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Mindestlohn (II): Jetzt schon nach vorne planen

Ab 2015 wird der flä­chen­de­cken­de Min­dest­lohn kom­men. Es gibt nur weni­ge Aus­nah­men (vgl. Nr. 2/2014). Für vie­le Bran­chen gilt es jetzt schon, Aus­weich­mo­del­le zu ent­wi­ckeln. Ver­stö­ße wer­den teu­er (geplant: Buß­geld bis 500.000 €) und kön­nen sogar bis ins Pri­vat­ver­mö­gen des Geschäfts­füh­rers durch­ge­setzt wer­den. Hier soll­ten Sie also früh­zei­tig pla­nen. Gehen Sie davon aus, dass es zu einem Run auf Alter­na­ti­ven kommt und Sie u. U. kei­ne Ersatz­kräf­te oder exter­ne Dienst­leis­ter mit frei­en Kapa­zi­tä­ten mehr fin­den. Im Einzelnen: …

  • Mini-Job­ber: Bei den 450 € – Kräf­ten müs­sen Sie sicher­stel­len, dass die zuläs­si­ge Stun­den­zahl nicht über­schrit­ten wird (ca. 50 Stun­den), damit es nicht zu einer Bezah­lung unter dem Min­dest­lohn kommt. Gehen Sie davon aus, dass die Arbeit­neh­mer nach­rech­nen und den Min­dest­lohn ein­for­dern wer­den. Umge­kehrt: Der Prü­fer will Arbeits­plä­ne und Stun­den­be­le­ge einsehen.
  • Gering­fü­gig Beschäf­tig­te/­Midi-Job­ber: Zu Pro­ble­men wird es bei den gering­fü­gig Beschäf­tig­ten (451 – 800 €) kom­men, wenn der Gesetz­ge­ber bei der Abga­ben­last nicht noch kor­ri­giert. Die­se Mit­ar­bei­ter wer­den über­le­gen, ob es für sie nicht güns­ti­ger ist, in einen 450-€-Job zu wech­seln. Um damit ver­bun­de­ne Stun­den­aus­fäl­le zu kom­pen­sie­ren, müss­ten Sie zusätz­li­che Arbeits­kräf­te ein­stel­len. Hier ist aber das letz­te Wort noch nicht gespro­chen. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.
  • Arbeits­ver­trä­ge mit leis­tungs­be­zo­ge­ner Bezah­lung: Für Mit­ar­bei­ter mit leistungs­abhängiger Ver­gü­tung (z. B. nach Stück­zahl, Qua­li­täts­kri­te­ri­en, Umsatz usw.) müs­sen Sie sicher­stel­len, dass der Min­dest­lohn erreicht wird. Set­zen Sie den leis­tungs­be­zo­ge­nen Ver­gü­tungs­be­stand­teil so an, dass er auf jeden Fall vom Mit­ar­bei­ter erreicht wer­den kann. Ggf. müs­sen Sie die Arbeits­ver­trä­ge per Ände­rungs­kün­di­gung anpas­sen. Prü­fen Sie dabei, ob Sie dann gleich auch zusätz­li­che Ver­ein­ba­run­gen in den Ver­trag auf­neh­men wol­len, z. B. zur Inter­net-Nut­zung, zum Fir­men­wa­gen usw..
  • Out­sour­cing an Frei­be­ruf­ler und Selb­stän­di­ge: Zu prü­fen ist, ob Sie Auf­ga­ben und Funk­tio­nen an Selb­stän­di­ge ver­ge­ben kön­nen. Hier kön­nen Sie – unab­hän­gig vom Stun­den­lohn – ein­zel­ne Pro­jek­te ver­ge­ben oder bestimm­te Auf­ga­ben zu fes­ten Ver­trags­kon­di­tio­nen aus­la­gern. In Fra­ge kom­men hier: Wer­bung (Erstel­len von Wer­be­un­ter­la­gen, Durch­füh­ren von Wer­be­ak­tio­nen), IT + Inter­net (Soft­ware-Ent­wick­lung, Betreu­ung, Aktua­li­sie­rung), Rech­nungs­we­sen (Buch­hal­tung, Lohn­buch­hal­tung), Per­so­nal­we­sen (Aus­schrei­bung, Bewer­ber­aus­wahl) usw.. Beach­ten Sie hier­zu die geplan­ten gesetz­li­chen Rege­lun­gen zu Werk­ver­trä­gen und Leih­ar­beit (vgl. Nr. 2/2014).
  • Prak­ti­kan­ten: Hier gibt es kei­ne Aus­nah­me­re­ge­lung. Für Prak­ti­kan­ten, die über einen Schnup­per­kurs hin­aus beschäf­tigt wer­den und über 18 Jah­re alt sind, gilt der Mindestlohn.
  • Beschäf­ti­gung von Aus­hil­fen unter 18 Jah­ren: Aus­hilfs­tä­tig­kei­ten, die von Jugend­li­chen bis 18 Jah­ren geleis­tet wer­den, sind vom Min­dest­lohn aus­ge­nom­men. Hier müs­sen Sie aber die übri­gen Vor­aus­set­zun­gen für Schü­ler­ar­beit beach­ten (vgl. dazu Nr. 27/2012).

Sie müs­sen davon aus­ge­hen, dass die Zoll­prü­fer genau hin­schau­en wer­den. Das betrifft auch den Nach­weis über die Arbeits­zei­ten (Arbeits­plä­ne, Zeit­er­fas­sung, Über­stun­den). Die Behör­den wer­den von Ihnen als Arbeit­ge­ber Nach­wei­se ver­lan­gen und ggf. Schät­zun­gen durch­füh­ren. Dazu kom­men inten­si­ve Mit­ar­bei­ter­be­fra­gun­gen durch geschul­tes Per­so­nal des Zolls, die gezielt nach Ver­stö­ßen und Umge­hungs­stra­te­gien forschen.

Vie­le Detail­fra­gen rund um den Min­dest­lohn sind noch nicht geklärt. Dazu gibt es für zahl­rei­che Bran­chen Über­gangs­re­ge­lun­gen und Son­der­be­stim­mun­gen (bis 1.1.2017). Den­noch: Unter­neh­men, die mit vie­len weni­ger qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­tern und Aus­hil­fen tätig sind, müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, dass es kaum Mög­lich­kei­ten gibt, die stei­gen­den Lohn­kos­ten auf­zu­fan­gen. Die Mit­ar­bei­ter wer­den das so einfordern.

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