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Volkelt-Briefe

Vor dem Arbeitsgericht: Verfahrens-Verbesserung für Geschäftsführer in NRW/Düsseldorf

Geschäfts­füh­rer, deren GmbH im Gerichts­be­zirk Düs­sel­dorf ange­mel­det ist, müssen …

in Zukunft nicht mehr direkt vors Arbeits­ge­richt, wenn es Strei­tig­kei­ten mit Mit­ar­bei­tern gibt. Nach Abschluss einer Erpro­bung hat sich das Media­ti­ons­ver­fah­ren als zügig und für alle Betei­lig­ten als vor­teil­haft her­aus­ge­stellt. Vor­teil für Sie als Arbeit­ge­ber: Die Gerichts­kos­ten sin­ken und ein Anwalt ist nicht mehr unbe­dingt erfor­der­lich (Quel­le: LAG Düs­sel­dorf).

Die­se neue Kos­ten spa­ren­de Mög­lich­keit gibt es nicht nur für mög­li­che Ver­fah­ren vor den Arbeits­ge­rich­ten (Düs­sel­dorf, Mett­mann, Neuß, Vier­sen, Kle­ve, Wesel) son­dern wird auch für Ver­fah­ren vor dem Lan­des­ar­beits­ge­richt ange­bo­ten. Das soll­ten Sie nut­zen. Sie kön­nen davon aus­ge­hen, dass die meist ein­ver­nehm­lich getrof­fe­nen Ent­schei­dun­gen im Media­ti­ons­ver­fah­ren für den Arbeit­ge­ber güns­ti­ger aus­fal­len als vor den Arbeits­ge­rich­ten. Gehen Sie davon aus, dass die­ses Ver­fah­ren flä­chen­de­ckend in NRW ange­bo­ten wird.

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