Autor: volkelt

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
an schlechte Nachrichten aus der Wirtschaft lässt es sich nur schwer gewöhnen. Aber: Die Gesamtlage lädt nicht zu einer Vorwärts-Strategie ein. Bewährtes Rezept: Kosten einsparen. Das reformierte Insolvenzrecht kann jetzt hilfreich sein. Die Themen der Woche:
- Unsicherer Herbst – Chancen für den Neustart zum Weitermachen: Verträge vorzeitig kündigen, Miet‑, Pacht- und Energiekosten reduzieren: Mit dem Schutzschirmverfahren haben Sie einige Möglichkeiten.
- Praktisch – Gestaltungen mit der Pensionszusage: Rente beziehen und trotzdem weiter im Amt bleiben? Das geht – aber das Finanzamt will genau wissen, was vereinbart ist und wieviel Sie dazu verdienen.
- Digitales – Neue Plattform für die Lieferkette: Was passiert, wenn Lieferketten nicht funktionieren, wissen wir jetzt. Das StartUp Loady hat aufgepasst und bietet ab sofort einige neue digitale Lösungen.
- Jahresabschluss 2022 – Änderungswünsche der Gesellschafter: Es gibt Gesellschafter, die mehr Gewinn sehen möchten. Müssen Sie den Jahresabschluss dann auch noch nachträglich ändern?
- BFH-aktuell – Neue Möglichkeit für die Geschäftsführer-Altersversorgung : Laut Bundesfinanzhof können Sie ohne steuerliche Nachteile auch noch „nach der Pensionierung” arbeiten. Aber: Der BFH gibt eine Gehalts-Obergrenze vor.
Jetzt anmelden und den GmbH-Brief Woche für Woche bequem auf dem tablet/smartphone oder als pdf im Print lesen > Hier anklicken

LeseTIPP
Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Jetzt bestellen

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
der richtige Anwalt für die GmbH/UG braucht nicht nur Fachkenntnisse, die Fähigkeit zuzuhören und Fingerspitzengefühl. Er muss – so jetzt entschieden vom Bundesgerichtshof – auch die Belange der Geschäftsführer kennen und vertreten. Ein interessantes neues Urteil. Die Themen der Woche:
- BGH-aktuell: Wichtige neue Urteile zur Berater-Haftung Schließt die GmbH/UG einen Dauer-Beratungsauftrag mit dem Anwalt, profitiert auch der Geschäftsführer als sog. Dritter davon. Gut so!
- Praktisch: Der Vertrag mit dem Unternehmensberater: Nur auf Grundlage eines – gut dokumentierten – Vertrages können Sie Schlecht-Leistungen monieren und Schadensersatzforderungen geltend machen. Alles, was Sie dazu wissen müssen.
- Digitales: Zwei für eins ..: Das Osnabrücker StartUp Neotaste macht das gute alte Gutscheinheft für Restaurantbesuche digital. Ob das Geschäftsmodell erfolgreich ist, wird sich allerdings erst noch zeigen müssen.
- Ehe-Aus – Wenn Ehegatten-Gesellschafter getrennte Wege gehen: Private Konflikte sollten die Geschäfte der GmbH/UG nicht behindern – was in der Praxis nicht ganz einfach ist. Wie in diesem Fall sollte es aber nicht ausgehen.
- Gekündigte Geschäftsführerin – GmbH/UG muss Vorwürfe konkret belegen: Wenn die GmbH 6 Jahre später eine Kündigung zurücknehmen muss, haben die Entscheider etwas falsch gemacht. Der Fall des Klinikums Hochrhein GmbH offenbart das Fehlerpotential.
Jetzt anmelden und den GmbH-Brief Woche für Woche bequem auf dem tablet/smartphone oder als pdf im Print lesen > Hier anklicken

LeseTIPP
Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Jetzt bestellen

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
„subventioniertes Steuer-Spar-Modell” – so zuletzt die kritischen Stimmen aus der Politik zum Thema Geschäftswagen. Stimmt das? Aber auch ohne Nachhaltigkeits-Diskussion sollten Sie die Planungen für Ihren Fuhrpark jetzt schon in die Hand nehmen. 2025 wird der E‑Geschäftswagen auf jeden Fall teurer werden. Die Themen der Woche:
- (Geschäftsführer-) Firmenwagen – Ab 2025 wird er teurer – was tun? Einige Subventionen für E‑Fahrzeuge sind schon gekürzt. Andere werden nicht mehr verlängert. Wenn Sie rechtzeitig handeln (bestellen!), rechnet sich das immer noch ganz gut.
- Praktisch – 1%-Methode oder Fahrtenbuch – was ist wann günstiger: Wer ein E‑Auto kauft, braucht für die Steuer nicht zu rechnen. Bei einem Hybrid schon eher. Und beim Verbrenner entscheiden die privat gefahrenen Kilometer.
- Digitales – Lösungen für die Nachfolge: Das Kölner StartUp Compounder schafft Überblick im Uni-Ausbildungs-Dschungel. Welche qualifizierten Berufs-Ausbildungen gibt es überhaupt und wo kann man/frau welchen Abschluss machen.
- Kompakt – Konjunktur- und Finanz-Plandaten August 2023: Die neuesten Zahlen und Fakten zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland sind nicht gut. Auf was Sie sich einstellen sollten.
- Geschäftsführer-Haftung – Nur die GmbH/UG schuldet die Kartellstrafe: Strafen des Kartellamtes gegen die GmbH/UG muss sich der Geschäftsführer nicht anhängen lassen. Die Firma muss das gegen sie verhängte Bußgeld aus der Firmen-Tasche zahlen.
Jetzt anmelden und den GmbH-Brief Woche für Woche bequem auf dem tablet/smartphone oder als pdf im Print lesen > Hier anklicken

LeseTIPP
Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Jetzt bestellen

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
vielleicht hilft ja die schwächelnde Konjunktur dem ein oder anderen Unternehmen bei der Personal-Akquise. Jedenfalls kann es nicht schaden, den regionalen Arbeitsmarkt im Auge zu behalten und gezielt mit sachlichen Ansagen bei potentiellen Mitarbeitern zu punkten. Die Themen der Woche:
- PR/Personal Recruiting – Nur präzise Stellenangebote sind hilfreich: Zu bunt, zu laut, zu viel gewollt: Sachliche Stellenausschreibungen bringen nach wie vor vorzeigbare Ergebnisse und Mitarbeiter, die passen. Dazu heute ein paar hilfreiche Hinweise.
- Praktisch – Statusfeststellung des GmbH/UG-Geschäftsführers: Geschäftsführer ohne offizielle Sozialversicherungs-Status sind ab sofort gut beraten, die Spielregeln der DRV zu kennen – den Statusfeststellungsbogen.
- Digitales – Nutzfahrzeuge „online” mieten und vermieten: Mit der CO2-Maut gibt es neue Herausforderungen für Transport und Logistik. Das StartUp Colonia hat eine pfiffige Lösung.
- Achtung Pflichtversicherung – Neue Rechtslage für Einpersonen-GmbH/UG: Paukenschlag – laut Bundessozialgericht sind viele beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer doch sozialversicherungspflichtig und müssen damit in Zukunft Rentenbeiträge zahlen.
- Geschäftsführer-Haftung – Nur die GmbH/UG schuldet den Mindestlohn: Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Für nicht gezahlten Mindestlohn haftet die GmbH/UG – nicht die Geschäftsführung. Aber Bußgeld kann gegen den Geschäftsführer verhängt werden.
Jetzt anmelden und den GmbH-Brief Woche für Woche bequem auf dem tablet/smartphone oder als pdf im Print lesen > Hier anklicken

LeseTIPP
Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Jetzt bestellen
Achtung: Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt in drei Grundsatz-Entscheidungen die bisherige Rechtslage zur Pflichtversicherung der Gesellschafter-Geschäftsführer von Einpersonen-GmbH/UG gekippt. Im Klartext: Waren diese Personen als beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer automatisch von der Pfichtversicherung freigestellt, kann bzw. wird sich das jetzt ändern. Unsere Einschätzung: Gehen Sie davon aus, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die neue Rechtslage konsequent durchsetzen wird. Folge: In Zukunft müssen für diese Personengruppe Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.
Wer ist betroffen: Im ersten Fall ging es um eine kleine Pflege-GmbH. Wichtig: Die Inhaberin – also die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin – erbrachte alle Pflegeleistungen selbst. Zusätzliches Personal war nicht eingestellt. In einem anderen Fall ging es um eine Beratungs-GmbH. Alle Beratungsleistungen wurden hier ebenfalls ausschließlich vom einzigen Gesellschafter-Geschäftsführer erbracht. Dazu das BSG: „Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich nicht nach der vertraglichen Gestaltung, sondern ausschließlich nach den tatsächlichen Verhältnissen”.
In diesen Fällen geht das BSG davon aus, das die Leistungen wie in abhängiger Beschäftigung erbracht werden und damit Beiträge zur Pflichtversicherung gezahlt werden müssen. Das sind letztinstanzliche Urteile. Gehen Sie davon aus, dass die Rechtsabteilung der DRV sehr genau prüfen wird, in welchen Fällen eine Erst-Veranlagung vorgenommen wird. Das werden zunächst alle Einpersonen-GmbH/UG sein. Aber auch kleinere Mehr-Personen-GmbH stehen dann auf der Prüfliste (BSG, Urteil v. 20.7.2023 – B 12 BA 1/23 R; B 12 R 15/21 R; B 12 BA 4/22 R, Begründung noch nicht veröffentlicht).
Wichtig: Wir halten Sie auf dem Laufenden, was zu tun ist!
Für die Praxis: Das ist ein Paukenschlag. Bisher mussten nur nicht- oder nur gering beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Die Einbeziehung aller GmbH-Geschäftsführer in die Pflichtversicherung war und wird immer wieder regelmäßig gefordert, wenn die knappen Kassen der Rentenversicherung nach Lösungen suchen. Mit diesem Urteil verschafft das BSG der Rentenversicherung neue Einnahme-Perspektiven. Inwieweit es hier Absprachen mit der Politik gab, lässt sich von hier aus aber nicht beurteilen.