Kommt zum Berufs-Stress noch über eine längere Phase eine private Lebenskrise (Trennung, Betreuung von Angehörigen), ist die Belastungsgrenze schnell erreicht. Oft sind es gerade die Junioren, die dann eine Auszeit nehmen müssten. In der Praxis …
wird diese Entscheidung leider immer wieder verschoben. Auch wegen der damit verbundenen Kosten. Denn im Burn-Out-Fall ist die Kostenübernahme durch die KV nicht gewährleistet.
Zwar hat das FG München die Kostenbeteiligung des Finanzamtes in Form von Werbungskosten (z. B. durch Anmietung einer Wohnung, sonstige Zusatzkosten) zunächst abgelehnt (Urteil vom 26.4.2013, 8 K 3159/10). Aber: Die Revision ist zugelassen (Az. des Verfahrens: VI R 36/13). U. E. stehen die Chancen auf Werbungskosten-Anerkennung nicht schlecht. Geben Sie so entstandene Kosten als Werbungskosten an, sammeln Sie die Belege und legen Sie gegen eine Ablehnung unter Hinweis auf das anstehende BFH-Urteil Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.