Ihre Mitarbeiter dürfen über den dienstlichen E‑Mail-Account (z. B. Vorname.Name@Firma.de) keinen Streikaufruf der Gewerkschaft an die übrige Belegschaft versenden (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 1 ABR 31/12).
Als Arbeitnehmer müssen Sie es nicht dulden, dass Ihre Betriebsmittel gegen Sie und Ihre Interessen benutzt werden. Nehmen Sie dieses Verbot in die Nutzungsbestimmungen für PC, Internet und Mobile Kommunikation auf: „Die Nutzung des dienstlichen E‑Mail-Account/Intranet für Streikaufrufe ist untersagt“.