Nach der neu überarbeiteten Gewinnabgrenzungsaufteilungs-Verordnung (vgl. Nr. 29/2017) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt ein Formblatt veröffentlicht, in dem ausführlich dargestellt ist, welche länderspezifischen Meldungen … international tätige Unternehmensgruppen in Zukunft an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) machen müssen. Dabei handelt es sich um verbindliche Pflichtangaben. Grundlage sind die neuen Vorschriften gemäß § 138a Abs. 2 Nummer 1 der Abgabenordnung (BMF-Schreiben v. 11.7.2017, IV B 5 S 1300/16/10010:002).
Dabei geht es um Informationen zu Umsatz, Ertrag, Jahresergebnis, gezahlten Steuern, Eigenkapital, einbehaltener Gewinn, Anzahl der Mitarbeiter und Informationen über die Vermögenswerte der Niederlassung/Betriebsstätte/Tochter.