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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten März 2020 

Bun­des­tags­prä­si­dent Wolf­gang Schäub­le (CDU) dia­gnos­ti­ziert im Han­dels­blatt-Inter­view den Zustand der deut­schen Gesell­schaft als „Erschöp­fung einer Wohl­stands­ge­sell­schaft”. Auch der Wirt­schaft feh­len die Impul­se –  Mehr noch: Den Märk­ten fehlt Phan­ta­sie und der Wirt­schafts­po­li­tik Strategien.

Betrifft …

Trend

Stim­mungs­schwan­kun­gen

Allen Unken­ru­fen zum Trotz: Die Stim­mung in den deut­schen Chef­eta­gen hat sich leicht auf­ge­hellt. Der ifo Geschäfts­kli­ma­in­dex ist im Febru­ar auf 96,1 Punk­te gestie­gen, nach 96,0 Punk­ten (Sai­son­be­rei­nigt kor­ri­giert)  im Janu­ar. Zwar schätz­ten die Unter­neh­men ihre Lage etwas schlech­ter ein. Den­noch bli­cken sie weni­ger pes­si­mis­tisch auf die kom­men­den sechs Mona­te. Die deut­sche Wirt­schaft scheint von der Ent­wick­lung rund um das Coro­na-Virus (noch) unbe­ein­druckt. Die Umfra­ge­er­geb­nis­se und ande­re Indi­ka­to­ren deu­ten auf ein Wirt­schafts­wachs­tum von 0,2 % im ers­ten Quar­tal hin.

Finanz­in­ves­ti­tio­nen

94 % der Betei­li­gungs­ma­na­ger hal­ten die Bewer­tung mit­tel­stän­di­scher Fir­men in Deutsch­land für – völ­lig – über­be­wer­tet. Begrün­dung: Die nied­ri­gen Zin­sen wer­den in die Ver­kaufs­prei­se der Unter­neh­men ein­kal­ku­liert. Fol­ge: Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich die hohen Prei­se und der har­te Wett­be­werb um Fir­men so aus­wir­ken wer­den, dass in 2020 deut­lich weni­ger Geld in Finanz­in­ves­ti­tio­nen (Mer­gers & Akqui­si­ti­ons) flie­ßen wird (Quel­le: Stu­die der Roland Ber­ger Unternehmensberatung).

Bör­se

Das lan­ge (All­zeit-) Hoch (13,786) des Deut­schen Akti­en­in­dex (DAX) muss­te jetzt eine ers­te (schwe­re) Del­le hin­neh­men. Am Rosen­mon­tag gab es zeit­wei­se einen Absturz um 3,5 % oder um 466 Punk­te. Die Finanz­märk­te zei­gen Wirkung.

Gold

Die Dau­er­nied­rig­zin­sen sor­gen für eine ste­ti­ge Nach­fra­ge nach Gold. Der Preis für ein Gramm liegt der­zeit bei +/- 50 EUR. ACHTUNG: Jetzt wur­de bekannt, dass die Bar­ren des – unter­des­sen insol­ven­ten – Edel­me­tall­händ­lers PIM Gold GmbH weni­ger wie­gen als in den Ver­kaufs­pro­spek­ten bzw. auf den Bar­ren angegeben.

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Terminsache (I): Erstellung des Jahresabschlusses 2019

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2019 bis zum 31.3.2020 auf den Weg brin­gen (§ 264 HGB). Anschlie­ßend muss der Jah­res­ab­schluss fest­ge­stellt und per Gesell­schaf­ter-Beschluss abge­seg­net wer­den. Letz­te Maß­nah­me wird dann der 31.12.2020 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jah­res­ab­schluss 2019 offen legen müs­sen und dazu den Jah­res­ab­schluss im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen müs­sen. Auch in die­sem Jahr ver­wei­sen wir an die­ser Stel­le auf die ent­spre­chen­den Pflich­ten des Geschäfts­füh­rers zur ord­nungs­ge­mä­ßen Erstel­lung, Fest­stel­lung, ggf. Prü­fung und Ver­öf­fent­li­chung des GmbH-Jahresabschlusses.

Laut Han­dels­ge­setz­buch (HGB) muss der Jah­res­ab­schluss 2019 bereits zum 31.3.2020 „erstellt“ sein. Auch dafür ist der Geschäfts­füh­rer ver­ant­wort­lich. In der Pra­xis ist das aber für die meis­ten GmbHs nicht zu leis­ten – so sind vie­le Steu­er­be­ra­ter dazu schlicht­weg zeit­lich nicht in der Lage. Zum ande­ren: Wo kein Klä­ger, da kein Rich­ter. In der Pra­xis wird die­se Ter­min­vor­ga­be nicht geprüft und somit auch nicht geahn­det. Zum Pro­blem wird die­se Frist in der Pra­xis aber dann, wenn einer der Gesell­schaf­ter auf Ein­hal­tung des Ter­mins drängt (klagt) oder wenn ein Bank­ter­min zu Finan­zie­run­gen ansteht und die Bank dar­auf Wert legt, den aktu­el­len Jah­res­ab­schluss einzusehen.
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Neues Gesetz: 50 % ‑Quote für Unternehmen des Bundes

In den 24 wich­tigs­ten Bun­des­un­ter­neh­men – zum Teil in der Rechts­form GmbH – soll es nach den Plä­nen von Fami­li­en­mi­nis­te­rin Fran­zis­ka Gif­fey und Bil­dungs­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht (bei­de SPD) bei der Beset­zung der Geschäfts­lei­tung (Vor­stand bzw. Geschäftsführung)eine 50:50 Pari­tät von Frau­en und Män­nern geben. Ein ent­spre­chen­der Gesetz­ent­wurf ist in Vorbereitung.

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Terminsache (II): Meldung und Beitragszahlung an die KSV

Die Sum­me aller von Ihrer GmbH an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2019 müs­sen Sie bis zum 31.3.2020 an die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) anmel­den. Die­se Jah­res­mel­dung ist die Grund­la­ge für die Abrech­nung der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be für das Vor­jahr. Soweit sich hier­aus Nach­zah­lun­gen erge­ben, wer­den die­se eben­falls am 31.3. des Abrech­nungs­jah­res fäl­lig. Die monat­li­chen Vor­aus­zah­lun­gen auf die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be sind bis zum 10. des Fol­ge­mo­na­tes an die Künst­ler­so­zi­al­kas­se zu zah­len. Zah­len Sie Bei­trä­ge nicht in der gefor­der­ten Höhe oder nicht pünkt­lich, ist die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung berech­tigt, monat­lich Säum­nis­zu­schlä­ge in Höhe von 1% des Rück­stan­des zu berech­nen. KSV-bei­trags­frei sind alle die­se Leis­tun­gen, wenn Sie von einer Agentur/einem Web­de­si­gner gelie­fert wer­den, die die­se Leis­tun­gen in einer Fir­ma mit der Rechts­form einer UG oder einer GmbH erbringen.

Seit 2014 wird die ord­nungs­ge­mä­ße Mel­dung und Abfüh­rung der Bei­trä­ge zur KSV im Rah­men der Betriebs­prü­fun­gen durch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DR) geprüft. Ziel ist eine flä­chen­de­cken­de Prü­fung, die aber auch im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr 2019 so noch nicht durch­ge­setzt wer­den konn­te. Infor­mie­ren Sie sich vor­ab dar­über, wel­che Leis­tun­gen bei­trags­pflich­tig sind. Bei­spie­le gibt es auf der Home­page der KSV unter www.kuenstlersozialkasse.de  > Down­load­be­reich für Unter­neh­men und Ver­wer­ter. Prü­fen Sie, wel­che Leis­tun­gen Sie ggf. im eige­nen Haus ohne KSV-Bei­trag erstel­len kön­nen, z. B. die For­mu­lie­rung von Wer­be­tex­ten durch die eige­nen Fach­ab­tei­lun­gen, die Bereit­stel­lung von eige­nen Fotos durch Mit­ar­bei­ter oder Gestal­tung der Web-Sei­ten durch die eige­ne IT usw.
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Absturz: Absehbar, aber nicht Not-wendig (Kommentar)

Grund­la­ge der poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen der Bun­des­re­gie­rung ist eine (ver­trau­li­che) Ein­schät­zung und damit ver­bun­de­ne Hand­lungs­an­lei­tun­gen des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums: „Die meis­ten Viro­lo­gen, Epi­de­mio­lo­gien, Medi­zi­ner, …” . Zu mei­nem > KOMMENTAR

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AWV: Meldepflicht ab 10 % – Anteilserwerb?

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um (BMWi) wird die Vor­schrif­ten für den Kauf oder die Betei­li­gung von bzw. an deut­schen Unter­neh­men ver­schär­fen und ent­spre­chend stär­ker kon­trol­lie­ren (15. Novel­le der Außen­wirt­schafts­ver­ord­nung). Danach gilt: Zukünf­tig sol­len sog. kri­ti­sche Erwer­be von deut­schen Unter­neh­men, die Impf­stof­fe, Medi­ka­men­te, medi­zi­ni­sche Schutz­aus­rüs­tung und ande­re Medi­zin­gü­ter zur Behand­lung hoch­an­ste­cken­der Krank­hei­ten ent­wi­ckeln, her­stel­len oder pro­du­zie­ren dem Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ange­zeigt wer­den. Das gilt bei Erwer­bern aus Dritt­staa­ten, d. h. uni­ons­frem­den Staa­ten. Die Prüf­mög­lich­keit gilt dabei dann bereits ab einer Schwel­le von 10 % der Unternehmensanteile.

Das BMWi hat den Ent­wurf jetzt den Res­sorts vor­ge­legt und die Ver­bän­de­be­tei­li­gung ein­ge­lei­tet. Nach Abschluss der Res­sort- und Ver­bän­de­be­fas­sung wird die 15. AWV-Novel­le dem Bun­des­ka­bi­nett zur Ent­schei­dung vorgelegt.

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Aussichten: Corona vermasselt das Wirtschaftsjahr 2020

FIAT schließt vor­über­ge­hend eine Fabrik in Ser­bi­en man­gels Lie­fe­rung von Vor­pro­duk­ten aus Chi­na. VW ver­kauf­te in Chi­na im Janu­ar 20 % weni­ger Neu­wa­gen als im Vor­jahr. Die Luft­han­sa streicht bis auf wei­te­res Flü­ge nach Chi­na. Zahl­rei­che inter­na­tio­na­le Mes­sen wur­den abge­sagt. Die Ner­ven lie­gen blank und die Ver­tre­ter nahe­zu aller Wirt­schafts­ver­bän­de reagie­ren zuneh­mend ner­vös. Zuge­ge­ben: Die Situa­ti­on ist neu. Kei­ner weiß so recht, wie das aus­ge­hen könn­te. Dazu kom­men die Ver­un­si­che­run­gen aus den US-Han­dels­be­zie­hun­gen, aus dem Brexit und den Unwäg­bar­kei­ten der andau­ern­den Nied­rig­zins­po­li­tik der Euro­päi­schen Zen­tral­bank (EZB) – mit den mög­li­chen Fol­gen für Finanz­si­tua­ti­on der hoch ver­schul­de­ten euro­päi­schen Staats­haus­hal­te. Exper­ten haben die Wachs­tums­pro­gno­sen für die deut­sche Wirt­schaft bereits nach unten kor­ri­giert – danach dürf­te die deut­sche Wirt­schaft 2020 maxi­mal noch mit 1 % im Plus liegen.

Die meis­ten klei­ne­ren und mitt­le­ren Unter­neh­men könn­ten damit leben. Und zwar dann, wenn die Geld­ent­wer­tung (Infla­ti­ons­ra­te) nied­rig bleibt, sich die Löh­ne nur mini­mal bewe­gen (Min­dest­lohn) und die Vor­pro­duk­te und Groß­han­dels­prei­se (Ener­gie) annä­hernd sta­bil blei­ben. Das aller­dings ist nicht zu erwar­ten. Im Gegen­teil: Die Infla­ti­ons­ra­te zeigt Ten­denz nach oben auf 1,5 % in 2020 und 1,6 % in 2021. Der Min­dest­lohn wur­de bereits zum 1.1.2020 ange­ho­ben und für die Strom­prei­se wird 2020 ein neu­es All­zeit­hoch prognostiziert.

Für den expan­si­ons­wil­li­gen Unter­neh­mer, der zukau­fen will,  heißt das: Ein lan­ger Atem drückt auf den Kauf­preis und macht sich am Ende bezahlt. Der lan­ge Abschluss um den Real-Deal lässt grüßen.
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Im Überblick: Wichtige GmbH-Urteile aus 2019 

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich für die Com­pli­ance im Unter­neh­men. Sie müs­sen „Recht und Gesetz“ kor­rekt umset­zen und die aktu­el­le Recht­spre­chung ken­nen. Gera­de im GmbH-Recht ist hier Vie­les in Bewe­gung. Wir haben wich­ti­ge Neue­run­gen aus 2019 in der fol­gen­den Über­sicht zusammengestellt:

GmbH-Recht Unbe­rech­tig­te Ver­samm­lungs­lei­tung ist kein Anfech­tungs­grund: Nur weil die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung nicht sat­zungs­ge­mäß gelei­tet wur­de, sind dort gefass­ten Beschlüs­se weder nich­tig noch anfechtbar. BGH, Urteil v. 20.11.2018, II ZR 12/17
Vor­sicht bei sat­zungs­durch­bre­chen­den Beschlüs­sen: Fas­sen Sie in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung einen Beschluss, der im Ein­zel­fall gegen die Vor­ga­ben aus dem Gesell­schafts­ver­trag ver­stößt („punk­tu­ell”), dann ist die­ser wirk­sam – ein for­mal kor­rek­ter Beschluss zur Ände­rung des Gesell­schafts­ver­tra­ges ist dazu nicht not­wen­dig. Wird damit aber eine Vor­ga­be des Gesell­schafts­ver­tra­ges dau­er­haft außer Kraft gesetzt (z. B. Aus­schei­dens­re­ge­lung), muss das als sat­zungs­än­dern­der Beschlusss im Hand. OLG Köln, Beschluss v. 24.6.2018, 4 Wx 4/18
Haf­tung der Gesell­schaf­ter bei der Ver­schmel­zung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten: Die Gesell­schaf­ter trifft bei der Ver­schmel­zung von GmbHs, die im Wege der Kapi­tal­erhö­hung ver­schmol­zen wur­den, bei Über­be­wer­tung des Ver­mö­gens der über­tra­gen­den GmbH kei­ne sog. Differenzhaftung. BGH, Urteil v. 6.11.2018, II ZR 199/17
Geschäfts­füh­rer ‑Haf­tung Unkennt­nis schützt den GmbH-Geschäfts­füh­rer nicht: Laut Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) bestehen kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken dage­gen, dass der Geschäfts­füh­rer einer GmbH im Haf­tungs­ver­fah­ren mit Ein­wen­dun­gen gegen die Höhe der Steu­er­for­de­run­gen gemäß § 166 AO aus­ge­schlos­sen ist, wenn er der For­de­rungs­an­mel­dung des Finanz­s­amts hät­te wider­spre­chen kön­nen, dies aber unter­las­sen hat. Man­geln­de Kennt­nis­se der Grund­pflich­ten eines Geschäfts­füh­rers einer GmbH ent­schul­di­gen eine Pflicht­ver­let­zung nicht. BFH, Beschluss v. 18.9.2018, XI R 54/17
Pflicht des Geschäfts­füh­rers zu exter­ner Bera­tung: Der Geschäfts­füh­rer han­delt fahr­läs­sig, wenn er sich nicht recht­zei­tig die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen und Kennt­nis­se ver­schafft, die er für die Prü­fung benö­tigt, ob er pflicht­ge­mäß Insol­venz­an­trag stel­len muss. Dabei muss er sich – sofern er nicht über aus­rei­chen­de per­sön­li­che Kennt­nis­se ver­fügt –  fach­kun­dig bera­ten lassen. OLG Mün­chen, Urteil v. 17.1.2019, 23 U 998/18, nicht rechtskräftig
Geschäfts­füh­rer ‑Ver­trag Der Seni­or als frei­be­ruf­li­cher Bera­ter: Wird der Seni­or nach dem Aus­schei­den als Bera­ter für die GmbH tätig, wird eine frei­be­ruf­li­che – und damit gewer­be­steu­er­freie – Tätig­keit in der Regel nur aner­kannt, wenn die von den Finanz­be­hör­den ver­lang­ten Qua­li­fi­ka­tio­nen vor­lie­gen,  z. B. als Unter­neh­mens­be­ra­ter mit qua­li­fi­zier­tem Hoch­schul­ab­schluss. Das Finanz­amt (FA) muss die frei­be­ruf­li­che Tätig­keit auch ohne Hoch­schul­ab­schluss aner­ken­nen, wenn der Seni­or sich im Lau­fe der Jah­re eine ver­gleich­ba­re Qua­li­fi­ka­ti­on ange­eig­net hat und das bele­gen kann. FG Köln, 3 K 815/16
Gericht darf nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot kip­pen: Ist das nach­ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bot nach Ort, Zeit und Gegen­stand so weit gefasst, dass die wei­te­re Berufs­aus­übung für den Geschäfts­füh­rer unbil­lig erschwert ist, dann ist die Ver­ein­ba­rung nichtig. OLG Mün­chen, Urteil v. 2.8.2018, 7 U 2107/18
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Geschäftsführer-Perspektive: Das Ende der ministeriellen Ausnahme-Erlaubnis 

Bun­des­kar­tell­amt

Das deut­sche Kar­tell­recht steht auf dem Prüf­stand. Kon­kret: Eine minis­te­ri­el­le Aus­nah­me-Erlaub­nis für einen Unter­neh­mens­zu­sam­men­schluss oder eine Über­nah­me gibt es nur noch dann, wenn die­se „im über­ra­gen­den Inter­es­se der All­ge­mein­heit ist” und „gesamt­wirt­schaft­li­che Vor­tei­le” bringt. Geplan­te Ände­rung: Aus „oder” wird ein „und”. Eine Klei­nig­keit, könn­te man mei­nen. Das „und” bedeu­tet aber in der Pra­xis, dass klei­ne­re, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men in Zukunft bei ihren stra­te­gi­schen Ent­schei­dun­gen voll­ends auf das Wohl­wol­len der Kar­tell­be­hör­den ange­wie­sen sind. Eine minis­te­ri­el­le Aus­nah­me­re­ge­lung ist für die dann nicht mehr vor­ge­se­hen. Mit freund­li­chen Grüßen.

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Trend/Compliance: Was Sie als Geschäftsführer wissen müssten … 

 

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Grün­dung (von Tochtergesellschaften) Die rechts­wirk­sa­me Online-Grün­dung einer (Toch­ter-) GmbH inner­halb von 5 Tagen kommt näher.  Die ent­spre­chen­de EU-Richt­li­nie wur­de bereits am 11.7.2019 ver­öf­fent­licht und soll bis 2021 in deut­sches Recht umge­setzt werden. Aller­dings: Ohne Notar wird auch die­ses Ver­fah­ren nicht funk­tio­nie­ren. Fazit: Schnel­ler, aber ohne Kosteneffekt.