CEO-Fraud: Vorbeugen gegen eine neue Betrugsmasche + Firmenwagen/Flotte: Entscheider-Vorgaben für die E‑Mobilität + Digitales: Nerds mögen keine Overhead-Vorgaben – was tun? + Pflichtversicherte Geschäftsführer: Anspruch auf Rente mit 63 + GmbH/Finanzen: Zahlungsziel als Kalkulationsfaktor + Mini-Betrug: Ende einer der größten deutschen Firmeninsolvenzen + GmbH-Recht: Nachtrag zum Eigenkapitalersatz + Mitarbeiter: Arbeitgeber muss „Fremdgehen” nicht hinnehmen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 36/2018 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 7. September 2018
Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
wenn Mitarbeiter „auf Zuruf” funktionieren, ist das eine durchaus gute Sache. Man – sprich der Chef oder Geschäftsführer – muss nicht jedesmal im Detail erklären, was zu erledigen ist. Stichwort: Selbständiges Handeln. Kehrseite der Medaille: Natürlich können dabei auch Fehler passieren. Die Frage ist nur: Mit welchen Auswirkungen. Es liegt also an Ihnen, Sicherheitsstufen und Kontrollen einzubauen, damit ein Schaden für die GmbH jederzeit im kontrollierbaren Umfang bleibt.
Zum Beispiel: Eben erst wieder erhielt die Buchhalterin einer Firma in Karlsruhe eine eMail vom Chef, mit der Anweisung 50.000 EUR auf das Bankkonto einer Firma in London zu überweisen. Ohne Wenn und Aber und zwar sofort. Nicht ahnend, dass es sich dabei um eine unterdessen durchaus verbreitete Betrugsmasche handelt, führte die Mitarbeiterin die vermeintliche „Anweisung auf Zuruf” postwendend aus. Mit dem Ergebnis des Totalverlustes nach der im Polizei-Jargon genannten „Chef-Betrugs-Masche” (englisch: CEO-Fraud), die auch hierzulande stark im Kommen ist. Sie sind also gut beraten, nicht einfach abzuwarten, bis bei Ihnen die besagte E‑Mail eingeht. Via LinkedIn, XING und ein bisschen Internet-Recherche lässt sich jede/r BuchhalterIn oder Handlungsbevollmächtigte ausmachen.
Firmenwagen/Flotte: Entscheider-Vorgaben für die E‑Mobilität
Das Thema E‑Mobilität ist in aller Munde. Die Post hat ihre eigene Fahrzeug-Flotte aufgebaut, andere große Unternehmen prüfen, wie man sich daran anhängen kann (Stichwort: Handwerker-E-Mobil). Spätestens seit der Initiative der Bundesregierung, Elektro-Fahrzeuge als Firmenwagen mit Privatnutzung nur noch zu 0,5 % statt mit der derzeitig recht teuren 1 – %-Prozent-Regelung zu versteuern, denkt man auch in vielen kleineren GmbHs darüber nach, wann und wie ein Umstieg organisiert werden kann. Keine Alternative gibt es bislang …
- für Geschäftsführer, die mit dem Firmenwagen mit Privatnutzung regelmäßig am Wochenende zwischen dem Arbeitsplatz und ihrem weiter entfernten Wohnort mit vielen Autobahn-Kilometern pendeln und die entsprechende Reichweite mit einem E‑Fahrzeug nicht zuverlässig erreicht wird. In diesen Fällen kommt ein Hybrid-Fahrzeug mit Autopilot in Frage. Dann können Sie zumindest während der Fahrzeit arbeiten, kommunizieren oder Besprechungen vorbereiten. Dazu ein Kollege mit entsprechender Fahr-Erfahrung: „Der Autopilot fährt besser als ich – ich kann dabei sehr konzentriert arbeiten” (hier: VOLVO XC 60 mit teilautonomen Fahren).
- für Firmen, die regelmäßig mit mehreren Mitarbeitern an wechselnden Einsatzstellen unterwegs sind und ein größeres Equipment vor Ort im Fahrzeug bereit halten müssen (Handwerker, Service-Unternehmen, Dienstleister mit Kundenterminen) und darauf angewiesen sind, dass die Fahrzeuge jederzeit fahrbereit sind (Ladezeiten) und sich nicht darauf verlassen können, dass es beim Kunden Lademöglichkeiten gibt.
- für Unternehmen der Logistik-Branche, die größere Reichweiten und größere Gewichte transportieren und mit optimierten Fahrzeiten planen. Ausnahme: Größere Unternehmen mit großer Flotte, die von einem E‑Mobil-Hersteller (z. B. Street Scooter GmbH, Aachen) Sonderserien (bisher nur Kurzstreckeneinsatz) bestellen. Unterdessen liefert die Post-Tochter das Modell StreetScooter Work L. auch an externe Kunden (z. B. Deutsche See), Preis ca. 32.000 EUR.
Die Kosten: Fakt ist derzeit (noch), dass die Anschaffungskosten für E‑Fahrzeuge deutlich höher liegen als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (Benziner, Diesel). Das gilt auch für Leasing-Modelle. Etwas anders sieht die Rechnung aus, wenn die laufenden Kosten einbezogen werden. So verbraucht z. B. ein Nissan Leaf auf 100 km ca. 15 Kilowattstunden Strom. Bei einem Bezugspreis von 29,6 Cent/KWSt kosten die 100 Kilometer dann rund 4,44 EUR. Beim Diesel-Fahrzeug mit 5,0 Liter/100km-Verbrauch kosten bei einem Spritpreis von derzeit 1,30 EUR die 100-Kilometer 6,50 EUR – also fast 50 % mehr.
Mittelfristig kann man davon ausgehen, dass die Spritpreise weiter steigen werden. Faustregel für die mittelfristige Planung: Eine Spritpreiserhöhung (Benziner oder Diesel) von 10 Cent pro Liter schlägt sich für ein Fahrzeug mit einem Verbrauch von 5 Liter/100 km mit rund 0,50 Cent je gefahrenem Kilometer nieder (bei einem Fahrzeug mit 7,5 Liter-Verbrauch 0,75 Cent je Kilometer) (Quelle: ADAC Kostenvergleich Benziner/Diesel, Stand August 2018).
Nur schwer absehbar ist allerdings die weitere Entwicklung des Strompreises in Deutschland (Energiewende, Stromtrassen, Ladestationen). Unklar ist auch, welche Auswirkungen die E‑Mobilität selbst auf die Entwicklung des Strompreises haben wird. Dazu gibt es bisher nur wenige aussagekräftige Studien. Die Energiewirtschaft selbst sieht darin kein Problem. Laut TU München wird es bei einem Elektroanteil von 30 % mit Elektro-Fahrzeugen zu erheblichen Versorgungsproblemen kommen – mit spürbaren Auswirkungen auf die Preise.
Digitales: Nerds mögen keine Overhead-Vorgaben – was tun?
Dass die Digitalisierung auch einen neuen Typus Mitarbeiter („Nerd”) geschaffen hat, damit haben sich viele Geschäftsführer, Projektleiter und bisweilen auch die „normale” Belegschaft gewöhnt (vgl. Nr. 46/2017). Deren unkonventionelle Arbeitsweisen geben aber auch immer wieder Anlass zu Kritik. So klammert man nicht an den Terminen und den offiziellen Vorgaben für die Projektarbeit (Information, Dokumentation) – was manchem nicht ganz leicht fällt. Früher oder später landen die damit verbundenen Konflikte beim Chef. Was tun?
Besonders allergisch reagieren Nerds auf – aus ihrer Sicht – sinnlosen Formalkram und überflüssige Meetings. Man arbeitet an einer Lösung – andere Aspekte der Arbeit sind dem Projekt „Lösung” untergeordnet. Achtung: Bevor Sie einen Nerd ändern, wechselt der den Arbeitgeber. Entbinden Sie den Nerd von möglichst vielen dieser Aufgaben. Stellen Sie dem Nerd einen kommunikations-kompetenten Mitarbeiter zur Seite, der dessen Formalaufgaben übernimmt – also z. B. den Projektstand dokumentiert, Projektbeteiligte informiert und Terminfragen abklärt. Die Symbiose macht den Erfolg – ohne dass die Vorgaben für eine optimierte Projektarbeit leiden.
Pflichtversicherte Geschäftsführer: Anspruch auf Rente mit 63
Ein Rentenanspruch des sozialversicherungspflichtigen (Fremd-) Geschäftsführers einer GmbH auf die sog. „Rente ab 63” besteht, wenn das gesamte Unternehmen des Arbeitgebers als Basis vorhandener Beschäftigungen wegfällt. Das ist der Fall, wenn die GmbH in der Insolvenzv liquidiert wird oder wenn die Gesellschafter die GmbH auflösen (Bundessozialgericht, Urteil v. 28.6.2018, B 5 R 25/17 R).
GmbH/Finanzen: Zahlungsziel als Kalkulationsfaktor
Laut Creditreform haben viele Unternehmen die Zahlungsziele im B2B-Geschäft weiter verkürzt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden noch 32,51 Tage gewährt. Im 1. Halbjahr 2018 betrug das durchschnittliche Zahlungsziel im deutschen B2B-Geschäft nur noch 31,70 Tage. Deutlich gekürzt wurden die Zahlungsziele für die Unternehmen aus dem Einzelhandel (- 4,28 Tage), der unternehmensnahen Dienstleistungsbranche (- 3,53 Tage) und dem Verkehrs- und Logistiksektor (- 2,73 Tage).
Mini-Betrug: Ende einer der größten deutschen Firmeninsolvenzen
Nach dem spektakulären Absturz des Billigstromanbieters TelDaFax musste im Frühjahr 2013 auch der Stromanbieter Flexstrom AG Insolvenz anmelden. Wir haben dazu ausführlich berichtet (vgl. Nr. 19/2013). Beide Unternehmen hatten mit einem sog. Schneeballsystem hohe Umsätze erzielt, konnten aber am Schluss die Rechnungen für die Stromerzeuger nicht mehr zahlen, weil zu wenig neue Kunden akquiriert wurden. Jetzt – 5 Jahre später – muss sich der damalige Geschäftsleiter Robert Mundt vor Gericht verantworten. Vorwurf: Untreue. Dabei geht es allerdings nur um die wenige Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgezahlten Vorstandsgehälter. Der Vorwurf des vorsätzlichen Bankrotts konnte von der Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht ausreichend belegt werden.
GmbH-Recht: Nachtrag zum Eigenkapitalersatz
Hat der Gesellschafter der GmbH bereits eine Gesellschafterhilfe als Darlehen gewährt, kommt es für die Umqualifizierung in eine Kapital ersetzende Leistung nach dem früheren Eigenkapitalersatzrecht aufgrund der Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft nicht darauf an, ob ein zusätzlicher Kreditbedarf der Gesellschaft bestand, sondern darauf, ob die GmbH sich den bereits vom Gesellschafter gewährten Kredit aus eigener Kraft hätte beschaffen können (BGH, Urteil v. 23.1.2018, II ZR 246/15).
Mitarbeiter: Arbeitgeber muss „Fremdgehen” nicht hinnehmen
Weil ein Redakteur der Zeitschrift Wirtschaftswoche ohne Einwilligung seiner Arbeitgebers einen Artikel in einer anderen Tageszeitung veröffentlich und abgerechnet hat, darf der Arbeitgeber eine Abmahnung (mit Kündigungsandrohung) aussprechen. Die Klage des Redakteurs auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte wurde ebenfalls abgelehnt. Es gilt: Nebentätigkeiten im Gegenstand des Arbeitgebers sind grundsätzlich erlaubnispflichtig – der Arbeitnehmer muss informieren und darf erst nach ausdrücklicher Erlaubnis tätig werden (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.8.2018, 4 Ca 3038/18).
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