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Volkelt-Briefe

BWL: Neue BMF-Vorgaben für Tochtergesellschaften und Betriebsstätten

Nach der neu über­ar­bei­te­ten Gewin­n­­ab­gren­zungs­auf­tei­lungs-Ver­ord­nung (vgl. Nr. 29/2017) hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) jetzt ein Form­blatt ver­öf­fent­licht, in dem aus­führ­lich dar­ge­stellt ist, wel­che län­der­spe­zi­fi­schen Mel­dun­gen … inter­na­tio­nal täti­ge Unter­neh­mens­grup­pen in Zukunft an das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) machen müs­sen. Dabei han­delt es sich um ver­bind­li­che Pflicht­an­ga­ben. Grund­la­ge sind die neu­en Vor­schrif­ten gemäß § 138a Abs. 2 Num­mer 1 der Abga­ben­ord­nung (BMF-Schrei­ben v. 11.7.2017, IV B 5 S 1300/16/10010:002).

Dabei geht es um Infor­ma­tio­nen zu Umsatz, Ertrag, Jah­res­er­geb­nis, gezahl­ten Steu­ern, Eigen­ka­pi­tal, ein­be­hal­te­ner Gewinn, Anzahl der Mit­ar­bei­ter und Infor­ma­tio­nen über die Ver­mö­gens­wer­te der Niederlassung/Betriebsstätte/Tochter.

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