Für den Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH geht die Anlage von liquiden Mitteln der GmbH auf eigenes Risiko. Insoweit haben Sie Handlungsfreiheit. Anders zu bewerten ist die Situation in einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern. Hier können Risiko-Geschäfte dazu führen, dass …das Vermögen der Gesellschafter geschädigt wird. Insofern hat hier bereits ein Gesellschafter mit einer Mini-Beteiligung die Möglichkeit, den Geschäftsführer für den Schaden, der aus riskanten Geschäften entsteht, in die Haftung zu nehmen. Ob hier eine Vermögensschaden-Versicherung (D & O) einspringt, richtet sich nach dem konkreten Einzelfall und den jeweiligen Versicherungskonditionen. Ein Restrisiko bleibt damit für den Geschäftsführer. Geschäftsführern, die Rücklagen ihrer GmbH in Finanztiteln anlegen, empfehlen wir zur Dokumentation (Beratungsprotokoll) gegenüber den Gesellschaftern folgendes Vorgehen:
- Beratungsgespräche über Geldanlagen (z. B. Anleihen) und Wertpapiere (z. B. Aktien) müssen schriftlich protokolliert werden.
- Der Berater muss Ihnen ein Beratungsprotokoll aushändigen.
- Prüfen Sie das Beratungsprotokoll vor einer Unterschrift.
- Das Protokoll muss laut Gesetz folgende Angaben enthalten: Anlass und Dauer der Beratung, die individuelle Situation und die wesentlichen Anliegen des Anlegers sowie die erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe.
- Die individuellen Wünsche des Kunden müssen berücksichtigt werden. Textbausteine sind dafür nicht ausreichend.
- Das Protokoll muss für Sie eindeutig und verständlich sein. Unterschreiben Sie keine Kauforder, wenn Sie in Ihrem Protokoll nicht alles geprüft und verstanden haben. Lassen Sie sich im Zweifelsfall Zeit oder befragen Sie einen Dritten.
- Eine Unterschrift des Kunden unter das Beratungsprotokoll ist nicht erforderlich (auch nicht zur Bestätigung der Richtigkeit).