Als GmbH-Geschäftsführer müssen Sie Ihre Entscheidungen mit der „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ treffen. Was heißt das konkret? Gibt es Urteile und Leitsätze, an denen Sie sich in der Praxis orientieren können? JA – die gibt es. Ein für die Praxis wichtiges Grundsatz-Urteil kommt vom Bundesgerichtshof (BGH). Im Urteil geht es um Ihre Informationspflichten. Also um die Fälle, in denen Sie Entscheidungen treffen, zu denen Sie sich zusätzlich informieren oder eine entsprechende Beratung einholen müssen. Dazu der BGH: Als Geschäftsführer haften Sie nur dann nicht für den wirtschaftlichen Schaden aus einer Fehlentscheidung, wenn Sie für Ihre Entscheidung „alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpfen und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzen“.
Was heißt das konkret im Einzelfall – z. B. für den Fall der wirtschaftlichen Krise der GmbH? Aus dem Urteil: Eine GmbH war in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Daraufhin beauftragten die Gesellschafter den Geschäftsführer, die Geschäftsgrundlagen umzustellen und die GmbH komplett umzufinanzieren. Dazu erstellte er einen Maßnahmenplan, z. B. kündigte er einige langfristige Darlehen gegen beträchtliche Vorfälligkeitsentschädigungszahlungen. Die Gesellschafter forderten dafür vom Geschäftsführer Schadensersatz (Quelle: BGH, Urteil vom 14.7.2008, II ZR 202/07).
Im Fall konnten die Gesellschafter den Schadensersatz nicht durchsetzen. Abgesehen von einem Verfahrensfehler der Vorinstanz ging das nur, weil der Geschäftsführer seinen Maßnahmenplan (Umfinanzierung, Kündigung von Darlehen, Aufnahme neuer Darlehen, Liquiditätsplan, Kostenplan) lückenlos dokumentieren konnte. Wichtig: Geschäftsführer, die keine praktische Erfahrung im Sanierungsfall haben, müssen sich im Krisenfall von einem versierten Berater (Steuerberater- bzw. Finanzberater) beraten lassen. Nur dann ist sichergestellt, dass die GmbH-Gesellschafter Sie nicht persönlich für eventuelle Fehleinschätzungen bzw. Fehlentscheidungen zur Verantwortung ziehen können. Diese Informationspflicht besteht aber nicht nur im Falle der wirtschaftlichen Krise der GmbH. Das gilt auch für alle anderen Entscheidungen der Geschäftsführung. Das betrifft insbesondere auch wirtschaftliche Entscheidungen, die rechtlich nicht oder nur unzureichend abgesichert sind – also z. B. Versäumnisse im Produktionsablauf (Verkehrssicherungspflicht), Wettbewerbsverstöße, aber auch: Datenschutzmaßnahmen, hoheitliche Pflichten, Qualitätsmanagement. Als Geschäftsführer sind Sie in allen Entscheidungsfragen dazu verpflichtet, sich umfassend zu informieren.