Die Themen heute: Kirch gegen Breuer – was darf die Geschäftsleitung öffnetlich machen? + Wem nutzt die zeitnahe Betriebsprüfung tatsächlich + Aufhebungsvertrag nur bedingt anfechtbar + Kreditmediator: Anträge und Antragsberechtigte + UG als Komplementär in der UG & Co. KG + u.v.m.
Kategorie: Archiv: Volkelt-Briefe
Der GmbH-Brief informiert GeschäftsführerInnen in GmbHs und Unternehmergesellschaften (UG) über alle Themen, die Sie für das operative und strategische Geschäft brauchen. Der GmbH-Brief erscheint wöchentlich freitags.
Volkelt-Brief 17/2010
Volkelt-Brief 16/2010
Heute: Geschäftsführer wollen Ordnungs- statt Steuerpolitik + Einfach Benchmarken mit dem verbesserten elektronischen Unternehmensregister + Gesellschafterliste spätestens alle 3 Jahre prüfen + KV muss ungerechtfertigte Beiträge an den Geschäftsführer zurückzahlen u.v.m.
Volkelt-Brief 15/2010
Ab sofort gibt es den Volkelt-Brief noch schneller + präzise + und noch kürzer zum Schnell-Lesen + jede Woche freitags auf den Schreibtisch + 2 Seiten DIN A 4 Schnell-Leseformat. Jetzt Probelesen .… Heute: Vorsicht: Mezzanine Finanzierungen + PC-Missbrauch: Kündigung des Geschäftsführers + Finanzamt liest Geschäftsberichte + Rechnungsstellung + mehr Betriebsprüfer
Volkelt-Brief 14/2010
Ab sofort gibt es den Volkelt-Brief noch schneller + präzise + und noch kürzer zum Schnell-Lesen + jede Woche freitags auf den Schreibtisch + 2 Seiten DIN A 4 Schnell-Leseformat. Jetzt Probelesen .…
Volkelt-Brief 6/2010
Volkelt-Brief 5/2010
Volkelt-Brief 04/2010
Aus dem Inhalt: Wie der ausscheidenswillige Gesellschafter-Geschäftsführer schneller Geschäfte auf eigene Rechnung machen kann + Pflicht-Offenlegung: Letzter Ausweg für GmbH & Co. KGs + Achtung: Finanzamt muss Steuergutschriften nachträglich und in voller Höhe nachbessern + u.v.a.
Volkelt-Brief 03/2010
Aus dem Inhalt: Welche Fehler Sie beim Kauf einer Firma auf keinen Fall machen dürfen + Wie Sie jetzt Ihre Abfindungsvereinbarung verbessern können + Konzern-Unternehmen müssen Anstellungsvertrag für Geschäftsführer ändern – so verbessern Sie Ihr nachvertragliches Wettbewerbsverbot + strengere Auflagen bei betriebsbedingten Kündigungen u.v.a.