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Geschäftsgeheimnisse: Auch die Gesellschafter müssen sich an Regeln halten

Ein – nicht all­täg­li­cher aber den­noch – bemer­kens­wer­ter Fall aus der Pra­xis: In einem Wirt­schafts­ma­ga­zin wur­de einer der Gesell­schaf­ter mit kri­ti­schen Aus­sa­gen über die Geschäfts­füh­rung sei­ner GmbH zitiert. Einer der Geschäfts­füh­rer woll­te das aller­dings nicht auf sich sit­zen las­sen und ver­an­lass­te sei­nen Anwalt, die Sache juris­tisch zu prüfen.

Ergeb­nis:

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 19/2019

Geschäfts­ge­heim­nis­se”: Auch die Gesell­schaf­ter müs­sen sich an die Regeln hal­ten + Der Gesell­schaf­ter als Arbeit­neh­mer: Segen oder Unru­he­stif­ter? Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (IV) + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Mai 2019 + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Wert­lo­se Akti­en min­dern die Steu­er­last + Büro­kra­tie: Öster­reich beschließt Digi­tal­steu­er + Gesetz­ge­bung: Büro­kra­tie­ab­bau lässt auf sich war­ten + GmbH-Fir­men­wa­gen: Finanz­äm­ter defi­nie­ren „Brut­to­lis­ten­preis” neu + Ter­min­sa­che 1.1.2020: Nur noch zer­ti­fi­zier­te Auf­zeich­nung­s­ys­te­me sind erlaubt

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Der Gesellschafter als Arbeitnehmer: Segen oder Unruhestifter?

Üblich und u. U. aus steu­er­li­chen Grün­den inter­es­sant ist es, einen GmbH-Gesell­schaf­ter als Arbeit­neh­mer in der eige­nen GmbH zu beschäf­ti­gen. Dazu muss ein Arbeits­ver­trag abge­schlos­sen wer­den. In der Pra­xis kommt es dabei oft zu Pro­ble­men zwi­schen dem amtie­ren­den Geschäfts­füh­rer und dem Gesell­schaf­ter. Bei­spie­le aus der Praxis: … 

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Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (IV)

Eine spe­zi­el­le Prä­gung von Fin­tech-Start­Ups – also den Grün­der­un­ter­neh­men, die Pro­duk­te für die Finanz­märk­te ent­wi­ckeln – ist die sog. Ins­ur­tech-Sze­ne. Das sind Start­Ups, die neue Lösun­gen für Ver­si­che­rer bzw. für den Ver­trieb von Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten anbie­ten. Dabei setzt man dar­auf, dass der Zugriff auf die Daten der ent­schei­den­de Point of Sale sein wird. Im Geschäft mit den Pri­vat­kun­den sind das Infor­ma­tio­nen über Sta­tus, Ver­hal­ten und Gewohn­hei­ten. Im Fir­men­kun­den­ge­schäft sind das Infor­ma­tio­nen über Anla­ge­inves­ti­tio­nen, Lie­fer- und Pro­duk­ti­ons­ab­läu­fe, Gefähr­dungs­po­ten­tia­le und Risi­ken – also Infor­ma­tio­nen, die aus dem Inter­net der Din­ge abge­lei­tet wer­den können.

Unter­des­sen …

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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Mai 2019

Wachs­tums­schwä­che, Del­le oder Rezes­si­on? Über die wei­te­re Ent­wick­lung kann nur spe­ku­liert wer­den. Immer­hin: Um die gefühl­te Stim­mung in den deut­schen Unter­neh­men muss man sich immer noch kei­ne Gedan­ken machen. Aber: Die Sze­na­ri­en wer­den dunk­ler. Man plant zurück­hal­ten­der. Rich­tig so.

Betrifft … Trend
Kon­junk­tur Unter­des­sen spre­chen die Zah­len sich. Z. B. die Indus­trie: Das Neu­ge­schäft schrumpf­te vor allem wegen der schwa­chen Aus­lands­nach­fra­ge um 4,2 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­mo­nat. Die Auf­trä­ge aus dem Inland gin­gen um 1,6 % zurück, die Aus­lands­auf­trä­ge ver­rin­ger­ten sich sogar um 6,0 %. Dabei schrumpf­ten die Bestel­lun­gen aus den Län­dern außer­halb der Euro­zo­ne mit 7,9 % beson­ders deutlich.
Südeuropa/Italien Laut OECD-Report wird Brut­to­in­lands­pro­dukt (BIP) Ita­li­ens in 2019 um 0,2 % schrump­fen. Gleich­zei­tig wird die Neu­ver­schul­dung um 2,5 % stei­gen. Die EU-Insti­tu­tio­nen sind beunruhigt.
Akti­en Bewer­tet man die Kon­junk­tur aus Akti­en-Anle­ger­sicht, zeich­net sich aller­dings ein ande­res Bild. Der DAX sta­bi­li­siert sich auf einem neu­en Jah­res­höchst­wert über der 12.000 Punk­te-Mar­ke. Bör­sia­ner neh­men sogar die 12.500 Punk­te-Mar­ke ins Visier. Insi­der gehen aller­dings davon aus, dass vie­le Anle­ger in den nächs­ten Wochen erst ein­mal Kas­se machen wer­den und es Aus­schlä­ge in alle Rich­tun­gen geben wird – je nach aktu­el­ler Ein­schät­zung um den Brexit, die USA/EU/Chi­na-Deals oder der wei­te­ren Ent­wick­lung des Euro. Fakt ist, dass der­zeit mun­ter spe­ku­liert wer­den darf.
Geschäfts­füh­rer unterwegs Wich­tig für die Fuhr­park-Pla­nung: Welch weit rei­chen­de Fol­gen Fahr­ver­bo­te für den Kfz-Bestand haben, zei­gen jetzt die neu­en Vor­schrif­ten für Lon­don. Neben der ohne­hin hohen City-Maut (13,35 EUR fahr­täg­lich) müs­sen älte­re Fahr­zeu­ge (Die­sel bis EURO V und älte­re Ben­zi­ner) zusätz­lich eine neue Umwelt­maut in Höhe von 14,50 EUR zah­len. Fah­ren im Innen­stadt­be­reich kos­tet dann 27,85 EUR für ein Freifahrt-Tagesticket.

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Geschäftsführer privat: Wertlose Aktien mindern die Steuerlast

Bucht Ihre Bank wert­lo­se gewor­de­ne Akti­en end­gül­tig aus Ihrem Depot aus, dann kön­nen Sie den Ver­lust bei den Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen gegen­rech­nen. Das Finanz­amt ver­wei­ger­te die steu­er­li­che Aner­ken­nung noch damit, dass ein For­de­rungs­aus­fall oder die Liqui­da­ti­on einer Kapi­tal­ge­sell­schaft kei­ne Ver­äu­ße­rung im Sin­ne des Geset­zes ist. Das Finanz­ge­richt (FG) Rhein­land-Pfalz gab jetzt dem Inha­ber des Akti­en­de­pots recht (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil v. 12.12.2018, 2 K 1952/16).

Die Finanz­be­hör­den wol­len das so nicht hin­neh­men und haben Revi­si­on zum BFH ein­ge­legt (Akten­zei­chen: VIII R 5/19). Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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Bürokratie: Österreich beschließt Digitalsteuer

Weil sich die EU nicht auf ein ein­heit­li­ches Vor­ge­hen in Sachen Besteue­rung der Inter­net-Kon­zer­ne eini­gen konn­te, set­zen die ers­ten Natio­nal­staa­ten Lösun­gen um. Öster­reich wird eine Digi­tal­steu­er in Höhe von 5 % bezo­gen auf alle inlän­di­schen Online-Umsät­ze ein­füh­ren. Das betrifft Unter­neh­men mit einem welt­wei­ten Jah­res­um­satz < 750 Mio. Auch Frank­reich, Spa­ni­en und Ita­li­en pla­nen Allein­gän­ge in Sachen Inter­net-Steu­ern. Hier geht es um Unter­neh­men mit einem Umsatz < 500 Mio. EUR und einer Digi­tal­steu­er in Höhe von 3 % auf inlän­di­sche Online-Umsätze.

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Gesetzgebung: Bürokratieabbau lässt auf sich warten

Uni­on und SPD hat­ten sich im Koali­ti­ons­ver­trag zwar auf einen wei­te­ren Büro­kra­tie­ab­bau ver­stän­digt (3. Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz). Bis­her hat das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um unter Feder­füh­rung von Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er weder Eck­punkt noch einen Gesetz­ent­wurf dazu vor­ge­legt. Laut Desta­tis zah­len die Unter­neh­men jähr­lich rund 50 Mrd. EUR zur Bewäl­ti­gung der sog. Over­head­kos­ten. Die Gro­ko hat­te sich auf Erleich­te­run­gen bei den Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten nach dem Min­dest­lohn­ge­setz (hier: Sen­kung der Schwel­le zur Doku­men­ta­ti­on der Arbeits­zei­ten für Mit­ar­bei­ter mit einer Ver­gü­tung von 2.958 EUR auf 2.000 EUR; Ein­spa­rung: 5,6 Mio. EUR), bei den Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten für Über­stun­den (hier: wöchent­lich statt täg­lich; Ein­spa­rung: 63 Mio. EUR) und auf eine Ver­kür­zung der Auf­be­wah­rungs­fris­ten der Steu­er­un­ter­la­gen (von 10 auf 8 Jah­re; Ein­spa­rung 1,7 Mrd. EUR) verständigt.

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GmbH-Firmenwagen: Finanzämter definieren „Bruttolistenpreis” neu

Nach einem aktu­el­len Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH) zum „Brut­to­lis­ten­preis” des Fir­men­wa­gens ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den in Sachen Besteue­rung der Pri­vat­nut­zung genau­er rech­nen wer­den – im Zwei­fel zum Nach­teil des Steu­er­pflich­ti­gen. Danach ist der Brut­to­lis­ten­preis der Preis, den der Steu­er­pflich­ti­ge für die Anschaf­fung des Pkw als „Pri­vat­kun­de” zah­len muss. Abschlä­ge für Fir­men­kun­den (hier: für die GmbH als gewerb­li­chen Kun­den) wer­den nicht berück­sich­tigt (BFH, Urteil v. 8.11.2018, III R 13/16).

Bei der lau­fen­den Besteue­rung der pri­va­ten Nut­zung des Fir­men­wa­gens nach der 1%-Methode wird sich erst ein­mal nichts ändern. Sie müs­sen aber davon aus­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den bei der Anschaf­fung eines neu­en Fir­men­wa­gens genau nach­rech­nen wer­den und gewähr­te Rabat­te nicht (mehr) aner­ken­nen wer­den, son­dern den vom Her­stel­ler für Pri­vat­per­so­nen als maß­geb­li­chen Lis­ten­preis ange­ge­be­nen Betrag für die Lohn­steu­er anset­zen werden.

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Terminsache 1.1.2020: Nur noch zertifizierte Aufzeichnungsysteme sind erlaubt

Ab dem Jahr 2020 müs­sen Regis­trier­kas­sen mit einem elek­tro­ni­schen Auf­zeich­nungs­sys­tem und einem zer­ti­fi­zier­ten Siche­rungs­sys­tem aus­ge­rüs­tet sein. Damit sind Mani­pu­la­tio­nen an elek­tro­ni­schen Regis­trier­kas­sen zum Zweck der Steu­er­hin­ter­zie­hung nicht mehr oder fast nicht mehr mög­lich. Kri­ti­siert wer­den die hohen Umstel­lungs­kos­ten für Groß­be­trie­be, den Ein­zel­han­del und die Gas­tro­no­mie. Auch die sehr kurz bemes­se­ne Über­gangs­frist steht in der Kri­tik. Die Bun­des­re­gie­rung sieht sich im Zeit­plan, so dass die Umstel­lung bis zu die­sem Zeit­punkt dann auch durch­ge­setzt wird.