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StartUp

Beim Start­Up denkt man unwill­kür­lich an jun­ge, enga­gier­te Men­schen, die in der Gara­ge der Eltern an neu­en Pro­dukt­ideen her­um­bas­teln, um die­se irgend­wann Gewinn brin­gend an den Mann zu brin­gen. Die­se Zei­ten sind vor­bei. Unter­des­sen bezeich­net man mit Start­Up ganz all­ge­mein ein inno­va­ti­ve, jun­ges Unter­neh­men in der Grün­dungs- und/oder Ent­ste­hungs­pha­se. Ganz all­ge­mein bezeich­net ein Start­Up eine Unter­neh­mens­grün­dung in digi­ta­len Zei­ten – es geht also nicht nur um die Grün­dung eines Unternehmens.

Ein Start­Up zeich­net sich aus durch eine Inno­va­ti­on, eine Neu- oder Wei­ter­ent­wick­lung. Mit dem ers­ten Busi­ness-Plan wird das neue „Geschäfts­mo­dell“ defi­niert und begrün­det. Wesent­li­cher Bestand­teil des Busi­ness-Pla­nes ist die Dar­stel­lung der Finan­zie­rung des Vor­ha­bens bis zur Wirt­schaft­lich­keit des Unter­neh­mens. Vie­le Start­Ups wer­den bereits in der Absicht begrün­det, die­ses spä­ter an Inves­to­ren zu ver­kau­fen oder es an die Bör­se zu brin­gen. Start­Ups wer­den in Grün­der­zen­tren und von Inku­ba­to­ren geför­dert. Um die deut­sche Wirt­schaft wett­be­werbs­fä­hig zu hal­ten, gibt es zahl­rei­che staat­li­che För­der­pro­gram­me. Unter­des­sen gibt es auch immer mehr pri­va­te Inves­to­ren, die gezielt Start­Ups aus­su­chen, för­dern und finan­zie­ren. Dazu gibt es zahl­rei­che TV-For­ma­te (z. B. „Höh­le des Löwen“), in denen Grün­der ihre Ideen prä­sen­tie­ren und bewer­ten las­sen können.

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Unicorn

Uni­corn” – zu Deutsch: Ein­horn – hei­ßen in den USA Start­Up-Neu­grün­dun­gen, die bereits nach kür­zes­ter Zeit die 1 Mrd. Dol­lar Bewer­tungs­gren­ze durch­bre­chen. Bei­spie­le aus Deutsch­land: Celo­nis – Das 2011 gegrün­de­te Unter­neh­men wur­de mit Mit­teln aus dem Sta­rUp-Pro­gramm EXIST gegrün­det und hat dar­über hin­aus in den USA ein Invest­ment von 50 Mio. EUR ein­ge­sam­melt. Die Aus­grün­dung aus der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Mün­chen ist heu­te der welt­weit füh­ren­de Anbie­ter im Bereich Pro­cess Mining. Dabei geht es um die Aus­wer­tung und Visua­li­sie­rung gro­ßer Daten­men­gen, die in fast jedem Unter­neh­men anfal­len. Auto 1 – die 2014 gegrün­de­te Platt­form für den Han­del mit Gebraucht­au­to­mo­bi­len setzt unter­des­sen welt­weit rund 1,5 Mrd. EUR um. About You – eine Toch­ter­ge­sell­schaft des Otto-Ver­sands, die Men­schen mit Out­fit-Vor­schlä­gen und Mode-Acces­soires ver­sorgt, wird mit einem Markt­wert von 1 Mrd. US-Dol­lar gehandelt.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 01/2019

GF-Haf­tung: Kei­ne Risi­ko-Ent­schei­dun­gen ohne exter­nes Know-How + GmbH-Pla­nung 2019: Die wich­tigs­ten Plan­da­ten im Über­blick + Digi­ta­les: Wann braucht Ihre GmbH einen Digi­ta­li­sie­rungs­be­auf­trag­ten?  +  Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Janu­ar 2019 + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Steu­er­erklä­run­gen und Rück­zah­lung 2018 + ACHTUNG: DRV prüft Son­der­zah­lun­gen an Mini- und Midi-Job­ber + Neu­es Urteil: Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer-Ehen mit gro­ßem Alters­un­ter­schied + Mar­ke­ting: Uner­laub­te Tele­fon-Akqui­se kos­tet bis zu 300.000 EUR

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GF-Haftung: Keine Risiko-Entscheidung ohne externes Know-How

So viel exter­nen Bera­tungs­be­darf wie bei der Bun­des­wehr – immer­hin über 200 Mio. EUR pro Jahr –  muss es zwar nicht sein. Aber:

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GmbH-Planung 2019: Die wichtigsten Plandaten im Überblick

Pla­nung Füh­ren Sie die Teil­plä­ne (Finan­zen, Kos­ten, Umsatz, Per­so­nal, Mar­ke­ting) zusam­men. Prü­fen Sie anhand der Pla­nung 2017/2018: Ist der Unter­neh­mens­plan voll­stän­dig und rea­lis­tisch? Hän­di­gen Sie die Pla­nung den ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­tern aus. Das The­ma „Digi­ta­li­sie­rung” ist Chef­sa­che. Wei­sen Sie die zustän­di­gen Mit­ar­bei­ter an, das The­ma zum TOP in den Res­sort-Bespre­chun­gen zu machen und über Ent­wick­lun­gen, Erkennt­nis­se und Maß­nah­men regel­mä­ßig der Geschäfts­füh­rung zu berichten.
Mar­ke­ting Prü­fen Sie anhand des Soll-Ist-Ver­gleichs aus der lau­fen­den Planungsperiode:
  • Wel­che Mar­ke­ting-Maß­nah­men waren wenig erfolg­reich und müs­sen durch inno­va­ti­ve Aktio­nen ersetzt werden?
  • Sind CI, CD, Wer­be­mit­tel und Pro­spek­te noch aktuell?
  • Kön­nen Sie mit Mar­ke­ting-Koope­ra­tio­nen einsparen?
  • Nut­zen Sie kos­ten­güns­ti­ge PR-Maßnahmen
Füh­rung Konn­ten in 2018 nicht alle Per­so­nal­ge­sprä­che durch­ge­führt wer­den, soll­te das bis Ende Janu­ar nach­ge­holt wer­den. Das betrifft alle Mit­ar­bei­ter mit Schlüs­sel­funk­tio­nen und Per­so­nal­ver­ant­wor­tung. Prü­fen Sie, ob sol­che Gesprä­che mit Ziel­ver­ein­ba­run­gen auch in den Abteilungen/Projekten durch­ge­führt wurden.
Per­so­nal Per­so­nal bleibt der Eng­pass. Prü­fen Sie:
  • Kön­nen Tei­le aus­ge­glie­dert werden?
  • Kön­nen Sie Pro­zes­se Per­so­nal spa­rend umorganisieren?
  • Pla­nen Sie die Per­so­nal­be­schaf­fung (Mes­se­teil­nah­me, Hoch­schul-Koope­ra­tio­nen, Internet-Ausschreibungen)
  • Müs­sen Ihre Ver­gü­tungs­sys­te­me und alle Rege­lun­gen zum Arbeits­platz aktua­li­siert wer­den         (Arbeits­ver­trä­ge, Inter­net-Nut­zung, Vor­ga­ben zum Umgang mit betrieb­li­chem Eigen­tum, Annah­me von Geschenken)?
  • Ermit­teln Sie den Wei­ter­bil­dungs­be­darf (Aus­wahl und Timing der Maßnahmen/Veranstaltungen)
  • Das gilt auch für den Geschäfts­füh­rer (Bran­chen-Know-how, neue Märk­te, Führungs-Know-how)
Urlaub Bis Ende Janu­ar soll­te die Urlaubs­pla­nung 2019 abge­schlos­sen sein. Ach­tung: Geschäfts­füh­rer, die ihren Urlaub in 2018 nicht antre­ten konn­ten, haben Anspruch auf Urlaubs­ab­gel­tung. Besteht kein Anspruch auf Urlaubs­ab­gel­tung laut Anstel­lungs­ver­trag, soll­ten Sie die Aus­zah­lung (ab 1.4.2019) erst nach Rück­spra­che mit dem Steu­er­be­ra­ter veranlassen
Steu­ern Für Ihre GmbH wird sich in 2019 in Sachen Kör­per­schaft­steu­er (15 %) / Soli­da­ri­täts­zu­schlag (5,5 % der KSt-Schuld) / Abgel­tungs­steu­er (25 %) nichts ändern. Aller­dings sind eini­ge lohn­steu­er­li­che Ände­run­gen umzu­set­zen (Rechen­grö­ßen in der Sozi­al­ver­si­che­rung, Job-Ticket, Kin­der­geld usw.). Prü­fen Sie zusam­men mit Ihrem Steuerberater:
  • Wie viel Gewinn aus 2018 soll in die Rücklagen?
  • Wie viel Gewinn soll an die Gesell­schaf­ter aus­ge­schüt­tet werden?
  • Ist es vor­teil­haft, für 2019 die Besteue­rung nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren zu beantragen?
  • Wol­len Sie Ihr Gehalt für 2019 erhö­hen (Gesell­schaf­ter­be­schluss)?
Ter­mi­ne
  • Fest­le­gung der Ter­mi­ne für Auf­stel­lung und Beschluss des Jah­res­ab­schlus­ses 2018 – beach­ten Sie dazu die unter­schied­li­chen Fris­ten gemäß GmbH-Grö­ßen­klas­se (gemäß § 267 HGB)
  • Erstel­lung und Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen 2017/2018
  • Beschluss über die Gewinnverwendung
  • Beschluss über das Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2019

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Digitales: Wann braucht Ihre GmbH einen Digitalisierungsbeauftragten?

Für die IT und Daten­schutz im Unter­neh­men ist der Daten­schutz­be­auf­trag­te Pflicht. Ganz so prag­ma­tisch sieht der Gesetz­ge­ber sei­ne Auf­ga­ben in Sachen Digi­ta­li­sie­rung (noch) nicht. Den­noch: Ohne Spe­zia­li­sie­rung und Exper­ten­wis­sen ist die digi­ta­le Zukunft nicht zu stem­men.  Grö­ße­re Unter­neh­men leis­ten sich einen Digi­ta­li­se­rungs-Vor­stand (Chief Digi­tal Offi­cer).

Auch und gera­de klei­ne­re Unter­neh­men sind gut bera­ten, das Thema … 

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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Januar 2019

Der Blick in die Bör­sen – und damit in die Zukunft – offen­bart: Dow-Jones, Euro­s­tox, DAX und Kon­sor­ten wei­sen den Weg nach „unten”. Noch gibt es (welt­wei­tes) Wachs­tum, aber die Mar­gen schrump­fen. Die Auto­mo­bil-Bran­che ist der größ­te Pati­ent 2019. Die Sym­pto­me sind bekannt. An der The­ra­pie wird gearbeitet.

Betrifft … Trend
Kon­junk­tur Die oben auf­ge­zeig­ten Ent­wick­lun­gen bele­gen auch die neu­es­ten IfO-Zah­len. Die Aus­sich­ten für Janu­ar 2019 wer­den nur noch mit 98,7 Pro­zent­punk­ten bewer­tet, nach 99 Punk­ten im Vor­mo­nat. Trend: Die Geschäfts­er­war­tun­gen der Unter­neh­men lie­gen damit erneut deut­lich unter der aktu­el­len Kli­ma-Bewer­tung (IfO-Geschäfts­kli­ma-Index im Novem­ber: 102,0, Ten­denz: fallend).
Zin­sen In der Geld­po­li­tik der US-Noten­bank FED deu­tet sich eine grund­sätz­li­che Ver­än­de­rung an. Ab sofort wird die FED noch fle­xi­bler auf Ent­wick­lun­gen auf den Kapi­tal­märk­ten reagie­ren kön­nen. In Zukunft wer­den Zins­schrit­te monat­lich bera­ten und bekannt gege­ben. Das dürf­te die Euro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) in Sachen Null­zins-Poli­tik noch stär­ker als bis­her unter Zug­zwang setzen.
Auto­mo­bi­le und Automobilzulieferer Kapa­zi­täts­plä­ne wer­den nach unten kor­ri­giert – auch in den Zulie­fe­rer­be­trie­ben wer­den Schich­ten umor­ga­ni­siert oder aus­ge­setzt. In der Bran­che hat man die Zei­chen der Zeit bereits anti­zi­piert und steu­ert gegen. Wich­ti­ge Mit­ar­bei­ter müs­sen jetzt ver­ant­wor­lich ein­ge­bun­den und mit­ge­nom­men werden.
Fir­men­wa­gen Fah­rer von Elek­tro- und extern auf­lad­ba­ren Hybrid­elek­tro­fahr­zeu­gen wer­den bei der Pri­vat­nut­zung die­ser Fahr­zeu­ge steu­er­lich ent­las­tet. Für Elek­tro­fahr­zeu­ge und für extern auf­lad­ba­re Hybrid­elek­tro­fahr­zeu­ge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 ange­schafft oder geleast wer­den, wird der Vor­teil aus der pri­va­ten Nut­zung sol­cher Fahr­zeu­ge monat­lich nur noch mit 0,5 % des Brut­to­lis­ten­prei­ses berech­net (vgl. Nr. 36/2018).
Pri­va­te Krankenversicherung Der Ver­band der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer (PKV) hat für 2019 eine Bei­trags­er­höh­nung um durch­schnitt­lich 1,9 % für die pri­va­te KV ange­kün­digt. U. U. lohnt der Bei­trags­ver­gleich bzw. ein Wech­sel der Versicherung.

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Geschäftsführer privat: Steuererklärungen und Rückzahlung 2018

Die Finanz­äm­ter wer­den die ESt-Erklä­run­gen 2018 auch in die­sem Jahr wie­der erst ab März 2019 bear­bei­ten. Je nach Bear­bei­tungs­dau­er kön­nen Sie also frü­hes­tens im Mai 2019 mit einer Rück­zah­lung rech­nen. Dazu gibt es Zahlen: … 

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ACHTUNG: DRV prüft Sonderzahlungen an Mini- und Midi-Jobber

Nach dem Gleich­be­hand­lungs­grund­satz haben Mini- und Midi-Job­ber Anspruch auf Son­der­zah­lun­gen, wenn die­se ande­ren Mit­ar­bei­tern gewährt wer­den und wenn ver­gleich­ba­re Tätig­kei­ten aus­ge­übt wer­den. Achtung: … 

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Neues Urteil: Gesellschafter-Geschäftsführer-Ehen mit großem Altersunterschied

Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ist eine Rege­lung in einer betrieb­li­chen Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung (z. B. Pen­si­ons­zu­sa­ge), nach der die Leis­tun­gen des jün­ge­ren hin­ter­blie­be­nen Ehe­part­ners für jedes vol­le, über 10 Jah­re hin­aus­ge­hen­de Jahr des Alters­un­ter­schieds der Ehe­gat­ten um 5% gekürzt wird, nicht zu bean­stan­den (sog. Altersabstandsklausel). …