­land gege­ben (BFH, Urteil v. 23.10.2019, I R 54/16).

Der Geschäfts­füh­rer einer luxem­bur­gi­schen Akti­en­ge­sell­schaft hielt sich zur Abwick­lung von Geschäf­ten (hier: Gold­ein­käu­fe) über­wie­gend in Deutsch­land auf. Ach­tung: Die Finanz­be­hör­den wer­den die­ses Urteil zum Anlass neh­men, sol­che Akti­vi­tä­ten ver­stärkt unter die Lupe zu neh­men – z. B. dann, wenn der Geschäfts­füh­rer in Deutsch­land resi­diert und die Geschäf­te einer im Aus­land ansäs­si­gen AG/SE führt. Prü­fen Sie mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter, ob Hand­lungs­be­darf besteht, um Zusatz­steu­ern zu vermeiden.

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Geschäftsführer privat: Kein Umgangsrecht für den gemeinsamen Hund

Eine Ent­schei­dung zum Schmun­zeln in Sachen Trennung/Scheidung von unter­neh­me­risch täti­gen Ehe­leu­ten kommt jetzt vom Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Stutt­gart. Danach gilt: Gibt es in der Ehe einen gemein­sa­men Hund und wird die Ehe geschie­den, dann gibt es kei­nen Anspruch auf ein Umgangs­recht mit dem Hund. Die Zuwei­sung von Tie­ren ist nach den Vor­schrif­ten über Haus­halts­ge­gen­stän­de zu beur­tei­len. Das gilt auch für den Hund, der von einem der Part­ner vor der Ehe ange­schafft und vom Ehe­part­ner wie ein Kind betreut wur­de (OLG Stutt­gart, Beschluss v. 16.4.2019, 18 UF 57/19).

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Geschäftsgeheimnisse: Auch die Gesellschafter müssen sich an Regeln halten

Ein – nicht all­täg­li­cher aber den­noch – bemer­kens­wer­ter Fall aus der Pra­xis: In einem Wirt­schafts­ma­ga­zin wur­de einer der Gesell­schaf­ter mit kri­ti­schen Aus­sa­gen über die Geschäfts­füh­rung sei­ner GmbH zitiert. Einer der Geschäfts­füh­rer woll­te das aller­dings nicht auf sich sit­zen las­sen und ver­an­lass­te sei­nen Anwalt, die Sache juris­tisch zu prüfen.

Ergeb­nis:

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Der Gesellschafter als Arbeitnehmer: Segen oder Unruhestifter?

Üblich und u. U. aus steu­er­li­chen Grün­den inter­es­sant ist es, einen GmbH-Gesell­schaf­ter als Arbeit­neh­mer in der eige­nen GmbH zu beschäf­ti­gen. Dazu muss ein Arbeits­ver­trag abge­schlos­sen wer­den. In der Pra­xis kommt es dabei oft zu Pro­ble­men zwi­schen dem amtie­ren­den Geschäfts­füh­rer und dem Gesell­schaf­ter. Bei­spie­le aus der Praxis: … 

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Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (IV)

Eine spe­zi­el­le Prä­gung von Fin­tech-Start­Ups – also den Grün­der­un­ter­neh­men, die Pro­duk­te für die Finanz­märk­te ent­wi­ckeln – ist die sog. Ins­ur­tech-Sze­ne. Das sind Start­Ups, die neue Lösun­gen für Ver­si­che­rer bzw. für den Ver­trieb von Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten anbie­ten. Dabei setzt man dar­auf, dass der Zugriff auf die Daten der ent­schei­den­de Point of Sale sein wird. Im Geschäft mit den Pri­vat­kun­den sind das Infor­ma­tio­nen über Sta­tus, Ver­hal­ten und Gewohn­hei­ten. Im Fir­men­kun­den­ge­schäft sind das Infor­ma­tio­nen über Anla­ge­inves­ti­tio­nen, Lie­fer- und Pro­duk­ti­ons­ab­läu­fe, Gefähr­dungs­po­ten­tia­le und Risi­ken – also Infor­ma­tio­nen, die aus dem Inter­net der Din­ge abge­lei­tet wer­den können.

Unter­des­sen …

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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Mai 2019

Wachs­tums­schwä­che, Del­le oder Rezes­si­on? Über die wei­te­re Ent­wick­lung kann nur spe­ku­liert wer­den. Immer­hin: Um die gefühl­te Stim­mung in den deut­schen Unter­neh­men muss man sich immer noch kei­ne Gedan­ken machen. Aber: Die Sze­na­ri­en wer­den dunk­ler. Man plant zurück­hal­ten­der. Rich­tig so.

Betrifft … Trend
Kon­junk­tur Unter­des­sen spre­chen die Zah­len sich. Z. B. die Indus­trie: Das Neu­ge­schäft schrumpf­te vor allem wegen der schwa­chen Aus­lands­nach­fra­ge um 4,2 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­mo­nat. Die Auf­trä­ge aus dem Inland gin­gen um 1,6 % zurück, die Aus­lands­auf­trä­ge ver­rin­ger­ten sich sogar um 6,0 %. Dabei schrumpf­ten die Bestel­lun­gen aus den Län­dern außer­halb der Euro­zo­ne mit 7,9 % beson­ders deutlich.
Südeuropa/Italien Laut OECD-Report wird Brut­to­in­lands­pro­dukt (BIP) Ita­li­ens in 2019 um 0,2 % schrump­fen. Gleich­zei­tig wird die Neu­ver­schul­dung um 2,5 % stei­gen. Die EU-Insti­tu­tio­nen sind beunruhigt.
Akti­en Bewer­tet man die Kon­junk­tur aus Akti­en-Anle­ger­sicht, zeich­net sich aller­dings ein ande­res Bild. Der DAX sta­bi­li­siert sich auf einem neu­en Jah­res­höchst­wert über der 12.000 Punk­te-Mar­ke. Bör­sia­ner neh­men sogar die 12.500 Punk­te-Mar­ke ins Visier. Insi­der gehen aller­dings davon aus, dass vie­le Anle­ger in den nächs­ten Wochen erst ein­mal Kas­se machen wer­den und es Aus­schlä­ge in alle Rich­tun­gen geben wird – je nach aktu­el­ler Ein­schät­zung um den Brexit, die USA/EU/Chi­na-Deals oder der wei­te­ren Ent­wick­lung des Euro. Fakt ist, dass der­zeit mun­ter spe­ku­liert wer­den darf.
Geschäfts­füh­rer unterwegs Wich­tig für die Fuhr­park-Pla­nung: Welch weit rei­chen­de Fol­gen Fahr­ver­bo­te für den Kfz-Bestand haben, zei­gen jetzt die neu­en Vor­schrif­ten für Lon­don. Neben der ohne­hin hohen City-Maut (13,35 EUR fahr­täg­lich) müs­sen älte­re Fahr­zeu­ge (Die­sel bis EURO V und älte­re Ben­zi­ner) zusätz­lich eine neue Umwelt­maut in Höhe von 14,50 EUR zah­len. Fah­ren im Innen­stadt­be­reich kos­tet dann 27,85 EUR für ein Freifahrt-Tagesticket.

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Geschäftsführer privat: Wertlose Aktien mindern die Steuerlast

Bucht Ihre Bank wert­lo­se gewor­de­ne Akti­en end­gül­tig aus Ihrem Depot aus, dann kön­nen Sie den Ver­lust bei den Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen gegen­rech­nen. Das Finanz­amt ver­wei­ger­te die steu­er­li­che Aner­ken­nung noch damit, dass ein For­de­rungs­aus­fall oder die Liqui­da­ti­on einer Kapi­tal­ge­sell­schaft kei­ne Ver­äu­ße­rung im Sin­ne des Geset­zes ist. Das Finanz­ge­richt (FG) Rhein­land-Pfalz gab jetzt dem Inha­ber des Akti­en­de­pots recht (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil v. 12.12.2018, 2 K 1952/16).

Die Finanz­be­hör­den wol­len das so nicht hin­neh­men und haben Revi­si­on zum BFH ein­ge­legt (Akten­zei­chen: VIII R 5/19). Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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Bürokratie: Österreich beschließt Digitalsteuer

Weil sich die EU nicht auf ein ein­heit­li­ches Vor­ge­hen in Sachen Besteue­rung der Inter­net-Kon­zer­ne eini­gen konn­te, set­zen die ers­ten Natio­nal­staa­ten Lösun­gen um. Öster­reich wird eine Digi­tal­steu­er in Höhe von 5 % bezo­gen auf alle inlän­di­schen Online-Umsät­ze ein­füh­ren. Das betrifft Unter­neh­men mit einem welt­wei­ten Jah­res­um­satz < 750 Mio. Auch Frank­reich, Spa­ni­en und Ita­li­en pla­nen Allein­gän­ge in Sachen Inter­net-Steu­ern. Hier geht es um Unter­neh­men mit einem Umsatz < 500 Mio. EUR und einer Digi­tal­steu­er in Höhe von 3 % auf inlän­di­sche Online-Umsätze.

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Gesetzgebung: Bürokratieabbau lässt auf sich warten

Uni­on und SPD hat­ten sich im Koali­ti­ons­ver­trag zwar auf einen wei­te­ren Büro­kra­tie­ab­bau ver­stän­digt (3. Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz). Bis­her hat das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um unter Feder­füh­rung von Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er weder Eck­punkt noch einen Gesetz­ent­wurf dazu vor­ge­legt. Laut Desta­tis zah­len die Unter­neh­men jähr­lich rund 50 Mrd. EUR zur Bewäl­ti­gung der sog. Over­head­kos­ten. Die Gro­ko hat­te sich auf Erleich­te­run­gen bei den Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten nach dem Min­dest­lohn­ge­setz (hier: Sen­kung der Schwel­le zur Doku­men­ta­ti­on der Arbeits­zei­ten für Mit­ar­bei­ter mit einer Ver­gü­tung von 2.958 EUR auf 2.000 EUR; Ein­spa­rung: 5,6 Mio. EUR), bei den Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten für Über­stun­den (hier: wöchent­lich statt täg­lich; Ein­spa­rung: 63 Mio. EUR) und auf eine Ver­kür­zung der Auf­be­wah­rungs­fris­ten der Steu­er­un­ter­la­gen (von 10 auf 8 Jah­re; Ein­spa­rung 1,7 Mrd. EUR) verständigt.