Das Bundeskartellamt hat jetzt den mittelständischen Matratzenhersteller Recticel im Kartellverfahren mit einem Bußgeld von 8,2 Mio. EUR belegt. Begründung: Die Händlerabsprache, nach der ein bestimmtes Sortiment Matratzen zu dem vom Hersteller vorgegebenen Verkaufspreis abgegeben werden muss (sog. vertikales Kartell).
Laut Bundeskartellamt dürfen Hersteller nur eine unverbindliche Preisempfehlung geben. Sie dürfen aber keine Preisvorgaben machen oder Druck auf den Händler ausüben – etwa Lieferstopp androhen oder ein Werbeverbot mit dem Logo des Herstellers aussprechen. Im Fall hatte der Hersteller schriftlich auf Einhaltung der Preise gedrungen. Achtung: In Briefen und E‑Mails dürfen Sie nur mit einem Hinweis auf die unverbindliche Preisempfehlung argumentieren.