Wer einen Steuervorauszahlungstermin verpasst, erhält vom Finanzamt automatisch eine Mahnung und wird zur Nachzahlung ausgefordert. Bis dahin fallen keine Säumniszuschläge und zusätzliche Bearbeitungsgebühren an. ACHTUNG: Hier gibt es eine Änderung. Ab Juni 2020 gibt es keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr. Das betrifft alle Steuerarten (USt, LSt, ESt, KSt, GewSt). Sie sind also gut beraten, die Vorauszahlungstermine ab sofort selbst zu terminieren und sich nicht darauf zu verlassen, dass sich das Finanzamt um Ihre Termine kümmert.
Kategorie: Volkelt-Briefe
Ein Mitarbeiter eines agilen Projekt-Teams, das nach der Scrum-Methode arbeitet, hat nicht schon deshalb einen Anspruch auf einen bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung, weil der Arbeitgeber einem anderen Team-Mitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat (Arbeitsgericht Lübeck, Urteil v. 22.1.2020, 4 Ca 2222/19).
Für einige Verwunderung sorgte in den letzten Wochen die Fernseh-Werbung für ein Glückspielangebot. Besonderheit: Im Werbespot wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Angebot nur für Zuschauer aus Schleswig-Holstein gilt. Dazu hat das Landgericht (LG) Köln jetzt entschieden: „Es ist unverständlich, wenn die Glücksspielbetreiber mit einem so hohen Aufwand für Glücksspiel werben würden, an dem nur die Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein teilnehmen dürften”. Der Werbespot darf bis auf weiteres nicht ausgestrahlt werden (LG Köln, Urteil v. 18.2.2020, 31 O 152/19).
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Zur Bewertung von Beteiligungen und von Unternehmen nach dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des sog. Preismodells für Kapitalgüter (CAPM) bzw. des Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags. Für Bewertungsstichtage Februar 2020 liegt dieser Basiszinssatz bei 0,200 % (zuletzt 2019: 0,00 %)
VOLKELT‑s Wochen-Briefing 12/2020
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, unruhige Zeiten. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht? Mit stellt sich die Frage: Passen die Maßnahmen zum Problem? Ist kritisches Nachfragen legitim oder unverantwortlich gegenüber den Risikogruppen? * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR FÜR MITGLIEDER DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC * Interessant: Hier eine kritische Stimme aus der Wissenschaft zu den Zahlenrelationen und den medizinischen Folgen – veröffentlicht in FAZ-online. Aus wirtschaftlicher Sicht, stellt sich unterdessen die Frage, inwieweit die politisch Verantwortlichen die Auswirkungen einer ökonomischen Abwärtsspirale tatsächlich einschätzen können. Das ist Neuland mit ungewissem Ausgang. Seriöse Prognosen sind m. E. auch hier kaum möglich.
Die Themen im Wochen-Briefing 12/2020:
- Geschäftsführung: Leadership in der Corona-Zeit
- Nicht ohne: Wann SIE die Gesellschafter einbeziehen sollten
- Geschäftsführer-Perspektive: Warum es beim Notar schon mal länger dauert
- Gewusst wie: IT-Fachkräfte aus dem Ausland
- Digitales: Schneller Bauen mit digitalen Lösungen
- Nachfolge: Von guten und falschen Beratern
- Mitarbeiter: Praktische Hilfen bei der Suche nach Fachpersonal
- GmbH/Recht: Bestellung eines Not-Geschäftsführers
- GmbH/Controlling: Arbeitskosten auf Höchststand
- GmbH-Firmenwagen: OLG Dresden bestätigt Schadensersatzanspruch
- Verträge: MAC-Klausel schützt bei Unternehmenskauf
Geschäftsführung in Teilzeit
Für GmbH-Geschäftsführer gibt es viele Möglichkeiten in „Teilzeit” zu arbeiten: Im Konzern bei zusätzlicher Geschäftsführer-Tätigkeit für eine der Tochtergesellschaften, als Gesellschafter-Geschäftsführer in mehreren GmbHs oder in offizieller Teilzeit für die Kinderbetreuung oder die Familienplanung.
Frage: Wie wird das Gehalt dann korrekt berechnet? So, dass die weiter in Vollzeit tätigen Geschäftsführer sich nicht beschweren können (Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz) oder dass das Finanzamt keine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen kann. Dazu gibt es jetzt ein interessantes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Dort heißt es sinngemäß: „Eine nicht vollschichtige Geschäftsführer-Tätigkeit ist nicht anhand des Quotenanteils der Arbeitstage, sondern aufgrund eines weniger weit reichenden prozentualen Abschlags vom Gehalt des Vollzeit beschäftigten Geschäftsführers zu bestimmen” (OLG Hamm, Urteil v. 9.9.2019, 8 U 7/17, rechtskräftig).
Im Klartext: Wer nur zu 50 % tätig ist, muss sich nicht mit dem halben Gehalt zufrieden geben. Er hat – wegen seiner weiterhin komplexen Tätigkeit und Verantwortung – Anspruch auf einen Aufschlag, z. B. auf 60 % des vollen Gehalts. Das ist dann Verhandlungssache. Die Richter des OLG Hamm gehen sogar noch weiter: Beschließen die Gesellschafter dem Geschäftsführer in Teilzeit das Gehalt zu stark zu kürzen, dann kann der betroffene Geschäftsführer gegen diesen Beschluss klagen – wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich für die Compliance im Unternehmen. Sie müssen „Recht und Gesetz“ korrekt umsetzen und die aktuelle Rechtsprechung kennen. Gerade im GmbH-Recht ist hier vieles in Bewegung. Wir haben wichtige Neuerungen aus 2019 in der folgenden Übersicht zusammengestellt:
GmbH/Steuern
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Neue Vorgaben für die steuerliche Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten gemäß § 17 EStG: Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte entschieden, dass mit der Aufhebung des sog. Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) die gesetzliche Grundlage für seine bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen ist. Das Bundesfinanzministerium (BMF)hat in der Zwischenzeit die Vorschriften zu den nachträglichen Anschaffungskosten an die aktuelle BFH-Rechtsprechung entsprechend angepasst. |
BMF-Schreiben v. 5.4.2019, IV C 6 – S 2244/17/10001 bzw. BFH, Urteil v. 11.7.2017, IX R 36/15 |
Geschäftsführer/Firmenwagen: Überlässt die GmbH Ihnen als Geschäftsführer mehrere Fahrzeuge auch zur privaten Nutzung, dann muss der private Nutzungsvorteil für jedes Fahrzeug versteuert werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies für die Anwendung der 1%-Methode so entschieden. Das gilt aber auch dann, wenn der Geschäftsführer den privaten Steuervorteil anhand eines Fahrtenbuchs ermittelt. Wird der Wagen ausschließlich zur geschäftlichen Nutzung überlassen, entfällt die Versteuerung. Aber: Das müssen Sie belegen können. |
BFH, Beschluss v. 24.5.2019, VI B 101/18 |
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Geschäftsführer Gestaltungen |
Senior-Geschäftsführer darf dazuverdienen: Nach einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster kann dem aus Altergründen abberufenen Geschäftsführer, dem seine Pensionsbezüge ausgezahlt wird, daneben ein zusätzliches Gehalt gezahlt werden, wenn er erneut für die GmbH als Geschäftsführer tätig wird. Im Urteilsfall erhielt er ein Gehalt, das gerade einmal 10 % des zuletzt von ihm bezogenen Geschäftsführer-Gehalts ausmachte. In diesem und vergleichbaren Fällen ist das Finanzamt nicht berechtigt, eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu unterstellen und entsprechend nachzuversteuern. |
FG Münster, Urteil v. 25.7.2019, 10 K 1583/19K |
Zeitwertkonto für den (Minderheits-Gesellschafter-) Geschäftsführer: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt die kürzlich geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, vgl. dazu Nr. 24/2018) zur steuerlichen Zulässigkeit eines Zeitwertkontos für (Gesellschafter-) Geschäftsführer einer GmbH, die nicht oder nicht beherrschend an der GmbH beteiligt sind, offiziell bestätigt. Damit sind die Vorgaben des BMF für alle Finanzämter bindend. Für diese Geschäftsführer kann damit ein Zeitwertkonto mit steuerlicher Wirkung eingerichtet werden. |
BMF-Schreiben v. 8.8.2019, IV C 5 – S 2332/07/0004 bzw. BFH, Urteil v. 22.2.2018, VI R 17/16 |
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Sobald ein StartUp in die Erfolgsspur einbiegt und in die nächste Finanzierungsrunde muss, ist Schluss mit lustig. Spätestens dann werden die Größen der Branchen hellhörig und machen Beteiligungsangebote, denen selbst die ehrgeizigsten und nach Unabhängigkeit strebenden Gründer kaum widerstehen. So wie jetzt bei der Volocopter GmbH. Der Logistik-Primus DB Schenker wird sich an dem Bruchsaler Flugtaxi-Unternehmen beteiligen. Volocopter entwickelt autonom fliegende Ultraleicht-Fluggeräte für den Passagier- und Frachttransport. Schenker finanziert insgesamt 89 Mio. EUR. Die Mittel fließen in die Zertifizierung des Prototyps VoloCity, die Einstellung weiterer Branchenexperten und die Entwicklung einer VoloDrone der zweiten Generation, um die Kommerzialisierung des Schwerlastdrohnenprodukts zu gewährleisten. Bislang hat Volocopter eine Gesamtfinanzierung von 122 Mio. EUR aufgenommen.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) diagnostiziert im Handelsblatt-Interview den Zustand der deutschen Gesellschaft als „Erschöpfung einer Wohlstandsgesellschaft”. Auch der Wirtschaft fehlen die Impulse – Mehr noch: Den Märkten fehlt Phantasie und der Wirtschaftspolitik Strategien.
Betrifft … |
Trend |
Stimmungsschwankungen |
Allen Unkenrufen zum Trotz: Die Stimmung in den deutschen Chefetagen hat sich leicht aufgehellt. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Februar auf 96,1 Punkte gestiegen, nach 96,0 Punkten (Saisonbereinigt korrigiert) im Januar. Zwar schätzten die Unternehmen ihre Lage etwas schlechter ein. Dennoch blicken sie weniger pessimistisch auf die kommenden sechs Monate. Die deutsche Wirtschaft scheint von der Entwicklung rund um das Corona-Virus (noch) unbeeindruckt. Die Umfrageergebnisse und andere Indikatoren deuten auf ein Wirtschaftswachstum von 0,2 % im ersten Quartal hin. |
Finanzinvestitionen |
94 % der Beteiligungsmanager halten die Bewertung mittelständischer Firmen in Deutschland für – völlig – überbewertet. Begründung: Die niedrigen Zinsen werden in die Verkaufspreise der Unternehmen einkalkuliert. Folge: Es ist davon auszugehen, dass sich die hohen Preise und der harte Wettbewerb um Firmen so auswirken werden, dass in 2020 deutlich weniger Geld in Finanzinvestitionen (Mergers & Akquisitions) fließen wird (Quelle: Studie der Roland Berger Unternehmensberatung). |
Börse |
Das lange (Allzeit-) Hoch (13,786) des Deutschen Aktienindex (DAX) musste jetzt eine erste (schwere) Delle hinnehmen. Am Rosenmontag gab es zeitweise einen Absturz um 3,5 % oder um 466 Punkte. Die Finanzmärkte zeigen Wirkung. |
Gold |
Die Dauerniedrigzinsen sorgen für eine stetige Nachfrage nach Gold. Der Preis für ein Gramm liegt derzeit bei +/- 50 EUR. ACHTUNG: Jetzt wurde bekannt, dass die Barren des – unterdessen insolventen – Edelmetallhändlers PIM Gold GmbH weniger wiegen als in den Verkaufsprospekten bzw. auf den Barren angegeben. |
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2019 bis zum 31.3.2020 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2020 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2019 offen legen müssen und dazu den Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses.