Wer nach Bundesangestellten-Tarif (BAT) oder Beamtenbesoldungsrecht bezahlt wird, hat Vorteile: Unabhängig von der Leistung steigt die Vergütung mit dem Alter. Dazu kommen Sondervergütungen (Ortszuschlag) und Zuzahlungen des Arbeitgebers für die Altersversorgung. Es gibt feste Arbeitszeiten, die eingehalten werden müssen. Leistungen, von denen die meisten Geschäftsführer nur träumen können. …
Beispiel: Geschäftsführer in kleineren Unternehmen (Umsatz bis 1 Mio. EUR) verdienen im Durchschnitt rund 93.000 EUR. Nach Abzug von Steuern (31.000 EUR) und Versicherungen und Rücklagen für die Zukunftsvorsorge, die der gesetzlichen entsprechen (12.000 EUR) bleiben 49.000 EUR oder monatlich rund 4.000 EUR. Das entspricht einer Vergütung nach Beamtenbesoldung Gruppe B 1, also dem mittleren Beamteneinkommen z. B. eines Direktors.
Für die Praxis: Geschäftsführer gehen im „Lebensvergleich“ ein ungleich höheres Risiko ein. In der Regel werden GmbH-Kredite mit dem Privatvermögen abgesichert. Dazu kommen Unwägbarkeiten aus den Wirtschaftszyklen, die Wettbewerbssituation, der Innovationsdruck und hohe bürokratische Auflagen. Für die meisten Geschäftsführer bedeutet das einen immensen Arbeitseinsatz. Es gibt keinen Anspruch auf feste Arbeitszeiten oder Überstundenvergütung. Zusätzlich wird der Vergütungsanspruch vom Finanzamt gedeckelt.