Auf Neujahrsempfängen – der Stadt, der Gemeinde, der IHK oder des jeweiligen Branchenverbandes – ergeben sich gute Möglichkeiten zu interessanten Gesprächen mit den Geschäftsführer-Kollegen/Innen. Auf dem diesjährigen Neujahrsempfang der IHK Freiburg war zu spüren: Die Stimmung in der Wirtschaft hat einen ersten Dämpfer. Automobil-Zulieferer korrigieren ihre Planungen nach unten und der Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftemangel hält an.
Im 2. Jahr in Folge gab es wieder mehr Anmeldungen von den Kollegen zu dieser IHK-Veranstaltung. Man engagiert sich, sucht den Austausch untereinander und geht in die Öffentlichkeit. Die Menschen der Wirtschaft rücken enger zusammen. Am Rande ergaben sich wie immer viele Möglichkeiten, sich mit den Kollegen über solche Themen, über die sonst nur am Rande gesprochen wird, etwas intensiver auszutauschen. Dieses Jahr etwa über die zunehmenden Kontrollen und Gängelungen der Wirtschaft. Besonders oft genannt wurden dieses Jahr vor allem drei Punkte: …
- Besonders ärgerlich wird von vielen Unternehmern die Praxis der Finanzbehörden moniert, wonach unklare Vorgaben und Übergangsvorschriften zur Einführung der manipulations-sicheren elektronischen Kassensysteme in vielen Fällen dazu geführt haben, dass die Umsätze nach Durchschnittswerten „verprobt“ wurden (vgl. zuletzt Nr. 2, 30 + 43/2018). Immer noch besteht hier große Unsicherheit, wie eine Umsatzschätzung mit Sicherheit vermieden werden kann. Auch der Steuerberater kann hier nicht wirklich weiter helfen, weil die Rechtslage auf dem Papier zwar geklärt ist, in der Praxis aber erheblicher Ermessensspielraum für die Finanzbehörden besteht.
- Unklarheiten gibt es auch immer wieder im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen oder von Teilen von GmbH-Beteiligungen. Da geht es um die Behandlung von Anschaffungskosten bzw. die Versteuerung des Veräußerungsgewinns in der persönlichen ESt-Erklärung des Gesellschafters (vgl. Nr. 36, 49/2018). Dazu gibt es ja auch die Vorgabe der Finanzverwaltungen (NRW), dass Veräußerungsvorgänge systematisch zu den Schwerpunkten der Betriebsprüfung gehören.
- Einige Kollegen berichten, dass die Steuerbehörden zunehmend Informationen aus dem Internet zu Zwecken der Steuerprüfung nutzen. Auch bei uns in der Redaktion melden sich immer mehr Geschäftsführer von GmbHs – und hier insbesondere aus den Branchen Dienstleistung (Beratung, Werbung, Weiterbildung) – die vom Steuerprüfer zu ihren auf den Websites angezeigten Aktivitäten, Geschäftsreisen, Referenzen und anderen mehr oder weniger vertraulichen Geschäfts-Informationen befragt werden. Gesucht werden Anhaltspunkte für Zusatzumsätze, die aus den Steuerunterlagen nicht hervorgehen.
Rechtlich ist das Vorgehen der Finanzbehörden kaum zu beanstanden. Die Finanzbehörden haben grundsätzlich das Recht, ihren Ermessensspielraum zu nutzen, unklare Angaben zu bemängeln und alle öffentlich zugänglichen Informationen im Besteuerungsverfahren zu nutzen und dem Geschäftsführer dazu Fragen zu stellen. Z. B., wenn auf der Website von einer „erfolgreichen“ Geschäftsreise gesprochen wird und dazu keine Umsätze ausgewiesen werden.