Als Summary unserer Berichterstattung für GmbH-Geschäftsführer geben wir Ihnen an dieser Stelle nochmals einen kurzen Überblick über die Urteile aus 2017, die speziell Ihre Position und Verantwortung als für die GmbH handelndes Organ betreffen. Die genannten Urteile haben z. T. weit reichende Auswirkungen und grundsätzliche Bedeutung. Sie sind gut beraten, diese Rechtsprechung in Ihrer Praxis zu berücksichtigen bzw. entsprechend umzusetzen: …
Thema | Inhalt | Gericht
Aktenzeichen |
Haftung des Geschäftsführers
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Der Geschäftsführer macht sich u. U. strafbar (Bankrott), wenn er ein kapitalersetzendes Darlehen an einen Gesellschafter zurückzahlt. Im Urteilsfall hatte sich der Geschäftsführer sein Darlehen an die GmbH wie vertraglich vereinbart fristgerecht zurückgezahlt. | Bundesgerichtshof
Urteil v. 9.3.2017 3 StR 424/16
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Nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung
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Der Gesellschafter, der für ein Bankdarlehen der GmbH bürgt und dafür in Anspruch genommen wird, kann diesen finanziellen Einsatz steuerlich nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten auf seine Beteiligung verrechnen. | Bundesfinanzhof
Urteil v 1.7.2017 IX R 36/15) |
Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers
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Ein wichtiger Grund für die Kündigung des Dienstvertrages setzt voraus, dass Tatsachen vorliegen, die die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar machen. Verschulden ist nicht erforderlich. Maßstab ist nicht das subjektive Empfinden des kündigenden Teils, sondern ob objektiv aus Sicht eines verständigen Betrachters unter Berücksichtigung beider Interessen der weiteren Zusammenarbeit die Grundlage entzogen ist. | OLG München
Urteil v. 22.6.2017 23 U 3293/16
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Unzulässige Weisungen
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Erteilt der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einem zweiten Geschäftsführer (ohne Beteiligung) eine Weisung, nach der Zahlungen gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen, dann macht sich dieser schadensersatzpflichtig, wenn er diese Weisung dennoch ausführt und eine Zahlung entsprechend veranlasst. | LG München
Urteil v. 26.1.2017 3 O 3420/15
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Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers
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Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die die Abberufung oder die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund betreffen, muss geprüft werden, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlag oder nicht. Das Vorliegen des wichtigen Grunds hat im Rechtsstreit derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich darauf beruft. Diese Grundsätze gelten auch für ein vom Versammlungsleiter zu beachtendes Stimmverbot des betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführers in der Gesellschafterversammlung, dessen Abberufung bzw. Kündigung des Anstellungsvertrags zur Abstimmung steht und ein wichtiger Grund behauptet wird. | Bundesgerichtshof
Urteil vom 4.4.2017 II ZR 77/16
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