Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach zum Fall Thomas Middelhoff berichtet (vgl. Nr. 6/2017). Dabei ging es zum einen um die Manager-Haftung, aber auch um die Manager-Vergütung. Bis zuletzt war umstritten, inwieweit der Ex-Karstadt-Manager den Aufsichtsrat dahingehend beeinflusst hat, ihm eine überzogene und ungerechtfertigte Abfindung zuzugestehen. Jetzt hat das Landgericht (LG) Essen das Verfahren eingestellt – allerdings auch mit Folgen für die Diskussion um die Höhe und Angemessenheit von Manager-Gehältern und damit auch von Führungskräften und GmbH-Geschäftsführern (LG Essen, Urteil v. 21.6.2017, 21 KLs 18/15). Worauf müssen Sie sich einstellen? …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Bislang entscheiden Gerichte bei fehlerhaften Produkten nur dann auf Herstellerhaftung, wenn das Beweisverfahren mit wissenschaftlicher Gründlichkeit geführt werden kann. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann …
Bei mehrfachem und bereits angemahnten Überschreiten der zulässigen Minusstunden (hier: 59 statt 20), sind Sie berechtigt, fristlos und ohne vorherige formelle Abmahnung zu kündigen (LAG Hamburg, Urteil v. 2.11.2016, 5 Sa 19/16).
HWK- und IHK-Beiträge müssen zwar jährlich bezahlt werden. Eine Rückstellung für zukünftige Beitragszahlungen (hier: Zusatzbeiträge) ist aber laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht möglich. Begründung: Zusatzbeiträge sind erst im laufenden Jahr „wirtschaftlich veranlasst“ (BFH, Urteil v. 5.4.2017, X R 30/15).
Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner – wie lange auch immer – zusammen einen Haushalt führen, ohne verheiratet zu sein oder heiraten zu wollen, berechtigt Sie das noch lange nicht zur steuerlichen Zusammenveranlagung. Das geht nur, wenn Sie in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben (BFH, Beschluss v. 26.4.2017, III B 100/16).
eigentlich wollte der Gesetzgeber – und im Besonderen die Kommunen – als Vorbild für die Transparenz ihrer Manager-Gehälter glänzen. In vielen Städten und Gemeinden wurden die Verträge der Geschäftsführer entsprechend geändert oder nur noch zu entsprechend neuen Konditionen verlängert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass viele kommunale GmbHs kein Einsehen für so viel Transparenz haben und weiter auf Nichtveröffentlichung setzen. So das Ergebnis eine aktuelle Studie der Zeppelin Uni Friedrichshafen (Die komplette Studie gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papenfuß > Studie: „Nur 823 von 2.948: Deutschlandweites Transparenzgefälle bei Top-Managementvergütung öffentlicher Unternehmen“). Danach veröffentlicht gerade einmal jedes 5. kommunale Unternehmen den personenbezogenen Verdienst ihrer Geschäftsführer. Allerdings: Es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Vorschriften. Einige Bundesländer und Kommunen haben gar kein Transparenzgesetz, das zur Offenlegung verpflichten würde.
Die Nullzins-Politik der EZB und der Banken bringt nicht nur viele GmbH-Finanzchefs in die Bredouille. Was tun mit dem gesparten GmbH-Vermögen ohne in Risiko-Anlagen zu investieren? (vgl. Nr. 8/2016). Immer mehr zeigt die Nullzins-Politik auch Wirkung auf Firmen-Verkäufe. Viele Kollegen ziehen den Verkauf ihrer GmbH (bewusst) in die Länge, weil sie nicht wissen, wie Sie den erzielten Verkaufspreis wirtschaftlich sinnvoll und einigermaßen risiko-resistent anlegen können.
Fakt ist: Viele GmbH-Gesellschafter warten unterdessen mit einem Verkauf länger ab. Die Indus AG, Deutschlands größte Mittelstands-Holdings-Gesellschaft, meldet seit Jahresbeginn weniger Firmen-Akquisen. Auch die auf Firmen-Verkäufe spezialisierte Kanzlei Rödl & Partner meldet weiterhin ein stagnierendes Geschäft. Bei Indus hat man sich neue Einkaufs-Strategien einfallen lassen, von denen jetzt auch verkaufswillige Gesellschafter-Geschäftsführer profitieren, wenn sie die Verantwortung für das Geschäft zwar abgeben aber weiter die bessere Rendite des Geschäfts als der reinen Geldanlage mitnehmen wollen. Folgende Gestaltungen sind möglich: …
Problem in vielen Firmen: Entweder ist der Chef nie erreichbar – dann ist er für die Mitarbeiter und Kunden „unsichtbar“. Oder, er ist immer erreichbar – mit der Folge, dass er sich um Alles und Jedes selbst kümmert, zu wenig delegiert und sich verzettelt, anstatt zu führen. Die richtige Balance von Abstand und Nähe zu Mitarbeitern und Kunden ist nicht ganz einfach zu finden. Nur allzu gerne lässt man sich dazu hinreißen, nur für bestimmte Mitarbeiter und für einige bevorzugte Stammkunden „jederzeit“ da zu sein. Im Umkehrschluss bedeutet das: Für die anderen sind Sie weniger oder nicht da – was so viel heißt wie: „Wir sind für den Chef nicht wichtig“.
Im Handwerk/Einzelhandel erwarten Kunden, dass …
Viele Kollegen – vor allem die, die mit dem Aufbau Ihrer GmbH voll ausgelastet sind – kümmern sich höchstens einmal am Rande um Vorsorge und Alter. Und wenn, dann unter Anleitung des Steuerberaters, der auf eine Pensionszusage drängt oder darauf, dass das angesparte GmbH-Vermögen vernünftig angelegt wird. Alles kein Problem, solange es läuft. Aber wehe, es läuft etwas aus dem Ruder oder es gibt gesundheitliche Probleme, ein Autounfall oder eine Krankheit. Wie auch beim Rauchen handeln viele Menschen erst, wenn in der Familie oder bei Freunden und Verwandten ein Schicksalsschlag eintritt, der zum schnellen Handeln animiert. Die Mindestvorsorge besteht aus: …
Wird nach dem Tod eines GmbH-Gesellschafters dessen GmbH-Anteil aufgrund einer Bestimmung im Gesellschaftsvertrag oder aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern (Anteilsabtretungsvereinbarung) an einen Dritten (entgeltlich) übertragen, dann ist das Finanzamt nicht berechtigt, dafür zusätzlich Erbschaftsteuer zu erheben (§ 7 Abs. 7 ErbStG). Eine Doppelbesteuerung ist ausgeschlossen (FG München, Urteil vom 5.4.2017, 4 K 711/16).