Nach der PWC-Studie „Familienunternehmen“ sind deutsche Familien-Unternehmen auf Konfliktfälle zwischen den Familienmitgliedern schlecht vorbereitet. Lediglich 40 % der Unternehmen haben ein Konflikt-Management z. B. in einer Unternehmens-Charta oder als Bestandteil der Gesellschaftsverträge institutionalisiert. Typische Familien-geprägte Konfliktauslöser in den deutschen Familien-Unternehmen, die „Zündstoff“ bergen, sind: …
- unterschiedliche Vorstellungen über die Bewertung der Leistungen der Familien-Mitglieder (25 %),
- unterschiedliche Einstellung zur Beschäftigung von Familien-Mitgliedern im Unternehmen (23 %),
- unterschiedliche Vorstellungen über die Verwendung des Gewinns – also: Ausschüttung oder Reinvestition (20 %),
- Fragen der Kommunikation mit Familien-Mitgliedern, die zwar an der GmbH beteiligt sind, aber außer ihrer Gesellschafter-Eigenschaft mit dem Unternehmen nichts weiter zu tun haben – also typische Informationsprobleme (20 %),
- unterschiedliche Vorstellungen über die Rolle der eingeheirateten Familien-Mitglieder (15 %) oder
- Konflikte über die Höhe der Vergütung der im Unternehmen tätigen Familien-Mitglieder (12 %).
Spätestens mit dem Übergang der 2. zur 3. Generation sollte deswegen zusätzlich zu den üblichen vertraglichen Vorkehrungen ein Konflikt-Management eingerichtet werden. Dazu kann eine Charta für alle Familien-Mitglieder verbindlich gemacht werden (vgl. Nr. 47/2014). Damit können die meisten Konflikte im Vorfeld verhindert werden. Möglich ist auch die Einrichtung eines sog. Schiedsgerichts, die Vorgabe zur Einschaltung externer Schlichter (Mediation) oder die Berufung eines Beirates, der mit familiennahen Mitgliedern besetzt und mit weit gehenden Kompetenzen ausgestattet wird.