Kategorie: Volkelt-Briefe
Rechte Tasche, linke Tasche. So nennt man die Politik der Umverteilung. Der Staat nimmt und vergibt. In ihrer Reinstform betrifft das ein und den gleichen Menschen. Im Zusammenhang hier: Den Unternehmer. Zum Beispiel, indem eine Reichensteuer eingeführt wird. Auf der anderen Seite sollen – so jetzt auch die neue SPD-Führung – die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert werden. Wir nennen das: Milchmädchenrechnung. Der volkswirtschaftliche Effekt einer solchen Wirtschafts- und Steuerpolitik ist höchstens Augenwischerei und verkennt die Tatsache, dass die Aussicht aufs Geldverdienen eine der Triebkräfte dieser Wirtschaftsordnung ist (und hoffentlich auch bleibt). Apropos: Man könnte auch am anderen Ende der volkswirtschaftlichen Kräfte eingreifen. Etwa mit einer – lange diskutierten und nie ernsthaft verfolgten – Finanztransaktionssteuer. Allerdings: Der jüngste Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium mit einem Steuersatz von 0,1 % auf die Bemessungsgrundlage wurde von keinem der Akteure – den Parteien oder den europäischen Regierungen – wirklich ernsthaft diskutiert. Mit freundlichen Grüßen.
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Bürokratiekosten | Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird ab dem 1.1.2020 befristet bis zum Ende des Jahres 2022 um weitere 0,1 % auf 2,4 % mittels Rechtsverordnung (Beitragssatzverordnung) gesenkt. Wird das Kurzarbeitergeld verlängert gezahlt, kann das allerdings schnellen Handlungsbedarf seitens der BA notwendig machen. | Kurzarbeitergeld für mittelgroße und kleinere Unternehmen: Prüfen Sie die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme (vgl. dazu Nr. 41/2019 |
Digitales: Das Dach der Zukunft
Das Dach der Zukunft wird mit Solar-Ziegeln gedeckt. Jeder Ziegel leistet dabei dreierlei: Zum einen bietet das Material beste Wärmeisolierung. Jeder Ziegel speichert Wärme, mit der das ganze Haus beheizt wird und jeder Ziegel produziert Strom, der verbraucht oder ins Netz eingespeist werden kann. Problem bisher: Statt 20 Modulen, die mit den herkömmlichen Solarzellen verbunden werden, müssen alle Ziegel und damit über 600 Schnittstellen miteinander verbunden werden. Die Tesla-Germany GmbH hat die damit verbundenen Probleme bisher noch nicht fehlerfrei und dauerhaft lösen können und die gute Idee somit noch nicht zu einem Erfolgsmodell machen können. Aber: Inzwischen ist es dem norddeutschen Unternehmer Barkey Bayer gelungen, einen brauchbaren Prototypen zu entwickeln und in die Produktion zu bringen. Noch in diesem Jahr soll die Produktion des StartUps SolteQ im Emsland automatisiert werden. Ziel: Dann sollen jährlich 3 Mio. Dachschindeln produziert werden. Die weiteren Aussichten: In Deutschland gibt es bislang gerade einmal 1.000 Dächer, die mit Solarziegeln der Fa. SolteQ betrieben werden. Gleichzeitig wird SolteQ deutschlandweit 25 Ausbildungszentren für Dachdeckerbetriebe einrichten – mit denen die zukunftsweisende Technologie flächendeckend vermarktet wird. Die Finanzierung ist gesichert und verspricht einen „Massenmarkt” mit Nachhaltigkeitseffekt.
Als Geschäftsführer einer GmbH mit einem komplexeren Internet-Auftritt (Shop-Funktion, Links bzw. Verweise auf andere Internet-Seiten) müssen Sie ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg beachten und ggf. Maßnahmen ergreifen. Danach gilt: Verlinken Sie innerhalb der Internet-Seiten Ihrer GmbH auf Webseiten, die unzulässigerweise urheberrechtsgeschützte Daten (z. B. Bilder) enthalten, dann kann Ihre GmbH für diese Urheberrechtsverletzung (kostenpflichtig) abgemahnt werden (Quelle: so zuletzt LG Hamburg, Beschluss v. 18.11.2016, 310 O 420/16). Unerheblich ist, ob Sie von der Urheberrechtsverletzung wussten oder nicht.
Das LG Hamburg bezieht sich dabei auf ein höchstrichterliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016 (Urteil vom 8.9.2016, C‑160/15). Achtung: Auch wenn diese Rechtslage von der deutschen Justiz fundamental kritisiert wird, ist bis auf weiteres davon auszugehen, dass auch andere deutsche Gerichte so entscheiden werden (müssen). Veranlassen Sie eine entsprechende Weisung an die/den IT/Internet-Verantwortlichen. Im Zweifel sollten entsprechende Links entfernt werden.
Jetzt hat sich auch der Vorsitzende der Wirtschaftswaisen Christoph Schmidt für eine umfassende Reform der Unternehmenssteuern ausgesprochen. Dabei muss es darum gehen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Wörtlich führt Schmidt aus: „Der Steuerwettbewerb hat sich durch die US-Steuerreform definitiv verschärft. Das sollte die Bundesregierung endlich ernst nehmen. Eine Unternehmenssteuerreform und eine komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags wären sinnvoll” (Quelle: Handelsblatt-Interview vom 30.12.2019).
Versäumt der Arbeitnehmer die 6‑Monatsfrist für eine Kündigungsschutzklage (§ 5 KSchG), ist das Verfahren für den Arbeitgeber noch nicht ausgestanden. Ist das Arbeitsgericht der Ansicht, dass „in der Sache entschieden werden muss”, wird die Klage auch noch verspätet angenommen bzw. verhandelt. Wie lange die Verzögerung dauern darf, wurde nicht entschieden. Das Bundesarbeitsgericht wird abschließend entscheiden. Über den Ausgang des Verfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.11.2019, 5 Sa 134/19).
Teilt ein Fahrzeughalter mit, dass nicht er, sondern einer seiner beiden Zwillingssöhne einen Geschwindigkeitsverstoß mit seinem Fahrzeug begangen habe, und macht er ansonsten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, darf die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht vorschnell einstellen und dem Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Die Behörde muss zunächst die Söhne des Halters dazu befragen. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab einer entsprechenden Klage statt (VG Koblenz, Urteil v. 10.12.2019, 4 K 773/19)
Nicht jede unzulässige Verminderung des GmbH-Vermögens durch Geschäftsführungs-Maßnahmen erfüllt den Tatbestand der Untreue. Dazu der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung gegen die Geschäftsführer einer Massivhaus-GmbH: „Eine Vermögensminderung ist nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen. Maßgeblich ist der Vergleich der Vermögenswerte unmittelbar vor und nach der pflichtwidrigen Verhaltensweise zu Lasten des GmbH-Vermögens” (BGH, Beschluss v. 26.6.2019, 1 StR 551/18).
Schon gehört: „Verantwortungseigentum”? Damit sollen – so der politische Wille – auch die Unternehmen nachhaltig werden. Bosch und Alnatura praktizieren das bereits in der Form einer doppelten Stiftungsgesellschaft. Also ziemlich aufwändig und beratungsintensiv. Das soll anders werden.
Zwei Ziele sollen dann im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung des Unternehmens verankert werden. Zum einen sollen die für das Unternehmen handelnden Personen – also die Geschäftsführung und die Mitarbeiter – allein über die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens entscheiden. Sie führen das Unternehmen in „Verantwortungseigentum”. Das ist ein klares weg von der Renditeorientierung der Investoren. Zum anderen wird vorgegeben, dass der gesamte Ertrag, den ein Unternehmen erwirtschaftet, in die Zukunft des Unternehmens investiert werden muss – Rücklagenbildung eingeschlossen. Das umzusetzen, haben sich 32 Unternehmer aus den verschiedensten Branchen und Unternehmensgrößen zum Ziel gesetzt und dazu die Stiftung Verantwortungseigentum begründet. Erster Erfolg: Es gibt bereits 200 Unternehmen in Deutschland, die nach den Grundsätzen des Verantwortungseigentums aufgestellt sind.