Verkaufen Sie Sonderbetriebsvermögen (z. B. eine vermietete Immobilie) vor der Übertragung des Betriebs z. B. im Rahmen der Nachfolgeregelung zum Buchwert, müssen Sie die stillen Reserven der Immobilie nicht … versteuern (BFH, Urteil vom 9.12.2014, IV R 29/14). Damit hat der Bundesfinanzhof erneut seine Rechtsauffassung zur Sache bestätigt.
Problem: Bisher hat die Finanzverwaltung die dazu ergangene Rechtsprechung per Nichtanwendungserlass (BMF-Schreiben vom 12.9.2013 – IV C 6 – S 2241/10/10002) ausgehebelt bzw. nicht umgesetzt. Betroffene Steuerzahler mussten die Steuerfreiheit gerichtlich durchsetzen. Mit dem neuen Urteil steigen jetzt die Chancen, dass die Finanzämter ihre bisherige Einstellung zur Sache aufgeben müssen.