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Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Das müssen Sie bei der Anlage von GmbH-Geld unbedingt beachten

Für den Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH geht die Anla­ge von liqui­den Mit­teln der GmbH auf eige­nes Risi­ko. Inso­weit haben Sie Hand­lungs­frei­heit. Anders zu bewer­ten ist die Situa­ti­on in einer GmbH mit meh­re­ren Gesell­schaf­tern. Hier kön­nen Risi­ko-Geschäf­te dazu füh­ren, dass …das Ver­mö­gen der Gesell­schaf­ter geschä­digt wird. Inso­fern hat hier bereits ein Gesell­schaf­ter mit einer Mini-Betei­li­gung die Mög­lich­keit, den Geschäfts­füh­rer für den Scha­den, der aus ris­kan­ten Geschäf­ten ent­steht, in die Haf­tung zu neh­men. Ob hier eine Ver­mö­gens­scha­den-Ver­si­che­rung (D & O) ein­springt, rich­tet sich nach dem kon­kre­ten Ein­zel­fall und den jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­kon­di­tio­nen. Ein Rest­ri­si­ko bleibt damit für den Geschäfts­füh­rer. Geschäfts­füh­rern, die Rück­la­gen ihrer GmbH in Finanz­ti­teln anle­gen, emp­feh­len wir zur Doku­men­ta­ti­on (Bera­tungs­pro­to­koll) gegen­über den Gesell­schaf­tern fol­gen­des Vorgehen:

  • Bera­tungs­ge­sprä­che über Geld­an­la­gen (z. B. Anlei­hen) und Wert­pa­pie­re (z. B. Akti­en) müs­sen schrift­lich pro­to­kol­liert werden.
  • Der Bera­ter muss Ihnen ein Bera­tungs­pro­to­koll aushändigen.
  • Prü­fen Sie das Bera­tungs­pro­to­koll vor einer Unterschrift.
  • Das Pro­to­koll muss laut Gesetz fol­gen­de Anga­ben ent­hal­ten: Anlass und Dau­er der Bera­tung, die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on und die wesent­li­chen Anlie­gen des Anle­gers sowie die erteil­ten Emp­feh­lun­gen und die dafür maß­geb­li­chen Gründe.
  • Die indi­vi­du­el­len Wün­sche des Kun­den müs­sen berück­sich­tigt wer­den. Text­bau­stei­ne sind dafür nicht ausreichend.
  • Das Pro­to­koll muss für Sie ein­deu­tig und ver­ständ­lich sein. Unter­schrei­ben Sie kei­ne Kauf­or­der, wenn Sie in Ihrem Pro­to­koll nicht alles geprüft und ver­stan­den haben. Las­sen Sie sich im Zwei­fels­fall Zeit oder befra­gen Sie einen Dritten.
  • Eine Unter­schrift des Kun­den unter das Bera­tungs­pro­to­koll ist nicht erfor­der­lich (auch nicht zur Bestä­ti­gung der Richtigkeit).
Nichts falsch machen Sie, wenn Sie sich für eine kon­ser­va­ti­ve Anla­ge­stra­te­gie ent­schei­den. Das soll­te dann auch so im Bera­tungs­pro­to­koll ste­hen. Der­zeit haben Sie aller­dings dafür kei­ne gro­ße Aus­wahl. Im Moment sind das nur fest­ver­zins­li­che Anlei­hen (Staats- und aus­ge­wähl­te Unter­neh­mens­an­lei­hen). Hier sind der­zeit maxi­mal bis zu 2,5 % Ver­zin­sung mög­lich. Wer mehr ris­kie­ren will und den­noch gegen­über den Gesell­schaf­tern kein Haf­tungs­ri­si­ko ein­ge­hen will, soll­te mit einer Risi­ko­streu­ung bis max. 30 % der Anla­ge noch auf der siche­ren Sei­te sein. Aller­dings soll­ten Sie dann dar­auf ach­ten, dass der Akti­en­an­teil als Fond und mit siche­rem Bran­chen-Mix ange­legt wird. Wich­tig ist dann auch, dass Sie den rich­ti­gen Ein­stiegs­zeit­punkt fin­den. Der­zeit lie­gen die Akti­en­kur­se welt­weit (DAX, EUROSTOX, NASDAQ usw.) so hoch im Ren­nen, dass ein Ein­stieg allen­falls Divi­den­den erwirt­schaf­tet, aber rea­lis­ti­scher­wei­se bis auf wei­te­res nicht mit Kurs­ge­win­nen gerech­net wer­den kann. Von einer Risi­ko­streu­ung über 30 % raten wir der­zeit bei der Anla­ge von Geschäfts­ver­mö­gen ab. Sol­che Risi­ko-Geschäf­te (Ter­min­ge­schäf­te, Devi­sen, Gold, Puts and Calls usw.) soll­ten wei­ter­hin dem Pri­vat­ver­mö­gen des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers vor­be­hal­ten bleiben.

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