HWK- und IHK-Beiträge müssen zwar jährlich bezahlt werden. Eine Rückstellung für zukünftige Beitragszahlungen (hier: Zusatzbeiträge) ist aber laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht möglich. Begründung: Zusatzbeiträge sind erst im laufenden Jahr „wirtschaftlich veranlasst“ (BFH, Urteil v. 5.4.2017, X R 30/15).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner – wie lange auch immer – zusammen einen Haushalt führen, ohne verheiratet zu sein oder heiraten zu wollen, berechtigt Sie das noch lange nicht zur steuerlichen Zusammenveranlagung. Das geht nur, wenn Sie in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben (BFH, Beschluss v. 26.4.2017, III B 100/16).
eigentlich wollte der Gesetzgeber – und im Besonderen die Kommunen – als Vorbild für die Transparenz ihrer Manager-Gehälter glänzen. In vielen Städten und Gemeinden wurden die Verträge der Geschäftsführer entsprechend geändert oder nur noch zu entsprechend neuen Konditionen verlängert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass viele kommunale GmbHs kein Einsehen für so viel Transparenz haben und weiter auf Nichtveröffentlichung setzen. So das Ergebnis eine aktuelle Studie der Zeppelin Uni Friedrichshafen (Die komplette Studie gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papenfuß > Studie: „Nur 823 von 2.948: Deutschlandweites Transparenzgefälle bei Top-Managementvergütung öffentlicher Unternehmen“). Danach veröffentlicht gerade einmal jedes 5. kommunale Unternehmen den personenbezogenen Verdienst ihrer Geschäftsführer. Allerdings: Es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Vorschriften. Einige Bundesländer und Kommunen haben gar kein Transparenzgesetz, das zur Offenlegung verpflichten würde.
Die Nullzins-Politik der EZB und der Banken bringt nicht nur viele GmbH-Finanzchefs in die Bredouille. Was tun mit dem gesparten GmbH-Vermögen ohne in Risiko-Anlagen zu investieren? (vgl. Nr. 8/2016). Immer mehr zeigt die Nullzins-Politik auch Wirkung auf Firmen-Verkäufe. Viele Kollegen ziehen den Verkauf ihrer GmbH (bewusst) in die Länge, weil sie nicht wissen, wie Sie den erzielten Verkaufspreis wirtschaftlich sinnvoll und einigermaßen risiko-resistent anlegen können.
Fakt ist: Viele GmbH-Gesellschafter warten unterdessen mit einem Verkauf länger ab. Die Indus AG, Deutschlands größte Mittelstands-Holdings-Gesellschaft, meldet seit Jahresbeginn weniger Firmen-Akquisen. Auch die auf Firmen-Verkäufe spezialisierte Kanzlei Rödl & Partner meldet weiterhin ein stagnierendes Geschäft. Bei Indus hat man sich neue Einkaufs-Strategien einfallen lassen, von denen jetzt auch verkaufswillige Gesellschafter-Geschäftsführer profitieren, wenn sie die Verantwortung für das Geschäft zwar abgeben aber weiter die bessere Rendite des Geschäfts als der reinen Geldanlage mitnehmen wollen. Folgende Gestaltungen sind möglich: …
Problem in vielen Firmen: Entweder ist der Chef nie erreichbar – dann ist er für die Mitarbeiter und Kunden „unsichtbar“. Oder, er ist immer erreichbar – mit der Folge, dass er sich um Alles und Jedes selbst kümmert, zu wenig delegiert und sich verzettelt, anstatt zu führen. Die richtige Balance von Abstand und Nähe zu Mitarbeitern und Kunden ist nicht ganz einfach zu finden. Nur allzu gerne lässt man sich dazu hinreißen, nur für bestimmte Mitarbeiter und für einige bevorzugte Stammkunden „jederzeit“ da zu sein. Im Umkehrschluss bedeutet das: Für die anderen sind Sie weniger oder nicht da – was so viel heißt wie: „Wir sind für den Chef nicht wichtig“.
Im Handwerk/Einzelhandel erwarten Kunden, dass …
Viele Kollegen – vor allem die, die mit dem Aufbau Ihrer GmbH voll ausgelastet sind – kümmern sich höchstens einmal am Rande um Vorsorge und Alter. Und wenn, dann unter Anleitung des Steuerberaters, der auf eine Pensionszusage drängt oder darauf, dass das angesparte GmbH-Vermögen vernünftig angelegt wird. Alles kein Problem, solange es läuft. Aber wehe, es läuft etwas aus dem Ruder oder es gibt gesundheitliche Probleme, ein Autounfall oder eine Krankheit. Wie auch beim Rauchen handeln viele Menschen erst, wenn in der Familie oder bei Freunden und Verwandten ein Schicksalsschlag eintritt, der zum schnellen Handeln animiert. Die Mindestvorsorge besteht aus: …
Wird nach dem Tod eines GmbH-Gesellschafters dessen GmbH-Anteil aufgrund einer Bestimmung im Gesellschaftsvertrag oder aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern (Anteilsabtretungsvereinbarung) an einen Dritten (entgeltlich) übertragen, dann ist das Finanzamt nicht berechtigt, dafür zusätzlich Erbschaftsteuer zu erheben (§ 7 Abs. 7 ErbStG). Eine Doppelbesteuerung ist ausgeschlossen (FG München, Urteil vom 5.4.2017, 4 K 711/16).
über den Schalke-04-Mäzen und Fleischfabrikant Clemens Tönnies und dessen familiäre Auseinandersetzungen um die Herrschaft im Tönnies-Fleisch- und Wurst-Imperium haben wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet (vgl. zuletzt Nr. 40/2016). Aber nicht nur in dieser Sache hat sich der Unternehmer immer wieder als gewiefter Taktiker bewiesen. Auch in den gegen seine Unternehmen geführten Kartellverfahren ließ sich Clemens Tönnies die Wurst nicht vom Brot nehmen: Immer wieder schafft es der Unternehmer, Kartellstrafen abzuwehren, indem er seine Unternehmen so umstrukturierte, dass die Durchsetzung von Bußgeldern nicht möglich war (vgl. Nr. 27/2015). Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert und die bestehende gesetzliche Lücke geschlossen. Seit Anfang Juni gelten neue Kartell-Vorschriften (9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Danach gilt: Kartellstrafen können grundsätzlich auch im Unternehmensverbund durchgesetzt werden. Danach haftet die Konzern-Obergesellschaft z. B. für entsprechende Bußgelder, die gegen Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen festgesetzt werden. Das gilt auch für Rechtsnachfolger für den Fall der Unternehmensfortführung nach einer Sanierung oder einer Umstrukturierung. Faktisch bedeutet das, dass es in Zukunft kaum noch möglich ist, durch „Gestaltungen“ Bußgelder wegen Kartellvergehen zu umgehen.
Fazit: Hier hat Tönnies seine Gestaltungsmöglichkeiten überzogen.
Gewährt eine Bank Kredite von mehr als 750.000 €, ist sie verpflichtet, sich vom Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig offen legen zu lassen (§ 18 Kreditwesengesetz). Ein Kollege verweigerte der Bank kontinuierlich die Vorlage wirtschaftlicher Nachweise.
Folge: Die Bank kündigte alle bestehenden Darlehen der GmbH. Der Kollege ließ das gerichtlich prüfen. Die Bank bekam Recht. Der Geschäftsführer musste die Kredite der GmbH zurückzahlen. Neue Kredite wurden nicht gewährt (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.3.2011, 19 U 173/10). Wichtig:
- Die Bank ist zur Kündigung von Krediten berechtigt, wenn die Kreditsumme unter dem oben genannten kritischen Betrag laut KWG liegt. Entscheidend ist, ob die Bank in ihren AGB auf die bestehenden Vorlagepflichten laut KWG verwiesen hat. Ist das der Fall, sollten Sie die Vorlagepflichten korrekt und von sich aus – also ohne weitere Aufforderung – erfüllen und den Jahresabschluss und andere angeforderte Unterlagen termingerecht vorlegen.
- Die Bank kann die Kredite selbst dann kündigen, wenn das Kreditkonto nicht oder nie im Soll war und selbst dann, wenn Sie als Kreditnehmer die Tilgung stets regelmäßig gezahlt haben.
In den nächsten Wochen startet Deutschland in die Sommerferien. Wie jedes Jahr werden in dieser Zeit in vielen Unternehmen Aushilfskräfte eingesetzt. Wichtig ist, dass Sie für die Zeit Ihres eigenen Urlaubs bzw. Ihrer Abwesenheit klare Vorgaben machen, wie und welche Aushilfskräfte beschäftigt werden dürfen, z. B. damit nicht zusätzlich Steuern bzw. Sozialabgaben anfallen oder arbeitsrechtliche Vorschriften verletzt werden. Danach gilt:
- Arbeitsrecht: Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keine regulären Jobs ausüben. Kinder über 13 Jahre dürfen aber zwei Stunden pro Tag leichte Tätigkeiten, wie das Austragen von Zeitungen oder Babysitten übernehmen. Jugendliche können einen richtigen Ferienjob annehmen, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind und die Zustimmung der Eltern haben. Unterliegen die Schüler noch der Vollzeitschulpflicht, darf während der Ferien höchstens 4 Wochen pro Jahr gearbeitet werden. Für Schüler der höheren Klassen ist die Dauer der Ferienarbeitszeit nicht begrenzt. Nacht- und Schichtarbeit und auch das Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen ist für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Schulpflichtige dürfen zudem nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr arbeiten. Ausnahmen: Bäckereien, Krankenhäuser, Gaststätten, Landwirtschaft.
- Sozialabgaben: Kurzfristige Ferienjobs sind sozialversicherungsfrei, egal wie viel verdient wird. Solange der Schüler nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr arbeitet, fallen für die Ferienjobs keine Abgaben für die Sozialversicherung an. Auch Studenten können in den Semesterferien versicherungsfrei verdienen. Voraussetzung: Der Jobber war vor den Ferien gar nicht oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beschäftigt. Generell fallen erst ab dem 51. Arbeitstag Sozialversicherungsbeiträge an. Studierende müssen allerdings auch während der Ferien Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Der Arbeitgeber muss eine kurzfristige Beschäftigung (Personengruppe 110) im DEÜV-Verfahren bei der Minijob-Zentrale melden und im Beitragsnachweis-Verfahren die Umlage U1 (und auch die nur bei einer auf mehr als 4 Wochen befristeten Beschäftigung), die Umlage U2 (Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage anzeigen und zahlen.
- Steuern: Ferienjobs sind lohnsteuerpflichtig. Arbeitgeber können die Lohnsteuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen. Allerdings darf die Tätigkeit dann maximal an 18 Tagen im Monat ausgeübt werden, das Entgelt nicht über 68 € pro Tag liegen und der durchschnittliche Stundenlohn nicht über 12 €. Für Mini-Jobber bis 450 €/Monat fällt in den meisten Fällen außer der 2%-Pauschalsteuer kein Lohnsteuer an. Verdient ein Ferienarbeiter über 450 € im Monat, behält der Arbeitgeber die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ein. Sofern der Jobber den steuerlichen Grundfreibetrag (Steuerklasse 1: 8.820 + 1.000 € Werbungskostenpauschale + Sonderausgaben Pauschale 36 € + Vorsorgepauschale höchstens 1.900 € = insgesamt 11.756) nicht überschreitet, bekommt er die abgeführten Abzüge beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
- Unfallversicherung: Wie alle anderen Arbeitnehmer sind Schüler und Studierende während eines Ferienjobs bei Arbeitsunfällen gesetzlich versichertDie Kosten trägt alleine der Arbeitgeber. Sie müssen die Aushilfen an die zuständige Unfallversicherung melden. Vorsicht ist für Grenzgänger im Ausland geboten. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nur für Deutschland.