Immer mehr GmbHs erstellen neben dem offiziellen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlusrechnung, Anhang, eventuell: Lagebericht) einen gesonderten Geschäftsbericht. Ziel ist es, eine übersichtliche Informations-Broschüre über das Unternehmen zu erstellen, mit dem potenzielle Kunden, Geschäftspartner, Banken/Investoren und Arbeitnehmer über das Unternehmen übersichtlich und in allgemein verständlicher Form informiert werden. Gerade für die Akquise von neuen Mitarbeitern oder Azubis erweist sich eine solche Selbst-Darstellung immer wieder als einfaches, aber sehr wirkungsvolles Instrument. Ziel ist es auch, Punkte fürs Rating bzw. bei der Investoren-Suche zu sammeln. Beachten Sie aber, dass Sie damit keine Insider-Informationen herausgeben. Der Schuss kann nach auch schnell einmal nach hinten losgehen, z. B., wenn das Finanzamt mitliest. Achten Sie unbedingt darauf, dass im Geschäftsbericht nur fundierte Aussagen zum Unternehmen bzw. zum Geschäftsablauf stehen. Sensibilisieren Sie alle an der Erstellung beteiligten Mitarbeiter dafür, dass die dort verwendeten Informationen z. B. vom Steuerprüfer gelesen werden und u. U. zu einer erweiterten Prüfung führen.
Beispiel: …
Im Geschäftsbericht wird berichtet, dass die Produktion oder Teile der Produktion ins Ausland verlagert wurden. Das Finanzamt wird darauf hin prüfen, ob es zu steuerpflichtigen Vorgängen im Sinne einer Funktionsverlagerung gekommen ist (vgl. dazu die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung mit den dort vorgegebenen Dokumentationspflichten).
Für die Gestaltung des Lageberichts gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Allerdings sollte der Lagebericht klar und übersichtlich sein (§§ 284 – 288 HGB). Bei der Beschreibung des Geschäftsverlaufs sollte dargestellt werden, wie sich die GmbH im Laufe des Geschäftsjahres entwickelt hat und welche Umstände im Einzelnen zu dieser Entwicklung geführt haben. Dazu bietet es sich an, zunächst einen allgemeinen Überblick über die Historie der GmbH zu geben, dazu sollten auch die Geschäftsfelder der GmbH im Einzelnen aufgeführt werden sollten. In diesen kurzen allgemeinen Überblick können auch gesamtwirtschaftliche Rahmendaten und Branchenzahlen des Geschäftsjahres einbezogen werden. Anschließend sollte dann der konkrete Ablauf des Geschäftsjahres dargestellt werden, wobei es beispielsweise möglich ist, sich an den einzelnen Schritten der Leistungserstellung bzw. Wertschöpfung in der GmbH zu orientieren.
Keinen Fehler machen Sie, wenn Sie zur sachlichen Darstellung ausschließlich solche Angaben übernehmen, die im Jahresabschluss bereits dargestellt sind. Das sind Angaben aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht der GmbH. Kleine GmbHs müssen zwar offiziell keinen Lagebericht erstellen. Können das aber. Dabei sollten Sie sich an den Vorgaben zur Erstellung des Lageberichts orientieren, welche Informationen Sie über die GmbH in Ihrem Geschäftsbericht veröffentlichen. Dabei muss der Lagebericht den Geschäftsverlauf und die Lage der GmbH so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Außerdem muss der Lagebericht eingehen auf:
- Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind (sofern vorhanden)
- die voraussichtliche Entwicklung der GmbH
- den Bereich Forschung und Entwicklung (sofern vorhanden)
- ein Bericht über bestehende Zweigniederlassungen der GmbH (sofern vorhanden)