Noch gehöre ich zu den 49 % Firmenwagen-Nutzern, die seit Jahren einen Diesel (EURO 5) fahren (Quelle: Dataforce). Braucht kaum Sprit. Ist zuverlässig und verfügt über eine Reichweite, bei der ich mir keine Gedanken um´s Tanken oder Zurückkommen machen muss. Das wird sich ändern. Ich gehöre nämlich auch zu denen 25 % aller Geschäftsführer-Kollegen und Kolleginnen, die bei der Anschaffung des zukünftigen Firmenwagens einen Plug-in-Hybride bevorzugen würden. Nur 12 % der Kollegen/innen können sich dagegen vorstellen, auf ein E‑Auto umzusteigen. Neuester Trend: Der Diesel-Plug-in-Hybride – vereint die Vorteile eines Diesels mit der Ökologie eines E‑Motors. Mercedes und Citröen verkaufen schon die ersten Modelle. Peugeot zieht nach. Oder soll es sogar ein Wasserstoff-Plug-in-Hybride werden? Auch das gibt es schon – wird aber vorerst nur an ausgewählte Kunden verkauft. Immerhin: 2 % aller Firmenwagen fahren in Deutschland bereits mit Wasserstoff. Die Entscheidung rückt näher. Und spätestens, wenn ich nicht mehr nach Stuttgart einfahren darf, werde ich mich entscheiden. Das kann dauern. Mal sehen, wie die Gerichte entscheiden. An mir soll es jedenfalls nicht liegen. Mit den besten Grüßen.
Autor: volkelt
| Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
| Missstände in Unternehmen | Laut EU-Vorgabe werden Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet, zuverlässig funktionierende (interne und externe) Meldekanäle für Missstände einzurichten. Realisierung: Bis 2021 muss die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden (Quelle: EU-Richtlinie). | Prüfen Sie zusammen mit den Arbeitnehmern, ob und wie eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden kann. In Zukunft müssen Sie spätestens 3 Monate nach einer Reklamation reagieren. |
Leerfahrten, Wartezeiten und im Stau stehen sind Kostenfresser in der Logistik-Branche – aber ganz so leicht scheinen die Optimierungsprobleme der Branche mit Telefon, Fax und eMail nicht aus der Welt zu schaffen zu sein. Jetzt hat Finanzinvestor Frank Thelen hier einen dicken Investitionsstau und eine Finanzierungslücke aufgetan. Mit seiner Beteiligung an dem StartUp Smartlane will er jetzt Abhilfe schaffen und sogar eine europaweite Dienstleister-Lösung ins Rennen schicken: Mit Künstlicher Intelligenz (KI) werden die Parameter Lieferzeitfenster, Kapazitäten der Fahrer, Transportware, Wünsche der Kunden und Art und Größe der Flotte optimiert – und zeit, Sprit und Kosten einzusparen. Derzeit setzen erst 54 % der Branche auf vergleichbare Big-Data-Analytik. In 5 Jahren werden es über 80 % sein. Darauf baut das Entwicklungsteam von Smartlane und will bis dahin zur festen Marke in Europa werden.
Mithin Aufgabe dieses Informationsdienstes ist es, den Umgang von Behörden mit Unternehmen transparent zu machen. Z. B. das Vorgehen einzelner Finanzämter im Besteuerungs- bzw. Prüfverfahren öffentlich zu machen und so – neben dem Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren – zusätzlich eine Öffentlichkeit herzustellen, um möglichen Missbrauch oder Kompetenzüberschreitungen einzelner Behördenvertreter offen zu legen.
Beispiel: .…
Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des sog. Eindeutigkeitsgebots anhand der allgemein geltenden Auslegungsregeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Lässt sich z. B. eine Abfindungsklausel dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel trotz fehlender ausdrücklicher Benennung eindeutig bestimmt ist, ist die Pensionsrückstellung dennoch steuerrechtlich anzuerkennen (BFH, Urteil v. 10.7.2019, XI R 47/17).
In der Abfindungsklausel zur Pensionszuage für den Geschäftsführer war vereinbart: „Das Unternehmen behält sich vor, bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze bzw. Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes anstelle der Rente eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Barwerts der Rentenverpflichtung zu gewähren. Hierdurch erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Pensionszusage einschließlich einer etwaigen Hinterbliebenenrente. Bei der Ermittlung des Kapitalbetrages sind ein Rechnungszinsfuß von 6 % und die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden”. Der Betriebsprüfer bemängelte diese Formulierung. Der BFH lässt eine solche Unschärfe dagegen zu. Sie können sich also mit guten Erfolgsaussichten gegen eine solche Einschätzung durch das Finanzamt wehren.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Meisterpflicht vorgelegt. Danach wird die Zulassungspflicht für 12 derzeit zulassungsfreie Handwerke wieder eingeführt. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein technischer Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Im Einzelnen geht es um die folgende gewerke: Fliesen‑, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer. Wer nach 2004 einen Betrieb in einem zulassungsfreien Handwerk gegründet hat und keinen Meisterbrief besitzt, der muss nach den aktuellen Plänen keine nachträgliche Prüfung oder ähnliches fürchten. Für Betriebe der Anlage B1 wird es einen Bestandsschutz geben (Quelle: Gesetzentwurf).
Ein Betriebsrat, der die Zusammenarbeit mit der Personalleitung verweigert, unzutreffende Aussagen über den Arbeitgeber macht und in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise gerichtliche Verfahren gegen den Arbeitgeber einleitet, ohne zuvor mit ihm verhandelt zu haben, verletzt seine gesetzlichen Pflichten in grober Weise. In einem solchen Fall kann auch in Zukunft eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber nicht erwartet werden (Arbeitsgericht Solingen, Urteil v. 4.10.2019, 1 BV 27/18).
Die Vermietung einer gemeinsam benutzten Wohnung zur Hälfte an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird von den Finanzbehörden in Zukunft steuerlich nicht mehr anerkannt. Gehen Sie davon aus, dass die Finanzbehörden Informationen aus den Steuererklärungen der Beteiligten dazu auswerten werden bzw. auch nicht davor zurückschrecken, – wie im entschiedenen Fall – vor Ort-Prüfungen dazu durchführen werden (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 6.6.2019, 1 K 699/19).
Volkelt-Brief 41/2019
Riskant: Geschäftsführung in Zeiten der Rezession + Plan B: KUG gibt es auch für kleinere Unternehmen + Compliance: Großes „Achtung“ … für Geschäftsführer im Konzern + Unternehmens-Recht: Das kommt … das müssen Sie veranlassen … + Digitales: Neue Plattform für Bauaufträge und Immobilien-Ausstatter + GmbH/Recht: Wie der Versammlungsleiter manipulieren kann + GmbH/Recht: Vertretung der GmbH auf der WEG-Eigentümerversammlung + GmbH/Steuer: Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen + Finanzen: Gestundete Gesellschafter-Forderung wird zum Darlehen + Bürokratie: Mehr Zeit für die Kassenumstellung
Mit den Herbstgutachten zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland ist klar: Allen Schönreden zum Trotz – die Rezession ist da. Auch, wenn viele Experten noch bis zuletzt auf eine Delle oder lediglich eine Schwächephase setzten und die Stimmung in Deutschlands Chefetagen zuletzt wieder leicht nach oben zeigte (Ifo-Geschäftsklima-Index + 0,3 Punkte). Zwei negative Quartalsergebnisse in Folge sind der objektive Beleg für eine ernstzunehmende Abwärtsentwicklung.
Bereits in der ersten Jahreshälfte 2019 gab es …