Stagnieren die Umsätze, sind Preiserhöhungen – zumindest auf den ersten Blick – ein probates Mittel. Jedenfalls solange die Konkurrenz mitzieht. In manchen Branchen klappt das ganz gut – auch ohne besondere Absprachen und entgegen kartellrechtlicher Vorgaben. Wenn das aber nicht klappt, steigt regelmäßig die Versuchung. Gerne praktizierte Strategie: Der Marktführer lädt zu einem Treffen ein, bei dem man „über Alles sprechen kann”. Den kleineren Unternehmen bleibt dann aus Angst vor den Folgen eines anschließenden ruinösen Wettbewerbs nicht mehr viel übrig, als die Absprachen abzunicken und im Stillen darauf zu hoffen, dass alles gut geht. Im besten Fall steigt der Umsatz tatsächlich. In der Praxis ist das aber die Ausnahme. …Hat das „Kartell” (für den Marktführer) ausgedient, nutzt der die sog. Kronzeugenregelung (offiziell: Bonusregelung). Er zeigt die unerlaubten Absprachen bei den Kartellbehörden an, verspricht bei der Aufdeckung der wettbewerbsschädlichen Sachverhalte mitzuwirken und erhält im Gegenzug einen „Freispruch”. Er geht als Einziger straffrei aus. Die Rechnung zahlen die kleineren Unternehmen – wir berichten regelmäßig zu entsprechenden Verfahren an dieser Stelle (vgl. zuletzt Nr. 34/2018). Fazit: Mit der Kronzeugenregelung feiert die Marktstrategie „Wachstum durch Zukauf” spektakuläre Erfolge. Im besten Fall behalten Sie Ihren Job als Geschäftsführer. Im schlechtesten Fall haben Sie Alles verloren.
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Absprachen mit der Konkurrenz: Risiken kennen und nicht klein beigeben
Als Geschäftsführer einer kleineren GmbH sind Sie also nicht nur wegen einer zu erwartenden Kartellstrafe gut beraten, Absprachen mit Skepsis zu sehen und ein gewisses Misstrauen entgegenzubringen. Nicht immer haben die vermeintlichen Partner ehrenwerte Ziele.