Für Beschlüsse der Gesellschafter, die Änderungen des Gesellschaftsvertrages beinhalten, müssen …
Formvorschriften eingehalten werden. Fehlt z. B. die notarielle Beurkundung bei einem Beschluss über einen Gewinnabführungsvertrages, kann das Registergericht die Eintragung des Beschlusses ablehnen (Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 4.2.2013, HRB 38053, Quelle GmbH-Rndschau 2013, S. 311).
Für die Praxis: Als Geschäftsführer sind Sie dafür verantwortlich, dass Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Wie im Falle hier auch dafür, dass der Beschluss notariell beurkundet wird. Fehler können weit reichende Folgen haben. Zum Beispiel, wenn eine bestimmte Frist eingehalten werden muss und diese Frist wegen der fehlenden Eintragung im Registergericht verstreicht.