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Überall „Hoeneß” – von FA-Willkür gegen „Kleine” redet keiner …

An der Hoe­neß-Bericht­erstat­tung führt z. Z. kein Weg mehr vor­bei. Die juris­ti­schen und straf­recht­li­chen Posi­tio­nen sind bekannt und aus­dis­ku­tiert. Immer­hin ist es – zumin­dest für uns Außen­ste­hen­de – sehr inter­es­sant, dass der Vor­gang öffent­lich statt­fin­det. Einen Vor­teil hat Hoe­neß damit gegen­über den vie­len klei­ne­ren Unter­neh­men, die sich im Stil­len gegen die zuneh­men­den Prak­ti­ken der Finanz­be­hör­den weh­ren müs­sen. Zum Bei­spiel: unan­ge­kün­dig­te Sper­rung von Kon­ten bei mini­ma­len Steu­er­rück­stän­den, recht belie­bi­ge Rech­nungs­ein­gangs­kon­trol­le der Finanz­be­hör­den und feh­ler­haf­te Zuord­nung von Steu­er-Über­wei­sun­gen. Um nur Eini­ge zu nennen.

In den zahl­rei­chen Medi­en­be­rich­ten (auch: Jauch, Plas­berg) ist von die­ser Sei­te der Finanz­be­hör­den nichts oder sehr wenig zu ver­neh­men. Aber: In vie­len Leser­brie­fen und Inter­net-Kom­men­ta­ren gibt es immer wie­der betrof­fe­ne Stim­men, die auf die­se Miss­stän­de hin­wei­sen. Wir mei­nen, ein wenig Gegen­ge­wicht und Gegen­ar­gu­ment ist wichtig.

Wel­che Erfah­run­gen machen Sie mit den Finanz­be­hör­den. Hier kön­nen SIE die Vor­gän­ge ein­mal aus Ihrer Sicht kom­men­tie­ren. Vie­len Dank für Ihren Bei­trag. Sagen Sie mir Ihre Mei­nung > Lothar.Volkelt@GmbH-GF.de