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Volkelt-Briefe

Arbeitsrecht: Mitarbeiter dürfen keine Geschäfte auf eigene Rechnung machen

Auch ohne aus­drück­li­che Ver­ein­ba­rung im Arbeits­ver­trag (Wett­be­werbs­klau­sel) dür­fen Ihre Mit­ar­bei­ter mit Ihren poten­zi­el­len Kun­den kei­ne eige­nen Geschäf­te machen (hier: vor Ort Mon­teurs-Tätig­keit). Bie­tet der Mit­ar­bei­ter trotzdem …

Leis­tun­gen auf eige­ne Rech­nung an, ist das ein wich­ti­ger Grund, der eine frist­lo­se Kün­di­gung recht­fer­tigt (Hes­si­sches Lan­des­ar­beits­ge­richt, Urteil vom 28.1.2013, 16 Sa 593/12).

Für die Pra­xis: Die Mög­lich­keit einer frist­lo­sen Kün­di­gung haben Sie sogar dann, wenn Sie erst Jah­re spä­ter von einer sol­chen Kon­kur­renz­tä­tig­keit erfah­ren. Begrün­dung: Zwar gilt die sog. 2‑Wochenfrist nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB. Aber: Die Frist beginnt erst mit Ihrer Kennt­nis der Pflichtverletzung.

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