Wenn ein Gesellschafter einen Beschluss der Gesellschafterversammlung vor Gericht anfechten will, muss er rechtzeitig den Gerichtskostenvorschuss zahlen. Zahlt er erst 6. Wochen nach Zustellung der gerichtlichen Kostenrechnung, verfällt die einmonatige Anfechtungsfrist für Gesellschafterbeschlüsse (OLG Celle, Urteil vom 4.9.2013, 9 U 123/12).
Es genügt nicht, wenn Sie als Gesellschafter (-Geschäftsführer) die Post vom Gericht nur „zur Kenntnis” nehmen. Prüfen Sie den übermittelten Inhalt und vermerken Sie die dort genannte Frist in Ihrem Terminkalender.