Der EuGH hat die ungleiche Beteuerung von Dividenden aus inländischen und ausländischen Beteiligungen für rechtswidrig erklärt (C‑284/09). Ab sofort wird …
auf die Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen (< 10 %) Kapitalertragsteuer fällig (Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils).
Für die Praxis: In Besteuerungsfällen vor dem 1.3.2013 können sich ausländische Unternehmen, die in Deutschland bereits gezahlte Kapitalertragsteuer auf Antrag zurückfordern. Dabei müssen sie aber nachweisen, dass im Heimatland nicht bereits eine Anrechnung stattgefunden hat. Weiterhin steuerfrei bleibt der Veräußerungsgewinn aus Streubesitzanteilen. Das sind Beteiligungen an Kapitalgesellschafter kleiner als 10 %.