Eigentlich sollte das neue Wettbewerbsregister bereits in 2018/2019 die Geschäfte aufgenommen haben. Jetzt bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium, „dass das Register frühestens im Spätjahr 2020 die Arbeit aufnehmen wird”. Ziel des Registers ist eine schwarze Liste, auf der Unternehmen eingetragen werden, bei denen es zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gekommen ist, aber auch Verstöße gegen Beitragspflichten, Schwarzarbeit, Mindestlohn, Arbeitszeitverordnung, Arbeitszeitdokumentation oder Kartellverstöße werden erfasst. Öffentliche Auftraggeber sind danach verpflichtet, für Ausschreibungen mit einem Volumen ab 30.000 EUR vor der Auftragsvergabe Auskunft über die Unternehmen einzuholen. Wie Sie sich gegen Einträge wehren können, konnten Sie nachlesen in Ausgabe 30/2017.
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