Ob Pappteller, Feuerwehrfahrzeuge oder Mehl: Unterdessen ist keine Branche und kein Unternehmen mehr sicher, nicht ins Visier der Kartellbehörden zu geraten. Betroffen sind auch immer mehr mittelständische und kleinere Firmen. In Zahlen liest sich das so: Das Bundeskartellamt hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013/14 Verstöße mit Strafen von erstmals über 1 Mrd. EUR belegt. Tendenz: weiter steigend. Das Bundeskartellamt ist laut Jahresbericht auch mit der praktizierten Kronzeugenregelung (im Jargon der Kartellbehörden: Bonusregelung) sehr zufrieden. Im Klartext: Ist ein Untenehmen der Behörde bei der Aufdeckung von vermeintlichen Preisabsprachen hilfreich, winkt Straffreiheit. Die beschuldigten Unternehmen müssen die zum Teil saftigen Strafen dann alleine zahlen. Das anschwärzende Unternehmen geht straffrei aus.…
Weitere Neuerung: Der Gesetzgeber wird die Möglichkeit durch Unternehmensübernahmen und Nachfolge-Modelle, Kartellstrafen zu umgehen, gesetzlich unterbinden (vgl. dazu der Fall Tönnies in Nr. 24 + 27/2015).