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Künstliche Intelligenz (KI)

Die Enquete­kom­mis­si­on des Bun­des­tags beschreibt Künst­li­che Intel­li­genz als „Sprung von der rech­nen­den zur kogni­ti­ven Infor­ma­tik“. KI ist dem­nach mehr und mehr in der Lage, Erlern­tes auf neue Situa­tio­nen zu über­tra­gen. Die Wis­sen­schaft­ler und Buch­au­to­ren Stuart Rus­sel und Peter Nor­vig (Arti­fi­ci­al Intel­li­gence: A Modern Approach) unter­schei­den star­ke und schwa­che KI. Ist sich eine Maschi­ne „sei­ner selbst bewusst“ spre­chen sie von star­ker KI. Das gibt es aber in der Pra­xis noch nicht.

Schwa­che KI kann fes­te Auf­ga­ben­stel­lun­gen lösen – ggf. sogar bes­ser als der Mensch. Anschau­li­ches Bei­spiel für die schwa­che KI ist der­zeit das auto­no­me (selbst­fah­ren­de) Auto­mo­bil. Kom­li­zier­te­re Model­le – etwa die Aus­wer­tung von Kun­den­ver­hal­ten durch Goog­le oder Ama­zon – sind bereits in der Lage, neue Pro­zes­se zu erken­nen und dar­auf mit neu­en Lösun­gen bzw. Ange­bo­ten zu reagie­ren. Wiki­pe­dia-Defi­ni­ti­on: „Künst­li­che Intel­li­genz ist ein Teil­ge­biet der Infor­ma­tik, wel­ches sich mit der Auto­ma­ti­sie­rung intel­li­gen­ten Ver­hal­tens befasst“. Offen bleibt eine exak­te Defi­ni­ti­on des Begrif­fes Intelligenz.

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New Work

Der Sozi­al­phi­lo­soph Fri­th­jof Berg­mann ent­wi­ckel­te in den Sieb­zi­ger Jah­ren den Begriff des New Work mit dem Ziel, die abhän­gi­ge Lohn­ar­beit zu hin­ter­fra­gen und letzt­lich zu über­win­den. Dage­gen setzt er sein Kon­zept der frei­en und selbst bestimm­ten Arbeit unter dem Cre­do: „Die Arbeit, die der Mensch wirk­lich will“. Mit der Ent­wick­lung der moder­nen Gesell­schaf­ten zu Dienst­leis­tungs­ge­sell­schaf­ten und der Wei­ter­ent­wick­lung zur digi­ta­li­sier­ten Gesell­schaft hat sich auch die Arbeits­welt in den letz­ten Jahr­zehn­ten radi­kal ver­än­dert. Vie­le Tätig­kei­ten wer­den von Selbst­stän­di­gen, Frei­be­ruf­lern oder Free­lan­cern erledigt.

Die klas­si­schen Arbeits­zeit­mo­del­le wer­den mehr und mehr ersetzt durch selbst bestimm­te Arbeits­zei­ten ohne Kon­trol­len. Die Arbeit ist für vie­le Men­schen inhalt­li­cher Bestand­teil des Lebens und der Selbst­ver­wirk­li­chung. Heu­te geht es der New-Work-Bewe­gung dar­um, die Arbeit mit den indi­vi­du­el­len Inter­es­sen, Wer­ten und Über­zeu­gun­gen in Ein­klang zu brin­gen. Ziel ist es, das Arbeits­sys­tem und die Unter­neh­mens­struk­tur so anzu­pas­sen, dass die Mit­ar­bei­ter weit gehend selbst bestimmt über Arbeits­in­hal­te, die Arbeits­zeit oder den Arbeits­ort ent­schei­den können.

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NFC Technologie

Das ist die Tech­no­lo­gie (Near Field Com­mu­ni­ca­ti­on), mit der Kun­den per Smart­phone kon­takt­los an der Kas­se bezah­len kön­nen. Damit wer­den die Daten per Funk über maxi­mal 4 Zen­ti­me­ter vom Smart­phone an das Kas­sen­sys­tem über­mit­telt. Die Über­wei­sung ist kos­ten­frei. Die maxi­ma­le Daten­über­tra­gungs­ra­te beträgt 424 kBit/s. Jede Bank und jeder Kar­ten­an­bie­ter legt ein Zahl-Limit selbst fest und daher wird bei eini­gen Kre­dit­kar­ten bereits über 25 Euro eine PIN bei der Zah­lung nötig. Die Volks­ban­ken haben­der­zeit rund 14 Mio. Giro­kar­ten mit Kon­takt­los-Funk­tio­nen an ihre Kun­den aus­ge­ge­ben. Bis 2020 wer­den 27 Mio. Kar­ten mit der ent­spre­chen­den Tech­no­lo­gie aus­ge­stat­tet sein. Bei den Spar­kas­sen sind 23 Mio. Giro­kar­ten mit NFC-Tech­no­lo­gie im Umlauf. Noch brei­ter sind die US-Bezahl-Platt­for­men von Goog­le (Goo­gle­Wal­let) und Pay­back Pay auf­ge­stellt, Apple plant sei­ne Ver­si­on Apple Pay noch für den Herbst 2018 – sie alle sind Vor­rei­ter in Sachen Abschaf­fung des Bar­gelds. Umge­kehrt ist in Deutsch­land an ca. 475.000 Kas­sen­ter­mi­nals das kon­takt­lo­se Zah­len möglich.

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Skalieren

Digi­ta­le Geschäfts­mo­del­le leben davon, dass die Anwen­dun­gen bzw. ange­bo­te­nen digi­ta­len Lösun­gen qua­si unend­lich mul­ti­pli­ziert wer­den kön­nen, die Beschränkt­heit des loka­len Mark­tes damit auf­ge­ho­ben ist und Start­ups auf die­se Wei­se den her­kömm­li­chen Anbie­tern kos­ten- und ange­bots­mä­ßig über­le­gen sind. Die­sen Pro­zess des Grö­ßer-Wer­dens, der Mög­lich­keit zu neu­em Wachs­tum, bezeich­net man als Ska­lie­ren. All­ge­mein beschreibt Ska­lie­rung eine Grö­ßen­ver­än­de­rung. In der IT spricht man von Ska­lie­rung, wenn Objek­te ver­grö­ßert oder ver­klei­nert wer­den. Auch Schrift­grö­ßen kön­nen ska­liert wer­den. In der Wirt­schaft ska­lie­ren Unter­neh­men. Das heißt in den meis­ten Fäl­len, dass sie expan­die­ren. Sie bekom­men mehr Auf­trä­ge und erwirt­schaf­ten höhe­ren Gewinn. Damit wird auch die Kal­ku­la­ti­on nach vor­ne ver­la­gert – man rech­net mit dem Wachs­tum – mit stei­gen­den Umsät­zen und Erträ­gen. Mit Aus­wir­kun­gen auf Prei­se, Ser­vices und Konditionen.

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StartUp

Beim Start­Up denkt man unwill­kür­lich an jun­ge, enga­gier­te Men­schen, die in der Gara­ge der Eltern an neu­en Pro­dukt­ideen her­um­bas­teln, um die­se irgend­wann Gewinn brin­gend an den Mann zu brin­gen. Die­se Zei­ten sind vor­bei. Unter­des­sen bezeich­net man mit Start­Up ganz all­ge­mein ein inno­va­ti­ve, jun­ges Unter­neh­men in der Grün­dungs- und/oder Ent­ste­hungs­pha­se. Ganz all­ge­mein bezeich­net ein Start­Up eine Unter­neh­mens­grün­dung in digi­ta­len Zei­ten – es geht also nicht nur um die Grün­dung eines Unternehmens.

Ein Start­Up zeich­net sich aus durch eine Inno­va­ti­on, eine Neu- oder Wei­ter­ent­wick­lung. Mit dem ers­ten Busi­ness-Plan wird das neue „Geschäfts­mo­dell“ defi­niert und begrün­det. Wesent­li­cher Bestand­teil des Busi­ness-Pla­nes ist die Dar­stel­lung der Finan­zie­rung des Vor­ha­bens bis zur Wirt­schaft­lich­keit des Unter­neh­mens. Vie­le Start­Ups wer­den bereits in der Absicht begrün­det, die­ses spä­ter an Inves­to­ren zu ver­kau­fen oder es an die Bör­se zu brin­gen. Start­Ups wer­den in Grün­der­zen­tren und von Inku­ba­to­ren geför­dert. Um die deut­sche Wirt­schaft wett­be­werbs­fä­hig zu hal­ten, gibt es zahl­rei­che staat­li­che För­der­pro­gram­me. Unter­des­sen gibt es auch immer mehr pri­va­te Inves­to­ren, die gezielt Start­Ups aus­su­chen, för­dern und finan­zie­ren. Dazu gibt es zahl­rei­che TV-For­ma­te (z. B. „Höh­le des Löwen“), in denen Grün­der ihre Ideen prä­sen­tie­ren und bewer­ten las­sen können.

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Unicorn

Uni­corn” – zu Deutsch: Ein­horn – hei­ßen in den USA Start­Up-Neu­grün­dun­gen, die bereits nach kür­zes­ter Zeit die 1 Mrd. Dol­lar Bewer­tungs­gren­ze durch­bre­chen. Bei­spie­le aus Deutsch­land: Celo­nis – Das 2011 gegrün­de­te Unter­neh­men wur­de mit Mit­teln aus dem Sta­rUp-Pro­gramm EXIST gegrün­det und hat dar­über hin­aus in den USA ein Invest­ment von 50 Mio. EUR ein­ge­sam­melt. Die Aus­grün­dung aus der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Mün­chen ist heu­te der welt­weit füh­ren­de Anbie­ter im Bereich Pro­cess Mining. Dabei geht es um die Aus­wer­tung und Visua­li­sie­rung gro­ßer Daten­men­gen, die in fast jedem Unter­neh­men anfal­len. Auto 1 – die 2014 gegrün­de­te Platt­form für den Han­del mit Gebraucht­au­to­mo­bi­len setzt unter­des­sen welt­weit rund 1,5 Mrd. EUR um. About You – eine Toch­ter­ge­sell­schaft des Otto-Ver­sands, die Men­schen mit Out­fit-Vor­schlä­gen und Mode-Acces­soires ver­sorgt, wird mit einem Markt­wert von 1 Mrd. US-Dol­lar gehandelt.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 01/2019

GF-Haf­tung: Kei­ne Risi­ko-Ent­schei­dun­gen ohne exter­nes Know-How + GmbH-Pla­nung 2019: Die wich­tigs­ten Plan­da­ten im Über­blick + Digi­ta­les: Wann braucht Ihre GmbH einen Digi­ta­li­sie­rungs­be­auf­trag­ten?  +  Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Janu­ar 2019 + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Steu­er­erklä­run­gen und Rück­zah­lung 2018 + ACHTUNG: DRV prüft Son­der­zah­lun­gen an Mini- und Midi-Job­ber + Neu­es Urteil: Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer-Ehen mit gro­ßem Alters­un­ter­schied + Mar­ke­ting: Uner­laub­te Tele­fon-Akqui­se kos­tet bis zu 300.000 EUR

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GF-Haftung: Keine Risiko-Entscheidung ohne externes Know-How

So viel exter­nen Bera­tungs­be­darf wie bei der Bun­des­wehr – immer­hin über 200 Mio. EUR pro Jahr –  muss es zwar nicht sein. Aber:

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GmbH-Planung 2019: Die wichtigsten Plandaten im Überblick

Pla­nung Füh­ren Sie die Teil­plä­ne (Finan­zen, Kos­ten, Umsatz, Per­so­nal, Mar­ke­ting) zusam­men. Prü­fen Sie anhand der Pla­nung 2017/2018: Ist der Unter­neh­mens­plan voll­stän­dig und rea­lis­tisch? Hän­di­gen Sie die Pla­nung den ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­tern aus. Das The­ma „Digi­ta­li­sie­rung” ist Chef­sa­che. Wei­sen Sie die zustän­di­gen Mit­ar­bei­ter an, das The­ma zum TOP in den Res­sort-Bespre­chun­gen zu machen und über Ent­wick­lun­gen, Erkennt­nis­se und Maß­nah­men regel­mä­ßig der Geschäfts­füh­rung zu berichten.
Mar­ke­ting Prü­fen Sie anhand des Soll-Ist-Ver­gleichs aus der lau­fen­den Planungsperiode:
  • Wel­che Mar­ke­ting-Maß­nah­men waren wenig erfolg­reich und müs­sen durch inno­va­ti­ve Aktio­nen ersetzt werden?
  • Sind CI, CD, Wer­be­mit­tel und Pro­spek­te noch aktuell?
  • Kön­nen Sie mit Mar­ke­ting-Koope­ra­tio­nen einsparen?
  • Nut­zen Sie kos­ten­güns­ti­ge PR-Maßnahmen
Füh­rung Konn­ten in 2018 nicht alle Per­so­nal­ge­sprä­che durch­ge­führt wer­den, soll­te das bis Ende Janu­ar nach­ge­holt wer­den. Das betrifft alle Mit­ar­bei­ter mit Schlüs­sel­funk­tio­nen und Per­so­nal­ver­ant­wor­tung. Prü­fen Sie, ob sol­che Gesprä­che mit Ziel­ver­ein­ba­run­gen auch in den Abteilungen/Projekten durch­ge­führt wurden.
Per­so­nal Per­so­nal bleibt der Eng­pass. Prü­fen Sie:
  • Kön­nen Tei­le aus­ge­glie­dert werden?
  • Kön­nen Sie Pro­zes­se Per­so­nal spa­rend umorganisieren?
  • Pla­nen Sie die Per­so­nal­be­schaf­fung (Mes­se­teil­nah­me, Hoch­schul-Koope­ra­tio­nen, Internet-Ausschreibungen)
  • Müs­sen Ihre Ver­gü­tungs­sys­te­me und alle Rege­lun­gen zum Arbeits­platz aktua­li­siert wer­den         (Arbeits­ver­trä­ge, Inter­net-Nut­zung, Vor­ga­ben zum Umgang mit betrieb­li­chem Eigen­tum, Annah­me von Geschenken)?
  • Ermit­teln Sie den Wei­ter­bil­dungs­be­darf (Aus­wahl und Timing der Maßnahmen/Veranstaltungen)
  • Das gilt auch für den Geschäfts­füh­rer (Bran­chen-Know-how, neue Märk­te, Führungs-Know-how)
Urlaub Bis Ende Janu­ar soll­te die Urlaubs­pla­nung 2019 abge­schlos­sen sein. Ach­tung: Geschäfts­füh­rer, die ihren Urlaub in 2018 nicht antre­ten konn­ten, haben Anspruch auf Urlaubs­ab­gel­tung. Besteht kein Anspruch auf Urlaubs­ab­gel­tung laut Anstel­lungs­ver­trag, soll­ten Sie die Aus­zah­lung (ab 1.4.2019) erst nach Rück­spra­che mit dem Steu­er­be­ra­ter veranlassen
Steu­ern Für Ihre GmbH wird sich in 2019 in Sachen Kör­per­schaft­steu­er (15 %) / Soli­da­ri­täts­zu­schlag (5,5 % der KSt-Schuld) / Abgel­tungs­steu­er (25 %) nichts ändern. Aller­dings sind eini­ge lohn­steu­er­li­che Ände­run­gen umzu­set­zen (Rechen­grö­ßen in der Sozi­al­ver­si­che­rung, Job-Ticket, Kin­der­geld usw.). Prü­fen Sie zusam­men mit Ihrem Steuerberater:
  • Wie viel Gewinn aus 2018 soll in die Rücklagen?
  • Wie viel Gewinn soll an die Gesell­schaf­ter aus­ge­schüt­tet werden?
  • Ist es vor­teil­haft, für 2019 die Besteue­rung nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren zu beantragen?
  • Wol­len Sie Ihr Gehalt für 2019 erhö­hen (Gesell­schaf­ter­be­schluss)?
Ter­mi­ne
  • Fest­le­gung der Ter­mi­ne für Auf­stel­lung und Beschluss des Jah­res­ab­schlus­ses 2018 – beach­ten Sie dazu die unter­schied­li­chen Fris­ten gemäß GmbH-Grö­ßen­klas­se (gemäß § 267 HGB)
  • Erstel­lung und Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen 2017/2018
  • Beschluss über die Gewinnverwendung
  • Beschluss über das Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2019

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Digitales: Wann braucht Ihre GmbH einen Digitalisierungsbeauftragten?

Für die IT und Daten­schutz im Unter­neh­men ist der Daten­schutz­be­auf­trag­te Pflicht. Ganz so prag­ma­tisch sieht der Gesetz­ge­ber sei­ne Auf­ga­ben in Sachen Digi­ta­li­sie­rung (noch) nicht. Den­noch: Ohne Spe­zia­li­sie­rung und Exper­ten­wis­sen ist die digi­ta­le Zukunft nicht zu stem­men.  Grö­ße­re Unter­neh­men leis­ten sich einen Digi­ta­li­se­rungs-Vor­stand (Chief Digi­tal Offi­cer).

Auch und gera­de klei­ne­re Unter­neh­men sind gut bera­ten, das Thema …