Führung: Kontrolle ist die Kehrseite von Vertrauen + Preise/Kalkulation: Die neuen Methoden der Kartellbehörden + Schwierige Mitarbeiter: Da hilft nur Durchgreifen + Digitalisierung: Qualität ist der Preis der Geschwindigkeit + GmbH-Steuern: Betriebsprüfungs-Größenklassen auf dem Prüfstand + Mitarbeiter: Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb + GF-Haftung: Nur noch Rumpf-Anklage gegen Anton Schlecker
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 44/2017 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 3. November 2017
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
„Warum werden meine Vorgaben eigentlich nie eingehalten?”. Ob Raucherpausen, Internet-Nutzung oder Privatnutzung des Firmenwagens: Gerade in kleineren Unternehmen werden Regeln und Vorgaben der Geschäftsführung gerne interpretiert. Gelegentlich kommt es sogar vor, dass sich im Laufe der Jahre Eigengesetzlichkeiten entwickeln, die mit den ursprünglichen Regelungen nichts mehr zu tun haben. Was tun? Fakt ist, dass sich derartige Nachlässigkeiten im Lauf der Jahre zu einem echten Problem entwickeln können. Soweit, dass die Mitarbeiter untereinander (unausgesprochene) Mechansimen entwickeln, mit denen Fehlverhalten systematisch kaschiert wird. Dazu gehört z. B. das durchaus verbreitete automatische Aufstehen der Rauchergruppe, wenn der Chef in Sichtweite kommt, die umgehende Beendigung von privaten Telefonaten oder das (zufällige) Wegstecken des Smartphones.
Genau genommen ist jede dieser Verhaltensweisen ein kleiner Vertrauensbruch Ihnen gegenüber. Einschreiten müssen Sie aber spätestens dann, wenn das (gelegentliche) Ignorieren von Grundregeln zur Missachtung von konkreten Arbeitsanweisungen wird – ein in der Praxis durchaus verbreitetes Phänomen, z. B. um Neuerungen oder Veränderungen in den Arbeitsabläufen zu be- oder verhindern. Wenn Sie das in den Zahlen spüren, sind Sie gefordert.
Preise/Kalkulation: Die neuen Methoden der Kartellbehörden
Über die Probleme, die immer mehr auch kleinere Unternehmen mit den Kartellbehörden haben, berichten wir regelmäßig (Nr. 43/2017). Interessant: In der letzten Woche hat sich die Daimler-AG als Kronzeuge (Offiziell: Bonusregelung) im europäischen Kartellverfahren gegen die großen deutschen Automobil-Hersteller angeboten. Akzeptieren die europäischen Kartellbehörden dieses Angebot, würde Daimler im Verfahren selbst straffrei bleiben. Das allerdings nur, wenn die getroffenen Absprachen offen gelegt werden und die Kartellbehörden damit zufrieden sind. Derzeit prüft die EU-Kommission noch, ob ein solches Verfahren überhaupt eingeleitet wird. Denkbar ist, dass sich der Daimler-Vorstand sicher ist, dass das Verfahren über Vorermittlungen nicht hinaus kommt und ein Hauptverfahren nicht eröffnet wird. Dagegen spricht allerdings, dass der ebenfalls beschuldigte BMW-Konzern von dem Daimler-Vorstoß nicht wirklich amused ist. Offiziell berufen sich die betroffenen Automobil-Hersteller darauf, dass die Kooperation ausschließlich der Abstimmung von technischen Normen dient.
Den Kartellbehörden geht es nun aber darum zu prüfen, inwieweit es auch Absprachen zur Konditionierung des Geschäftsgebarens mit den Zulieferer-Betrieben gegeben hat. Im Klartext: Ob es gemeinsam abgesprochene Preisvorgaben gab. Nicht wenige Experten der Branche halten ein solches Vorgehen für „durchaus üblich” (vgl. Nr. 30/2016). Florian Hoffmann, Leiter des European Trust Instituts, hält solche Kartell-Verfahren für „realitätsfremd“. Diese Gespräche sind sogar notwendig, um mittel- und langfristige Planungs- und Investitionssicherheit der Beteiligten an einer Wertschöpfungskette zu gewährleisten. So war es zuletzt ein offenes Geheimnis, dass sich die Verarbeiter und Zulieferer der Automobil-Industrie auf eine Standardmarge von 8,5 % verständigt haben, um die Gewinne und Investitionen ihrer Zulieferer zu sichern und so ihre eigene Lieferbereitschaft sicherzustellen.
Schwierige Mitarbeiter: Da hilft nur Durchgreifen
Im Vorstellungsgespräch glänzen die Mitarbeiter von ihren besten Seiten. Im Alltag sind die Menschen in der Regel schwieriger. Je nach Typus (Buschtrommler, Besserwisser, Egozentriker, Nörgler, Gescheiterte) empfehlen die Experten unterschiedliches „Anpacken“. Sie sind aber kein Psychologe und haben auch keine Zeit zur individuellen Betreuung von schwierigen Mitarbeitern. Was tun? Es gibt kein Geheimrezept und keine Patentlösung. Fällt ein Mitarbeiter regelmäßig durch Unarten auf, sind Sie gefordert. Und zwar unmittelbar. Erfahrungsgemäß wird zu spätes Handeln bestraft. Gehen Sie wie folgt vor: Mitarbeitergespräch, Zielvereinbarung und Formulierung Ihrer Anforderungen, Kontrolle, mündliche Ermahnung, schriftliche Ermahnung, Abmahnung mit Kündigungsandrohung, Kündigung. Falls Sie zwischenzeitlich Zeit zum Eingreifen haben, sollten Sie das tun und mit dem Mitarbeiter sprechen. Das ändert aber nichts daran, die oben gezeigte Abfolge bei weiteren Verstößen systematisch einzuhalten.
Digitalisierung: Qualität ist der Preis der Geschwindigkeit
Ein Erfolgsrezept der vordigitalen Zeit bestand darin, dass Produkte ausgereift und fehlerfrei in den Markt gebracht wurden. Die meisten der neuen digitalen Projekte werden aber nicht mehr bis zum letzten Qualitätsstandard ausgetestet, sondern ganz bewusst bereits vor der „alten” Marktreife an den Kunden gebracht. Nachbesserungen werden mitgeliefert. Produkteinführung ist zugleich Markttest. Es gilt: Geschwindigkeit ist Alles. Wer es schafft, eine marktträchtige Idee als erster umzusetzen, gewinnt. Ob das tatsächlich so ist, sei hier dahin gestellt. Fakt ist, dass Geschwindigkeit den Hype um StartUps und digitale Produkte bestimmt. Daneben bleibt allerdings eine weitere alte Regel in Kraft: Wer zu früh kommt, den bestraft der Markt in aller Regel. Nach wie vor kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. 3 Beispiele:
- Flixbus: Mit der gesetzlichen Neuregelung für Fernbusse und dem Internet-Ticketing war es in kürzester Zeit möglich, Mobilität in Deutschland neu zu erfinden. Flixbus wurde 2011 gegründet. 2013 traten die neuen Marktregeln in Kraft. Bereits 2015 fusionierte das Unternehmen mit dem Marktführer MeinFernbus. In 2016 transportierte das neue Unternehmen 20 Mio. Kunden alleine in Deutschland. Neue Wettbewerber (Post-Bus, ADAC Bus, IC-Bus) wurden verdrängt. Alte Buslinien des internationalen Busverkehrs wurden übernommen. Unterdessen liegt der Marktanteil von Flixbus bei über 90 %. Fazit: Hier stimmten Geschäftsidee, Timing und Expansion.
- Theranos: Das US-Unternehmen Theranos wollte einen schnellen Bluttest für Diagnosezwecke entwickeln und vermarkten. Innerhalb kürzester Zeit gelang es, für dieses Projekt Millionen Investitionsgelder einzusammeln. Das Unternehmen wurde schnell mit 4,5 Mrd. US-Dollar bewertet. Aber: Das Produkt war längst nicht marktreif. Die Tests brachten zu keinem Zeitpunkt die gewünschten Ergebnisse. Das Verfahren war fehlerhaft. Die Fehlerquote lag so hoch, dass die Gesundheitsbehörden einschreiten mussten und die Produktion und den Verkauf der Tests untersagten. Fazit: Hoch geschnellt und tief gefallen. Unterdessen hat die Gründerin – Elisabeth Holmes - Berufsverbot in den USA. Schnelligkeit ist eben doch nicht Alles.
- Bol.de: Seit 1995 verkauft der US-Konzern Amazon weltweit erfolgreich Bücher und andere Produkte. Daraufhin übernahm die Bertelsmann AG deren Geschäftsmodell für den Medienmarkt (Bücher, Spiele, Musik) in Deutschland und gründete 2002 die Bertelmann Online GmbH (Bol.de). Später wurde das Tochter-Unternehmen gegen eine Beteiligung von 25,1 % verkauft. Unterdessen gehört Bol.de zur Thalia Holding und hat zusammen mit der Marke Buch.de einen guten Anteil am deutschen Online-Buchgeschäft zurückerobert. Fazit: Das Beispiel zeigt, wie man mit Branchen-Renommé auch als Nachzügler noch gut ins Geschäft kommen kann. Neben dem Geschwindigkeits-Aspekt von digitalen Produkten wird für viele Kunden der Datenschutz zu einem immer wichtigeren Kriterium für die Kaufentscheidung.
GmbH-Steuern: Betriebsprüfungs-Größenklassen auf dem Prüfstand
Turnusgemäß wird das Bundesfinanzministerium (BMF) zum 1.1.2019 neue Größenklassen für die Betriebsprüfungen herausgeben – mit Auswirkungen auf den Prüfungs-Turnus. Der Deutsche Steuerberaterverband fordert jetzt eine grundsätzliche Überprüfung und Anpassung der Größenklassen (DStV, Stellungsnahme v. 17.10.2017).
Mitarbeiter: Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb
Ein Wiedereinstellungsanspruch steht grundsätzlich nur Arbeitnehmern zu, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz haben. In Kleinbetrieben kann sich aber im Einzelfall ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch aus § 242 BGB ergeben (BAG, Urteil v. 19.10.2017, 8 AZR 845/15).
GF-Haftung: Nur noch Rumpf-Anklage gegen Anton Schlecker
Wie bereits abzusehen war (vgl. Nr. 43/2017) hat das Landgericht Stuttgart das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine beiden Kinder in einigen Punkten zurück genommen (LG Stuttgart, 11 KLs 152 Js 53650/12). Dabei geht es um eine Reihe von Anklagepunkten, bei denen die Annahme der frühen Kenntnis der Insolvenz und damit des vorsätzlichen Bankrotts nicht mehr aufrechterhalten werden können. Bestehen bleibt aber der Anklagepunkt „vorsätzlicher Bankrott”. Nächster Verhandlungstermin ist am 13.11.2017. Nach Ende der Beweisaufnahme steht noch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Damit könnte der Prozess noch im November abgeschlossen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Eine informative Lektüre wünscht
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst