Wird der Firmenwagen dem Arbeitnehmer ausschließlich für die betriebliche Nutzung überlassen, muss die GmbH das überwachen. Auch dann, wenn der Arbeitnehmer zusätzlich ein privates Fahrzeug hat (FG Düsseldorf, Urteil vom 15.6.2013, 11 K 2935/11 E). …
Für die Praxis: Die GmbH hatte die Privatnutzung per Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Das Finanzamt beauftragte das Zollkriminalamt zu prüfen, ob diese „echt“ war. Ergebnis: Es handelte sich um eine Fälschung mit Zurückdatierung. So etwas darf Ihnen auf keinen Fall passieren.
Achtung: Hierzu gibt es ein ganz neues BFH-Urteil – danach muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Mehr dazu: nächste Woche ausführlich mit den entsprechenden Gestaltungshinweisen!