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Volkelt-Briefe

Bürokratie/Ämter: Über diese Themen ärgern sich die Kollegen besonders

Auf Neu­jahrs­emp­fän­gen – etwa der Stadt, der Gemein­de, der IHK oder des jewei­li­gen Bran­chen­ver­ban­des – erge­ben sich immer wie­der Mög­lich­kei­ten zu inter­es­san­ten und ver­tie­fen­den Gesprä­chen mit Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen. Auf dem dies­jäh­ri­gen Emp­fang der IHK Frei­burg ging es dabei um „Visio­nen für den gesell­schaft­li­chen Wan­del”. Tenor: Die Stim­mung in der Wirt­schaft ist gut bis sehr gut. Pro­blem: Der Fach­kräf­te- bzw. Arbeits­kräf­te­man­gel. Nach Jah­ren mit rück­läu­fi­gen Teil­neh­mer­zah­len gab es die­ses Jahr wie­der mehr Anmel­dun­gen von den Kol­le­gen zu einer IHK-Veranstaltung.

Fazit: Man enga­giert sich, sucht den Aus­tausch unter­ein­an­der und die Öffent­lich­keit. Dane­ben erge­ben sich aber immer auch Mög­lich­kei­ten, sich mit den Kol­le­gen über sol­che The­men, über die sonst nur am Ran­de oder hin­ter vor­ge­hal­te­ne Hand gespro­chen wird, aus­zu­tau­schen. Die­ses Jahr etwa über die neu­en The­men­schwer­punk­te und Metho­den der Steu­er­prü­fer. Beson­ders oft genannt wur­den die­ses Jahr vor allem drei Punkte: …

  • Beson­ders ärger­lich wird von vie­len Unter­neh­mern die Pra­xis der Finanz­be­hör­den moniert, wonach unkla­re Vor­ga­ben und Über­gangs­vor­schrif­ten zur Ein­füh­rung der mani­pu­la­ti­ons-siche­ren elek­tro­ni­schen Kas­sen­sys­te­me in vie­len Fäl­len dazu geführt hat, dass die Umsät­ze nach Durch­schnitts­wer­ten „ver­probt“ wur­den. Wir haben dazu bereits aus­führ­lich berich­tet (vgl. dazu zuletzt Aus­ga­ben 7/2017, 17/2017, 33/2017 und aktu­ell in Nr. 2/2018). Nach wie vor besteht hier gro­ße Unsi­cher­heit, wie eine Umsatz­schät­zung mit Sicher­heit ver­mie­den wer­den kann. Auch der Steu­er­be­ra­ter kann hier nicht wirk­lich wei­ter hel­fen, weil die Rechts­la­ge auf dem Papier zwar geklärt ist, in der Pra­xis aber erheb­li­cher Ermes­sens­spiel­raum für die Finanz­be­hör­den besteht.
  • Unklar­hei­ten gibt es auch immer wie­der im Zusam­men­hang mit der Ver­äu­ße­rung von GmbH-Antei­len oder von Tei­len von GmbH-Betei­li­gun­gen. Da geht es z. B. um die Behand­lung von Anschaf­fungs­kos­ten bzw. die Ver­steue­rung des Ver­äu­ße­rungs­ge­winns in der per­sön­li­chen ESt-Erklä­rung des Gesell­schaf­ters. Dazu gibt es Vor­ga­ben aus den Finanz­ver­wal­tun­gen (z. B. Nord­rhein-West­fa­len), dass in Zukunft Ver­äu­ße­rungs­vor­gän­ge sys­te­ma­tisch zu den Prü­fungs­schwer­punk­ten im Rah­men der Betriebs­prü­fung einer GmbH gehö­ren (vgl. Nr. 20/2017).
  • Eini­ge Kol­le­gen berich­ten, dass die Steu­er­be­hör­den zuneh­mend Infor­ma­tio­nen aus dem Inter­net zu Zwe­cken der Steu­er­prü­fung nut­zen. Auch bei uns in der Redak­ti­on mel­den sich immer mehr Geschäfts­füh­rer von GmbHs – und hier ins­be­son­de­re aus den Bran­chen Dienst­leis­tung (Bera­tung, Wer­bung, Wei­ter­bil­dung) – die vom Steu­er­prü­fer zu ihren auf den Web­sites ange­zeig­ten Akti­vi­tä­ten, Geschäfts­rei­sen, Refe­ren­zen und ande­ren mehr oder weni­ger ver­trau­li­chen Geschäfts-Infor­ma­tio­nen befragt wer­den. Das Ziel des Prü­fers ist dabei immer das glei­che: Gesucht wer­den Anhalt­punk­te für Zusatz­um­sät­ze, die aus den Steu­er­un­ter­la­gen nicht hervorgehen.

Recht­lich ist das Vor­ge­hen der Finanz­be­hör­den kaum zu bean­stan­den. Die Finanz­be­hör­den haben grund­sätz­lich das Recht, ihren Ermes­sens­spiel­raum zu nut­zen, unkla­re Anga­ben zu bemän­geln und alle öffent­lich zugäng­li­chen Infor­ma­tio­nen im Besteue­rungs­ver­fah­ren zu nut­zen und dem Geschäfts­füh­rer dazu Fra­gen zu stel­len. Z. B., wenn auf der Web­site von einer „erfolg­rei­chen“ Geschäfts­rei­se gespro­chen wird und dazu kei­ne Umsät­ze aus­ge­wie­sen werden.

Rich­ten Sie sich dar­auf ein, dass alle Infor­ma­tio­nen, die Sie auf ihren web­sites öffent­lich stel­len, auch den Finanz­be­hör­den bekannt sind. Prü­fen Sie vor­ab, ob Sie wol­len, dass die Finanz­be­hör­den sol­che Infor­ma­tio­nen erhal­ten. Beach­ten Sie dazu: Das kön­nen ein­fa­che Neben­säch­lich­kei­ten sein, die für Sie selbst­ver­ständ­lich sind, den Finanz­be­hör­den aber den Anlass für wei­te­re Nach­prü­fun­gen bie­ten (Bei­spie­le: Bericht über das Geschäfts­ju­bi­lä­um mit einem Hin­weis auf die damit ver­bun­de­ne Geburts­tags­fei­er des Chefs, Infor­ma­tio­nen zu gemisch­ten Geschäfts­rei­sen, aber auch: Zusatz­um­sät­ze über ein Schwes­ter­un­ter­neh­men in der Schweiz usw.). In der Pra­xis soll­te das aber nicht so weit gehen, dass die Mit­ar­bei­ter in der inter­nen und exter­nen Kom­mu­ni­ka­ti­on über das Inter­net behin­dert wer­den. Sinn­voll ist es, wenn Sie sich zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter ein- bis zwei­mal im Jahr die Mühe machen und Ihre Web­sites nach steu­er­sen­si­blen Infor­ma­tio­nen prü­fen und die­se ggf. korrigieren.

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