Autor: volkelt
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
der richtige Anwalt für die GmbH/UG braucht nicht nur Fachkenntnisse, die Fähigkeit zuzuhören und Fingerspitzengefühl. Er muss – so jetzt entschieden vom Bundesgerichtshof – auch die Belange der Geschäftsführer kennen und vertreten. Ein interessantes neues Urteil. Die Themen der Woche:
- BGH-aktuell: Wichtige neue Urteile zur Berater-Haftung Schließt die GmbH/UG einen Dauer-Beratungsauftrag mit dem Anwalt, profitiert auch der Geschäftsführer als sog. Dritter davon. Gut so!
- Praktisch: Der Vertrag mit dem Unternehmensberater: Nur auf Grundlage eines – gut dokumentierten – Vertrages können Sie Schlecht-Leistungen monieren und Schadensersatzforderungen geltend machen. Alles, was Sie dazu wissen müssen.
- Digitales: Zwei für eins ..: Das Osnabrücker StartUp Neotaste macht das gute alte Gutscheinheft für Restaurantbesuche digital. Ob das Geschäftsmodell erfolgreich ist, wird sich allerdings erst noch zeigen müssen.
- Ehe-Aus – Wenn Ehegatten-Gesellschafter getrennte Wege gehen: Private Konflikte sollten die Geschäfte der GmbH/UG nicht behindern – was in der Praxis nicht ganz einfach ist. Wie in diesem Fall sollte es aber nicht ausgehen.
- Gekündigte Geschäftsführerin – GmbH/UG muss Vorwürfe konkret belegen: Wenn die GmbH 6 Jahre später eine Kündigung zurücknehmen muss, haben die Entscheider etwas falsch gemacht. Der Fall des Klinikums Hochrhein GmbH offenbart das Fehlerpotential.
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LeseTIPP
Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Jetzt bestellen
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
„subventioniertes Steuer-Spar-Modell” – so zuletzt die kritischen Stimmen aus der Politik zum Thema Geschäftswagen. Stimmt das? Aber auch ohne Nachhaltigkeits-Diskussion sollten Sie die Planungen für Ihren Fuhrpark jetzt schon in die Hand nehmen. 2025 wird der E‑Geschäftswagen auf jeden Fall teurer werden. Die Themen der Woche:
- (Geschäftsführer-) Firmenwagen – Ab 2025 wird er teurer – was tun? Einige Subventionen für E‑Fahrzeuge sind schon gekürzt. Andere werden nicht mehr verlängert. Wenn Sie rechtzeitig handeln (bestellen!), rechnet sich das immer noch ganz gut.
- Praktisch – 1%-Methode oder Fahrtenbuch – was ist wann günstiger: Wer ein E‑Auto kauft, braucht für die Steuer nicht zu rechnen. Bei einem Hybrid schon eher. Und beim Verbrenner entscheiden die privat gefahrenen Kilometer.
- Digitales – Lösungen für die Nachfolge: Das Kölner StartUp Compounder schafft Überblick im Uni-Ausbildungs-Dschungel. Welche qualifizierten Berufs-Ausbildungen gibt es überhaupt und wo kann man/frau welchen Abschluss machen.
- Kompakt – Konjunktur- und Finanz-Plandaten August 2023: Die neuesten Zahlen und Fakten zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland sind nicht gut. Auf was Sie sich einstellen sollten.
- Geschäftsführer-Haftung – Nur die GmbH/UG schuldet die Kartellstrafe: Strafen des Kartellamtes gegen die GmbH/UG muss sich der Geschäftsführer nicht anhängen lassen. Die Firma muss das gegen sie verhängte Bußgeld aus der Firmen-Tasche zahlen.
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Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Jetzt bestellen
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
vielleicht hilft ja die schwächelnde Konjunktur dem ein oder anderen Unternehmen bei der Personal-Akquise. Jedenfalls kann es nicht schaden, den regionalen Arbeitsmarkt im Auge zu behalten und gezielt mit sachlichen Ansagen bei potentiellen Mitarbeitern zu punkten. Die Themen der Woche:
- PR/Personal Recruiting – Nur präzise Stellenangebote sind hilfreich: Zu bunt, zu laut, zu viel gewollt: Sachliche Stellenausschreibungen bringen nach wie vor vorzeigbare Ergebnisse und Mitarbeiter, die passen. Dazu heute ein paar hilfreiche Hinweise.
- Praktisch – Statusfeststellung des GmbH/UG-Geschäftsführers: Geschäftsführer ohne offizielle Sozialversicherungs-Status sind ab sofort gut beraten, die Spielregeln der DRV zu kennen – den Statusfeststellungsbogen.
- Digitales – Nutzfahrzeuge „online” mieten und vermieten: Mit der CO2-Maut gibt es neue Herausforderungen für Transport und Logistik. Das StartUp Colonia hat eine pfiffige Lösung.
- Achtung Pflichtversicherung – Neue Rechtslage für Einpersonen-GmbH/UG: Paukenschlag – laut Bundessozialgericht sind viele beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer doch sozialversicherungspflichtig und müssen damit in Zukunft Rentenbeiträge zahlen.
- Geschäftsführer-Haftung – Nur die GmbH/UG schuldet den Mindestlohn: Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Für nicht gezahlten Mindestlohn haftet die GmbH/UG – nicht die Geschäftsführung. Aber Bußgeld kann gegen den Geschäftsführer verhängt werden.
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Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Jetzt bestellen
Achtung: Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt in drei Grundsatz-Entscheidungen die bisherige Rechtslage zur Pflichtversicherung der Gesellschafter-Geschäftsführer von Einpersonen-GmbH/UG gekippt. Im Klartext: Waren diese Personen als beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer automatisch von der Pfichtversicherung freigestellt, kann bzw. wird sich das jetzt ändern. Unsere Einschätzung: Gehen Sie davon aus, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die neue Rechtslage konsequent durchsetzen wird. Folge: In Zukunft müssen für diese Personengruppe Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.
Wer ist betroffen: Im ersten Fall ging es um eine kleine Pflege-GmbH. Wichtig: Die Inhaberin – also die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin – erbrachte alle Pflegeleistungen selbst. Zusätzliches Personal war nicht eingestellt. In einem anderen Fall ging es um eine Beratungs-GmbH. Alle Beratungsleistungen wurden hier ebenfalls ausschließlich vom einzigen Gesellschafter-Geschäftsführer erbracht. Dazu das BSG: „Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich nicht nach der vertraglichen Gestaltung, sondern ausschließlich nach den tatsächlichen Verhältnissen”.
In diesen Fällen geht das BSG davon aus, das die Leistungen wie in abhängiger Beschäftigung erbracht werden und damit Beiträge zur Pflichtversicherung gezahlt werden müssen. Das sind letztinstanzliche Urteile. Gehen Sie davon aus, dass die Rechtsabteilung der DRV sehr genau prüfen wird, in welchen Fällen eine Erst-Veranlagung vorgenommen wird. Das werden zunächst alle Einpersonen-GmbH/UG sein. Aber auch kleinere Mehr-Personen-GmbH stehen dann auf der Prüfliste (BSG, Urteil v. 20.7.2023 – B 12 BA 1/23 R; B 12 R 15/21 R; B 12 BA 4/22 R, Begründung noch nicht veröffentlicht).
Wichtig: Wir halten Sie auf dem Laufenden, was zu tun ist!
Für die Praxis: Das ist ein Paukenschlag. Bisher mussten nur nicht- oder nur gering beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Die Einbeziehung aller GmbH-Geschäftsführer in die Pflichtversicherung war und wird immer wieder regelmäßig gefordert, wenn die knappen Kassen der Rentenversicherung nach Lösungen suchen. Mit diesem Urteil verschafft das BSG der Rentenversicherung neue Einnahme-Perspektiven. Inwieweit es hier Absprachen mit der Politik gab, lässt sich von hier aus aber nicht beurteilen.
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
eine erfolgreiche Nachfolge-Planung will gut durchdacht sein und dauert – bis zu 3 Jahren oder sogar mehr. Es lohnt also, die Rahmenbedingungen und geplante Neuerungen im Auge zu behalten – z. B. das neue Zukunftsfinanzierungsgesetz. Die Themen der Woche:
- GmbH/UG-Finanzen – Mitarbeiter und Nachfolger beteiligen: Neue steuerliche Möglichkeiten erleichtern Gestaltungen bei der Nachfolge-Planung und schaffen so mehr finanziellen Spielraum für alle Beteiligten.
- Praktisch – Daten und Fakten zur Unternehmens-Nachfolge 2022 – 2026: Wie dringlich systematische und vorausschauende Nachfolge-Planung ist, belegen die aktuellen Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung.
- Digitales – Digitale Hubs fördern kleinere Unternehmen: Ohne Digital-Strategie geht (fast) nichts mehr. Aber die muss man sich auch leisten können. Die engagierten Netzwerke der Digital Hubs bieten hilfreiche Lösungen.
- GmbH/Steuer – Schätz-Gewinne sind keine vGA: Fast jede Betriebsprüfung in der GmbH/UG moniert sog. verdeckte Gewinnausschüttungen. Einschlägige Urteile der Finanzgerichte helfen dabei, die Finanzbehörden auszubremsen.
- AGG – Ampel-Koalition plant neue Vorschriften: Schon jetzt steht fest – es wird noch mehr AGG-Klagen gegen Unternehmen geben. Darauf sollten Sie vorbereitet sein und Ihr gesamtes Einstellungsverfahren auf den Prüfstand stellen.
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Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Jetzt bestellen