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Volkelt-Briefe

Wirtschaftliche Krise der GmbH: Handlungsfähig dank Schutzschirm – so geht es

Im Fall der zer­strit­te­nen Gesell­schaf­ter der Suhr­kamp GmbH (vgl. zuletzt Nr. 20/2013) hat das Insol­venz­ge­richt jetzt …

dem Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung zuge­stimmt, um so die Hand­lungs­fä­hig­keit des Ver­la­ges im ope­ra­ti­ven Geschäft sicher­zu­stel­len. Dazu wur­de das sog. Schutz­schirm­ver­fah­ren (Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung unter Auf­sicht eines Sach­ver­wal­ters) ange­ord­net (§ 270b InsO).

Hin­ter­grund: Die Mehr­heits-Gesell­schaf­­te­rin, die auch die ope­ra­ti­ven Geschäf­te des Ver­la­ges führt, hat­te jah­re­lang aus dem Betriebs­ver­mö­gen zu hohe Mie­te für die Über­las­sung der eige­nen Vil­la über­wie­sen. Fol­ge: Die Min­der­heits-Gesell­schaf­ter klag­te die Zah­lung des zu unrecht aus­ge­zahl­ten Gewinns (8,2 Mio. EUR) ein. Mit der wei­te­ren Fol­ge, dass die Suhr­kamp GmbH kei­ne rea­lis­ti­sche Fort­füh­rungs­pro­gno­se mehr auf­stel­len könn­te und abge­wi­ckelt wer­den müss­te. Im Schutz­schirm­ver­fah­ren kön­nen bestehen­de Aus­schüt­tungs­ver­pflich­tun­gen an die Gesell­schaf­ter sus­pen­diert wer­den. Die GmbH kann in Eigen­ver­wal­tung die Sanie­rung durch­füh­ren. Die Geschäfts­füh­rung muss aber alle Ent­schei­dun­gen mit dem Sach­ver­wal­ter abspre­chen. Ziel des Ver­fah­rens ist es, bereits im Insol­venz­er­öff­nungs­ver­fah­ren die Sanie­rung über einen Insol­venz­plan vorzubereiten.

Für die Pra­xis: Für Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer ist das Schutz­schirm­ver­fah­ren immer dann geeig­net, wenn Sie zwar einen Insol­venz­an­trag stel­len müs­sen (Über­schul­dung, Zah­lungs­un­fä­hig­keit), die Sub­stanz der GmbH aber inso­weit gesi­chert ist, dass eine Fort­füh­rung auf jeden Fall gewähr­leis­tet ist. Dazu müs­sen Sie beim Amts­ge­richt einen Antrag auf Eröff­nung des Schutz­schirm­ver­fah­rens gemäß § 270b InsO stel­len. Vor­aus­set­zung: Eigen­an­trag auf Insol­venz­er­öff­nung, Antrag auf Eigen­ver­wal­tung (Insol­venz­plan) und die Beschei­ni­gung einer qua­li­fi­zier­ten Per­son (StB, WP, RA) zur Durch­füh­rung des Verfahrens.

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