Starbucks, Google und IKEA zeigen, wie man im internationalen Geschäft Steuern spart. Standorte, die hohe Gewinne erwirtschaften, zahlen …
einen großen Teil davon als Lizenzgebühren an die Verwaltungsgesellschaft. Diese sitzt in der Regel in einem Niedrigsteuer-Land (Berumudas, Cayman Island, aber auch: Holland). Das ist aber nicht nur ein Modell, das internationale Konzerne nutzen. Das Modell funktioniert auch bei mittelständischen Unternehmen, z. B. bei Zulieferern mit vielen Tochtergesellschaften. Diese zahlen für Patente und Nutzungsüberlassungen Gebühren und sparen damit Steuern. Jetzt hat die OECD den G20 Finanzministern ein 54-seitiges Grundsatzpapier übergeben. Diese werden dazu in den nächsten Wochen Stellungnahmen abgeben und prüfen, inwieweit und wann neue Richtlinien-Vorgaben in den betroffenen Staaten umgesetzt werden. Finanzminister Schäuble hat sich in den letzten Wochen bereits mehrfach dazu geäußert. Tenor: „In Deutschland werden die Richtlinien zügig umgesetzt“. Hier die Stellungnahme des BMF > Hier anklicken.
Achtung: In einer ersten Phase wird es neue Vorgaben für alle international agierenden Internet-Firmen geben. Das betrifft Shops, Portale, Software-Unternehmen u. Ä.. Ziel wird es sein, Gewinne dort zu versteuern, wo sie anfallen. Konkret wird das dazu führen, dass auch die Gewinnermittlung getrennt erfolgen muss. Das wird den bürokratischen Aufwand für Firmen mit mehreren Standorten erheblich erhöhen.
Für die Praxis: Das geplante Gesetzesvorhaben wird auch Auswirkungen darauf haben, wie die Finanzbehörden die innerbetrieblichen Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen prüfen werden. Hier haben die Finanzämter einen breiten Ermessensspielraum, der in der Vergangenheit immer auch vor den Gerichten geklärt werden musste (vgl. zuletzt der Fall Würth, Nr. 7/2013). Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden innerbetrieblichen Lieferungen steigt damit das Steuerrisiko weiter an. Wer das minimieren will, kann das sog. Advance-Pricing-Agreement (APA) nutzen und Zweifelsfragen vorab mit den Finanzbehörden klären. Vorteil: Damit ist sichergestellt, dass Ihnen keine Steuernachzahlungen und – noch wichtiger – keine Steuer-strafrechtlichen Vorwürfe drohen.