Ist ungeklärt, ob der Beschluss zur Abberufung/Berufung des in einer Zweipersonen-GmbH auf der Grundlage eines korrekten Gesellschafterbeschlusses zustande gekommen ist, …
ist das Registergericht befugt, eine entsprechende Eintragung abzulehnen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.8.2012, 3 W 108/12).
Für die Praxis: In der Regel kann das nur nach gerichtlicher Prüfung beurteilt werden. Als betroffener Geschäftsführer sollten Sie sich bei ungeklärten Rechtsverhältnissen an den offiziellen Eintragungen im Registergericht orientieren. Solange Sie dort als Geschäftsführer geführt werden, müssen Sie auch die Geschäftsführer-Pflichten wahrnehmen (z. B. Steuerpflichten, Abführen von Sozialbeiträgen).