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Steuernachzahlungen: Bayern will Strafzins halbieren (3 statt 6 %)

Bay­ern hat einen Antrag zur heu­ti­gen Bun­des­rats-Sit­zung ein­ge­bracht, wonach die Nach­zah­lungs­zin­sen für Steu­er­rück­stän­de von bis­her 0,5 % monat­lich auf 0,25 % abge­senkt wer­den (§ 238 AO) – das ent­spricht einer Jah­res­ver­zin­sung von 3 statt bis­her 6 % (Quel­le: BR-Drucks. 324/18 v. 04.07.2018).

Anmer­kung: Das ist dann auch eine Vor­la­ge für das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, das sich noch im Lau­fe des Jah­res zu zuläs­si­gen Höhe der Ver­zin­sung äußern wird. Für Nach­zah­ler ab 2015 sind damit gute Rück­zah­lun­gen zu erwar­ten. Aller­dings nur dann, wenn gegen den enz­spre­chen­den Steu­er­be­scheid Ein­spruch ein­ge­legt wur­de (nicht bestands­kräf­tig). Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

Bei­spiel: Wer­den für das Jahr 2016 vom Steu­er­prü­fer in 2018 120.000 € Steu­ern von der GmbH nach­ver­langt, kos­tet das bis­her (1,5 Jah­re spä­ter) per Nach­zah­lungs­be­scheid 10.800 € zusätz­li­che Zin­sen. Mit der neu­en Berech­nung muss die GmbH nur 5.400 € Zin­sen zah­len. Spür­bar weniger !

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire Volkelt-Briefe

BISS: Mediale Selbstbezichtigung

Ange­fan­gen hat Alles mit einem Repor­ter. Dem habe man in Mün­chen „durch­ge­steckt“, dass See­ho­fer zurück­ge­tre­ten ist oder zurück­tre­ten wol­le. Das wird sich im Lau­fe des Abends noch klä­ren. Wobei nicht geklärt wer­den konn­te, wer durch­ge­steckt hat bzw. wodurch durch­ge­steckt wur­de. Minu­ten spä­ter war die durch­ge­steck­te Nach­richt bereits in allen Medi­en. Mög­li­cher­wei­se hat der Infor­mant die Infor­ma­ti­on unter der ver­schlos­se­nen Sit­zungs­tür durch­ge­steckt. Oder vom Fens­ter ins Fens­ter vom Neben­raum des Sit­zungs­raums durch­ge­steckt, so dass der Repor­ter den Infor­man­ten nicht sehen konn­te. Mög­li­cher­wei­se war das Durch­ge­steck­te ledig­lich der Wunsch des Infor­man­ten. Im Lau­fe des fol­gen­den Tages hat­ten dann alle Prot­ago­nis­ten die Mög­lich­keit, das Durch­ge­steck­te zu kom­men­tie­ren. Unter­des­sen konn­te man eine ganz Bild-Zei­tung damit fül­len, ohne dass  das Durch­ge­steck­te jemals gesagt wor­den war noch von jeman­den bestä­tigt wer­den konn­te – noch nicht ein­mal vom Durch­ste­cker selbst. Media­le Welt. So ähn­lich funk­tio­niert gute PR-Arbeit.

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Handel/Zölle: Von den Vorboten zum Ernstfall

Lang­sam – so tei­len es unter­des­sen vie­le Kol­le­gen – wird es mul­mig. Die USA machen ernst und neh­men kei­ne Rück­sich­ten mehr auf inter­na­tio­na­le Han­dels­ge­pflo­gen­hei­ten. Auch chi­ne­si­sche und japa­ni­sche Pro­duk­te ste­hen jetzt auf der Index-Lis­te – zuletzt ver­häng­te die USA zusätz­li­che Zöl­le auf 1102 chi­ne­si­sche Pro­duk­te. Umge­kehrt wer­den die Chi­ne­sen zusätz­li­che Zöl­le in Höhe von 50 Mrd. Dol­lar gegen ame­ri­ka­ni­sche Ein­fuh­ren ver­hän­gen. Das sind nicht mehr die Vor­bo­ten eines Han­dels­krie­ges – um es mar­tia­lisch zu sagen. Das ist bereits ein fort­ge­schrit­te­nes Stadium.

Kein Wun­der, dass … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 26/2018

Handel/Zölle: Von den Vor­bo­ten zur ech­ten Kri­se + GmbH-Gestal­tun­gen: Wie Sie „Son­der­re­ge­lun­gen“ für sich nut­zen kön­nen + Digi­ta­les: Die Dienst­leis­tungs-Bran­che gibt den Takt vor + Geschäfts­füh­rer-Urlaub: Gute Vor­be­rei­tung schützt vor Pan­nen + GmbH/Steuern: Geschäfts­füh­rer-Haf­tung in Eigen­ver­wal­tung + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Lam­boghi­ni Aven­ta­tor nur aus­nahms­wei­se + Klei­ne GmbH/UG müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2017 erstel­len + Betriebsprüfung/FA: Neue Vor­ga­ben für FA-Nach­zah­lungs­zin­sen + Inter­es­sant: Tech­ni­sche Sicher­heits­stan­dards für elek­tro­ni­sche Kassensysteme

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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GmbH-Gestaltungen: Wie Sie Sonderregelungen für sich nutzen können

Bevor Sie neue Gesell­schaf­ter (Erben, Inves­to­ren) in die GmbH auf­neh­men, soll­te das immer auch ein Grund sein, den Gesell­schafts­ver­trag zu über­prü­fen. Stim­men die Rege­lun­gen noch für die neue Kon­stel­la­ti­on? Kön­nen Sie Ihre Stel­lung noch vor Auf­nah­me der neu­en Gesell­schaf­ter zu Ihren Guns­ten ver­än­dern? Das macht immer dann Sinn, wenn es Ihnen auf­grund der Mehr­heits­ver­hält­nis­se in der GmbH noch mög­lich ist, Ände­run­gen des Gesell­schafts­ver­trags zu beschlie­ßen, even­tu­ell auch zusam­men mit den ande­ren Gesell­schaf­tern – sofern die Inter­es­sen­la­ge iden­tisch ist.

Die Rechts­la­ge:

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Digitales: Die Dienstleistungs-Branche gibt den Takt vor

Für vie­le Dienst­leis­ter (SAP, Sie­mens, Xerox u.v.a.) war das Ser­vice- und War­tungs­ge­schäft seit Jahr­zehn­ten mehr als ein lukt­ra­ti­ves Zusatz­ge­schäft. Ohne gro­ßen Auf­wand konn­te man so im Abo-Geschäft gute und begrün­de­te Umsät­ze machen, sich mit guten Ser­vice-Leis­tun­gen als dau­er­haf­ter Geschäfts­part­ner pro­fi­lie­ren und Umsät­ze gene­rie­ren, die ohne gro­ßen logis­ti­schen Auf­wand zu erbrin­gen waren. In Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung hat sich hier bereits Eini­ges geän­dert und zahl­rei­che Geschäfts­mo­del­le müs­sen über­ar­bei­tet werden.

Hin­ter­grund: …

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GmbH/Steuern: Geschäftsführer-Haftung in Eigenverwaltung

Das Finanz­amt nahm einen Geschäfts­füh­rer für Umsatz­steu­er (USt) aus der Zeit vor Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens mit einer Quo­te von 5,88 % in die Haf­tung.  Dazu das Gericht: „Einer Haf­tung der Klä­ger ste­hen die Stel­lung eines Antrags auf Insol­venz­er­öff­nung und Eigen­ver­wal­tung, die Bestel­lung eines vor­läu­fi­gen Sach­wal­ters und ein münd­li­cher Wider­spruch des vor­läu­fi­gen Sach­wal­ters gegen die Abfüh­rung von Steu­ern nicht ent­ge­gen” (FG Müns­ter, Urteil v. 16.5.2018, 7 K 783/17).

An die­sem Haf­tungs­tat­be­stand ändert sich auch nichts, wenn der vom Insol­venz­ge­richt ein­ge­setz­te (vor­läu­fi­ge) Sach­ver­wal­ter der Abfüh­rung der Umsatz­steu­er durch den Geschäfts­füh­rer aus­drück­lich wider­spro­chen hat. Das Finanz­ge­richt hat kei­ne Revi­si­on zugelassen.

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Geschäftsführer-Urlaub: Gute Vorbereitung schützt vor Pannen

Vie­le Geschäfts­füh­rer nut­zen die ruhi­ge­ren Wochen in der Feri­en­zeit dazu, selbst ein paar Tage Urlaub zu machen. Die meis­ten sind trotz­dem auch wäh­rend ihrer Abwe­sen­heit tele­fo­nisch erreich­bar. Sie soll­ten sich dabei aber selbst und Ihre Gesund­heit so wich­tig neh­men, dass Sie auch tat­säch­lich einen Erho­lungs­wert haben. Kon­kret: Berei­ten Sie Ihre Abwe­sen­heit so vor, dass nur wirk­lich wich­ti­ge Ent­schei­dungs­fra­gen Ihren Urlaub unterbrechen.

Die­se Sach­ver­hal­te müs­sen Sie vor Ihrem Urlaub klären: … 

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Lamboghini Aventator nur ausnahmsweise

Das Finanz­amt gewährt kei­nen Vor­steu­er­ab­zug, wenn ein Luxus­s­port­wa­gen (Lam­bor­ghi­ni Aven­ta­tor: Anschaf­fungs­kos­ten: ca. ab 335.000 EUR) ange­schafft wird, der nahe­zu aus­schließ­lich vom Geschäfts­füh­rer genutzt wird und ein beson­de­res, aus­nahms­wei­se anzu­er­ken­nen­des betrieb­li­ches Inter­es­se nicht dar­ge­legt wird (FG Ham­burg, Beschluss vom 12.4.2018, 2 V 10/18).

Ein beson­de­res betrieb­li­ches Inter­es­se wird in der Regel von den Finanz­be­hör­den nur dann bejaht, wenn es einen Zusam­men­hang zwi­schen dem Gegen­stand des Unter­neh­mens und dem Pres­ti­ge-Fahr­zeug gibt – z. B., wenn der Geschäfts­füh­rer die Fa. Lam­bor­ghi­ni reprä­sen­tiert oder wenn er z. B. Geschäfts­füh­rer eines hoch­wer­ti­gen Gebraucht­wa­gen­han­dels ist.

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Kleine GmbH/UG müssen den Jahresabschluss 2017 erstellen

Für die meis­ten Geschäfts­füh­rer ist das Geschäfts­jahr 2017 Schnee von ges­tern. Ist es aber nicht. Das Geschäfts­jahr ist erst zu Ende, wenn die Gesell­schaf­ter den Jah­res­ab­schluss gebil­ligt haben und damit alle Geschäfts­vor­fäl­le aus 2017 erle­digt sind. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass for­mell Alles kor­rekt erle­digt wird. Klei­ne­re GmbH/UG müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2017 bis spä­tes­tens 30.6.2018 auf­stel­len (§ 242 HGB) und ohne Ver­zö­ge­rung den Gesell­schaf­tern vor­le­gen. Auch wenn die­se Frist in der Pra­xis wenig beach­tet wird, soll­ten Sie sich im „Ernst­fall“ dar­an orientieren.