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Due Diligence

Due Dili­gence bezeich­net die „gebo­te­ne Sorg­falt“, mit der beim Kauf bzw. Ver­kauf von Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen/GmbH-Antei­len das Ver­trags­ob­jekt im Vor­feld geprüft wird. Due-Dili­gence-Prü­fun­gen beinhal­ten ins­be­son­de­re eine sys­te­ma­ti­sche Stär­ken-/Schwä­chen-Ana­ly­se des Kauf­ob­jekts, eine Ana­ly­se der mit dem Kauf ver­bun­de­nen Risi­ken sowie eine fun­dier­te Bewer­tung des Objekts. Gegen­stand der Prü­fun­gen sind etwa Bilan­zen, per­so­nel­le und sach­li­che Res­sour­cen, stra­te­gi­sche Posi­tio­nie­rung, recht­li­che und finan­zi­el­le Risi­ken, Umwelt­las­ten. Gezielt wird nach so genann­ten Dealb­rea­k­ern gesucht, d. h. nach Sach­ver­hal­ten, die einem Kauf ent­ge­gen­ste­hen könn­ten – z. B. Alt­las­ten beim Grund­stücks­kauf oder unge­klär­te Mar­ken­rech­te beim Unter­neh­mens­kauf. Erkann­te Risi­ken kön­nen ent­we­der Aus­lö­ser für einen Abbruch der Ver­hand­lun­gen oder Grund­la­ge einer ver­trag­li­chen Berück­sich­ti­gung in Form von Preis­ab­schlä­gen oder zusätz­li­chen Garan­tien sein.

Grund­la­ge ist ein Vor­ver­trag bzw. der let­ter of intent (Erklä­run­gen zur Ver­kaufs­ab­sicht), in dem ein ange­mes­se­ner Zeit­raum für die Due-Dili­gence-Prü­fung ver­ein­bart wird. Dar­in wer­den der Zugriff auf die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen und Daten sowie die Zah­lung einer Gebühr bei Nicht­kauf zum Gegen­stand einer sol­chen Ver­ein­ba­rung gemacht. Hilf­reich für Pro­jekt­prü­fun­gen sind so genann­te Mei­len­stein­be­rich­te, die den Zustand des Pro­jek­tes in einer Kurz­zu­sam­men­fas­sung wiedergeben

Mit der Durch­füh­rung einer Due Dili­gence-Prü­fung wer­den bestehen­de Infor­ma­ti­ons­lü­cken geschlos­sen und vor­han­de­ne Infor­ma­tio­nen veri­fi­ziert. Die im Rah­men der Due Dili­gence gewon­ne­nen Erkennt­nis­se unter­stüt­zen den Erwer­ber im Ver­hand­lungs­pro­zess und erleich­tern dar­über hin­aus eine Inte­gra­ti­on nach dem Kauf. Für eine erfolg­rei­che Due Dili­gence-Prü­fung ist es wich­tig, nicht ein­zel­ne Aspek­te oder Berei­che iso­liert zu ana­ly­sie­ren, son­dern eine ver­knüpf­te und bereichs­über­grei­fen­de Betrach­tung durchzuführen.

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